PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Sozialkriterium 2



tehs89
12.02.2014, 03:42
Hi
also auf die Gefahr hin dass ich jetzt eine blöde Frage stelle, verzeiht mir bitte ich kenn mich da echt nicht so gut aus ^^':

Ich möchte mich zum WiSe in Mannheim über die Wartezeitquote bewerben. Bei Hochschulstart steht dass man das Sozialkriterium 2 hat, wenn man mit dem Ehegatten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Nähe des Wunschstudienortes wohnt. Ich dacht eine Lebenspartnerschaft ist nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Dl relevant?! Oder kann ich mich bspw mit meinem Freund (mit dem ich ja zusammen wohne) eintragen lassen und habe dann auch Sozialkriterium 2, obwohl wir nicht verheiratet sind?
Vielen Dank schonmal :)!

][truba][
12.02.2014, 07:54
Nein, dass geht nicht mit dir und deinem Freund.

Es geht um die Ehe oder die (gleichgeschlechtlich) eingetragene Partnerschaft.

LG Thomas

MTLA88
12.02.2014, 12:15
Ich finde diesen Ausdruck ,,Eingetragene Lebenspartnerschaft" für eine gleichgeschlechtliche Ehe auch echt blöd...für Sozialkriterium 2 muss man einfach verheiratet sein!

Nurbanu
12.02.2014, 12:20
Gleichgeschlechtliche Paare können aber keine Ehe schließen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Art Pendant dazu (=Homo-Ehe genannt).

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz

tehs89
12.02.2014, 13:59
Achso schade ^^...danke.
Reicht für Sozialkriterium 3ein Arbeitsvertrag als Nachweis?