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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrungen mit der Deutschen Ärzteversicherung bei Berufsunfähigkeitsversicherung



laborfan
14.02.2014, 15:08
Ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung abschließen.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Unternehmen insbesondere bei der BU-Versicherung
und wie ist die "Zahlungsmoral" im Berufsunfähigkeits-Fall ?

Vielen Dank für die Antworten, gerne auch als private Nachricht.

gandalf75
27.10.2014, 12:27
Irgendiwe ghören die ja zur AXA, da gibt es bestimmt bessere Anbieter, frag mal nen Fachmakler, ich denke mal Alte Leipziger oder so .... die sind immer ganz gut.

Rico
27.10.2014, 12:46
Ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber trotzdem ganz gute Zusammenfassung bei der Zeit (http://www.zeit.de/2013/02/Versicherungsopfer-Unfall-Berufsunfaehigkeit)

herrdoktor0815
30.10.2014, 09:19
BU-Versicherungen sind grundsätzlich fraglich. Die Ärzteversorgung zahlt bei 100 % BU. In der Ärztehaftpflicht sind sie gut. Das obengenannte Prinzip wirkt sich hier positiv aus. Sie wollen natürlich auch bei angeblichen Behandlungsfehlern nicht zahlen.

Evil
30.10.2014, 12:20
Mal wieder eine fragwürdige Information von herrdoktor, denn:
bevor die Ärzteversorgung einen BU-Versicherungsfall anerkennt, müssen sehr hohe Hürden überwunden werden. Weder ist meines Wissens beim Versorgungswerk die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert, noch gibt es eine Infektionsschutzklausel. Daher sollte man sich als Selbstständiger nicht darauf verlassen.

Erfahrungen mit der AXA habe ich bislang keine, rein formal bieten die aber im Vergleich ganz gute Bedingungen. Da ich bei denen versichert bin, hoffe ich aber trotzdem, den Schadensfall nicht zu erleben ;-)

gandalf75
30.10.2014, 15:54
danke,genau das meine ich, wenn man "hier" schreit bekommt man bestimmt 20 Angebote und 25 Vertreter die sich alle "ganz gut "auskennen, wenn es ums zahlen geht..... ich habe noch nix gefunden was mich überzeugt.

herrdoktor0815
30.10.2014, 20:03
Bei der AXA sicher auch. Habe eine Schadensabwicklung in der KFZ-Versicherung erlebt und als unredlich eingestuft. Die Aerztehaftpflicht macht einen guten Eindruck. Ist natuerlich recht teuer. Objektive Fakten ueberzeugen.

gandalf75
03.11.2014, 10:32
hab glaube ich was gefunden, es gibt wohl Mindestleistungen die solche Versicherungen erfüllen müssen, und da gibt es wohl bloß 5 oder 6.... hat da jemand erfahrung gesammelt?

Kackbratze
03.11.2014, 11:13
Bei der AXA sicher auch. Habe eine Schadensabwicklung in der KFZ-Versicherung erlebt und als unredlich eingestuft.

Bei mir genau das Gegenteil, weswegen ich die Kfz der Axa empfehle. Aber es ist wohl tatsächlich Sachbearbeiter-abhängig :-nix

gandalf75
04.11.2014, 16:11
sieht so aus als ob das passt, ich hab bei den gesellschaften direkt ein angebot angefordert, mal sehen was rauskommt- für die diue auch auf der suche sind:http://www.asscompact.de/nachrichten/premium-circle-bem%C3%A4ngelt-intransparenz-bei-bu-tarifen

Rico
05.11.2014, 11:48
In der Ärztehaftpflicht sind sie gut. Das obengenannte Prinzip wirkt sich hier positiv aus. Sie wollen natürlich auch bei angeblichen Behandlungsfehlern nicht zahlen.Und das findest Du gut?
Wenn ich einen Fehler mache durch den ein Patient schadensersatzpflichtig geschädigt wird, dann möchte ich eigentlich, dass meine Versicherung das auch bezahlt und dann nicht irgendwelche unwürdigen Spielchen mit dem Geschädigten zu dessen Lasten treibt.
Abgesehen davon, dass ich durchaus den ehrlichen Wunsch habe, dass der Patient, dem ich geschadet habe auch seine Entschädigung, die ihm zusteht kriegt (bei "angeblichen Behandlungsfehlern" zahlt ja keine Versicherung der Welt, sondern nur bei nachgewiesenen und da dann bitte auch wirklich), ist das ja ein Imageproblem für mich, wenn da z.B. einer auf einem Bein im Dorf rumläuft und erzählt, dass er seit Jahren auf seine Entschädigung wartet.

herrdoktor0815
05.11.2014, 18:42
Die Frage ist, wie man einen Behandlungsfehler feststellt und definiert. Das ist auch ein kulturelles Problem. Siehe USA. Nach dem Patientenrechtegesetz von 2013 liegt schon ein Behandlungsfehler vor, wenn keine ausrechende Dokumentation vorliegt. Es hat sich letztes Jahr eine massive Verschlechterung unserer Rechtssituation ergeben. Die Anschuldigungen der Patienten sind häufig nicht nachvollziehbar. Wir müssen uns gegen diese massive Schwächung unsere Rechte als Arzt wehren. Wir bewegen uns in Richtung USA.

Evil
05.11.2014, 20:55
Das sogenannte Patientenrechtegesetzt hat faktisch nichts geändert. Die Beweislastumkehr bei mangelhafter Dokumentation gibt es schon lange, das wurde uns schon 2002 in Rechtsmedizin beigebracht. Insofern hat sich nichts verschlechtert und die Rechtslage nicht geändert, es wissen nur jetzt mehr Patienten davon.