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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bayern und die Notärzte...



Brutus
05.02.2014, 10:32
Naja, Bayern halt... Könnte man jetzt sagen. Die haben doch kein Problem mit der Besetzung der Notarztstandorte, oder doch?
Wenn man sich die Meldung von gestern ansieht, wohl eher nicht:
Notarztermächtigungskosten (http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/854536/bayern-kassen-erstatten-notaerzten-ermaechtigungskosten.html)
Also mit anderen Worten: Meine Zusatzbezeichnung gilt in ganz Deutschland unbefristet und berechtigt mich, Notarztdienste zu übernehmen... nur in Bayern nicht?
Denn dort muss ich alle 5 Jahre 520€ zahlen, um weiterhin Notarzt spielen zu dürfen?
Neee, liebe Leute, dann sucht Euch mal für die Zukunft Ärzte, die diese Schei$$e auch noch mitmachen. Dazu die schlechte Bezahlung, Einsätze, die nicht abgerechnet werden, etc., etc, etc...

Denn eins sollte Euch auch klar sein: auch wenn die Krankenkassen jetzt sagen, die Kosten übernehmen zu wollen... Erstmal abwarten, ob das wirklich so geschieht. Und wenn, wie lange...

:-kotz

WackenDoc
05.02.2014, 11:04
Kein Wunder, dass es in Bayern ein Notarztproblem gibt.
Spinnen die völlig? Für was ist dieses ominöse Ermächtigungsverfahren gut? Ich kenne sowas gar nicht.

Meine Prüfung war kostenlos, die Urkunde auch, bin in nem Notarztverein, der inzwischen 5 Wachen besetzt und auch kostenlos ist, egal ob ich Schichten hab oder nicht.
Bezahlt wird stundenweise, Überstunden werden formlos in eine Liste eingetragen und problemlos bezahlt, kein Ärger mit der Abrechnung von Einsätzen. Aber dafür gibt es hier auch kein Notarztproblem.

Muriel
05.02.2014, 12:27
Was ist denn bitte die Begründung des Sozialgerichts für diese beknackte Regelung? Ich hatte ja zunächst gedacht, dass sich die KVB oder LÄK das ausgedacht haben könnten, um immer klamm an Gelder zu kommen (nach dem Motto "Die fahren alle so gerne, dann zahlen die das auch"). Aber was hat das SG damit zu tun?

Sebastian1
05.02.2014, 14:08
Wie gut, dass ich dort nicht fahren muss....

Evil
05.02.2014, 17:21
Also, so wie ich das verstehe, hat das bayerische LSG das bisherige Verfahren der Weiterbildungsordnung, die sich in Bayern wie allen anderen Bundesländern an der Muster-WBO der Bundesärztekammer orientiert, explizit für Bayern gekippt und will statt dessen ein neues Ermächtigungsverfahren mit einer Art KV-Zulassung einführen. Ich frage mich aber, ob das zulässig ist, denn stellt das nicht einen Eingriff in das bayerische Rettungsdienstgesetz dar?

WackenDoc
05.02.2014, 17:52
Ich frage mich, warum die sich überhaupt damit beschäftigt haben? Irgendjemand muss doch geklagt haben.

Stephan0815
05.02.2014, 19:22
"Man werde sich deshalb nun auf Bundesebene für Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Regelungen einsetzen."
Das steht am Ende des Artikels - heißt das nicht, daß die dann eine bundeseinheitliche Regelung anstreben? So von wegen gilt jetzt für alle Länder

Shizr
05.02.2014, 19:47
Also, so wie ich das verstehe, hat das bayerische LSG das bisherige Verfahren der Weiterbildungsordnung, die sich in Bayern wie allen anderen Bundesländern an der Muster-WBO der Bundesärztekammer orientiert, explizit für Bayern gekippt und will statt dessen ein neues Ermächtigungsverfahren mit einer Art KV-Zulassung einführen.
Hm. Ich versteh's eher so, dass da ursprünglich die KV "Berechtigungen" für den Notarztdienst vergeben hat. (Was heißt "verstehen", eher trifft's "my mind is full of f*ck"... Wieso soll der Notarztdienst zur vertragsärztlichen Versorgung gehören? Ist das nicht eher der Bereich "öffentliche Daseinsfürsorge" / "hoheitliche Aufgabe"?)


Und jetzt hat offenbar das Bayrische Landessozialgericht dieses Berechtigungsmodell kassiert und in Zukunft sollen die Notärzte (die nicht eh Vertragsärzte sind) eine Ermächtigung von der KV brauchen. Natürlich kostenpflichtig.
(Ob man den Krankenkassen wirklich glauben darf, dass sie - wenn ich das richtig verstehe - jedem einzelnen Notarzt, der nicht Vertragsarzt ist, die 520 Euro erstatten?)


Was für ein Stuss. Ich dachte immer, das Modell mit den selbstfahrenden Einzelkämpfer-Notärzten wäre blödsinnig genug, aber offenbar nicht...

@WackenDoc:
Da gehts wohl um einen Notarzt, der eine Berechtigung wollte, nicht bekommen hat, weil die KV ihn nicht für zuverlässig genug hielt, und dann geklagt hat.
Und das Landessozialgericht hat dann halt festgestellt, dass es für diese "Berechtigungen" keine Rechtsgrundlage gibt.



Rastullah, erleuchte mich, denn ich bin verwirrt!

abcd
05.02.2014, 20:04
und es gehen hier regelmäßig Rundmails in der Klinik rum, dass am Standort x oder y ein Notarzt gesucht wird.....

Evil
06.02.2014, 16:29
Von Ermächtigungen im bayerischen Notarztdienst, die die KVB vergibt, weiß ich nix, das gab es vor 3 Jahren jedenfalls nicht (seitdem bin ich in Bayern nicht mehr NEF gefahren). Daher vermute ich eher, daß der von Brutus verlinkte und extrem aussagekräftige Artikel schlicht die bisherige Vergabe der Zusatzbezeichnung durch die BLAEK meint.

Shizr
06.02.2014, 16:38
Möglicherweise hast du's dann knapp verpasst.

Ich hab das hier gefunden, das ist aus Mitte 2009.
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Notarztdienst/KVB-Notarztdienstordnung.pdf

Und § 4 interpretiere ich so, dass das noch mal eine Stufe über der Fachkunde / Zusatzbezeichnung ist.

vlsime
06.02.2014, 17:35
Die beschriebene Diskussion hat nichts mit der fachlichen Qualifikation für den Notarztdienst zu tun. Auch in Bayern wird diese seit einigen Jahren durch die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" nachgewiesen, die man nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Bestehen einer Prüfung von der Bayerischen Landesärztekammer verliehen bekommt.
Bei den "Ermächtigungen" bzw. "Zulassungen" geht es um eine bayerische Spezialität: im Freistaat Bayern ist durch das entsprechende Rettungsdienstgesetz - im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern - vereinfacht ausgedrückt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) dafür zuständig, den Notarztdienst sicherzustellen; daher gibt es an der überwiegenden Mehrzahl der Notarztstandorte Notarztgruppen, deren Mitglieder "freiberuflich" tätig sind. Dies bedeutet, daß der Notarzt für jeden Einsatz bei einem gesetzlich versicherten Patienten eine Einsatzpauschale als Honorar bekommt, was über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet wird. Daher ist die "Zulassung" zum Notarztdienst, d.h. die Aufnahme in eine Notarztgruppe, eine Art "kleine Kassenzulassung" durch die KVB. Auch Krankenhaus-Ärzte, die nebenbei als Notarzt tätig sind, erhalten daher für diese Tätigkeit eine LA- sowie eine BSt.-Nummer. Bisher wurde dies eher unbürokratisch geregelt, d.h. wer als Notarzt an einem Standort tätig werden wollte, wurde bei Bedarf in die Notarztgruppe aufgenommen und von der KVB "ermächtigt". Anscheinend ist dieses Verfahren in die Kritik geraten und soll nun ebenfalls über die Zulassungsausschüsse laufen, die auch für die Verteilung der "richtigen" Kassensitze zuständig sind, mit der entsprechenden Bearbeitungsgebühr.
Da es aber gerade in ländlichen Regionen mit eher niedriger Einsatzfrequenz einen zunehmenden Mangel an Notärzten gibt, so daß der Dienstbetrieb lückenhaft ist bzw. nur mit "Einspringern" aufrechterhalten werden kann, wirkt das Ganze etwas unvernünftig...
Abgesehen davon gibt es übrigens auch in Bayern einige Städte, wo die KVB z.B. durch einen Vertrag einem ortsansässigen Krankenhaus den Notarztdienst anvertraut, so daß Ärzte im Rahmen ihrer Anstellung Dienste verrichten.

Grüße!

Evil
06.02.2014, 17:41
Stimmt, ich hab damals direkt die LANR und eine Betriebsstättennummer bekommen, um den Verwaltungskram inklusive Abrechnung hat sich aber der Leiter des Standortes gekümmert.

smanpodg
26.02.2014, 11:24
Es geht hie rum, ihr ratet es nicht bereits?? BAYERN! Der blau-weiße Hauch der Selbstständigkeit der hier alles durchwebt. Es gibt BRK statt DRK, BayföG statt BAföG und und und... die müssen alles immer selber irgendwie noch ätzender machen als woanders und verkaufen es ihren tumben Provinzbauerwählern als "wir machen es als Einzige richtig!". Ich bin schon so lange gezwungen, hier zu leben und zu arbeiten, dass mich das nicht weiter schockiert. Aber im Sozialministerium gibt es bestimmt einen Beamten oder Staatssekretär, der sich gerade mit dem Sozialrichter zusammen ablichten lässt für die SÜDDEUTSCHE Zeitung, die ja bekanntlich das Parteiorgan der Christsozialen ist ;) Lasst die einfach mal machen. Irgendwann gibt es keine Notärzte mehr und die Rudern zurück... Selbstregulation ist die beste Regulation...

Hepte
28.02.2014, 07:58
... die müssen alles immer selber irgendwie noch ätzender machen als woanders und verkaufen es ihren tumben Provinzbauerwählern als "wir machen es als Einzige richtig!"...

Genau so isses!

Was hab ich gekotzt als die sich hingestellt haben um uns zu erklären, das sie das mit der Helfergleichstellung ja so toll und so schnell und so unkompliziert hingekriegt haben und es ja ihre tolle Idee war und alle haben mitgemacht. Genau! Hat ja sonst keiner schon zwei, drei Mal vorher probiert, gell? SPD und Freie Wähler zum Beispiel, die sind damit nur dummerweise an der schwarzen Allmacht abgetropft.

"Mir san mir und mir machen erstamal garnix bis sich das dumme Wahlvieh so darüber aufregt, das man damit, das man was tut wieder Stimmen abgreifen kann. Weil darauf, das wir schon seit 1958 ununterbrochen regieren und den meisten Scheiss über den die sich aufregen selber gebaut haben kommen die eh nicht."

Denen täten 4 oder 8 Jahre Opposition mal ganz gut... aber wer regiert dann? Die sind alle unfähig, Parteifarbe egal.

Peter_1
28.02.2014, 14:26
mal oane Maß Bier auf den Stammtisch gestellt :)