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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden: wieviel Euros pro Stunde?



fom11
15.02.2014, 08:28
Bei uns werden bald die Überstunden ausbezahlt. Ich bin in der 3 Stufe, Entgeltgruppe I, Weiß jemand, wieviel Euro pro Stunde da ausbezahlt werden? Bin in einem kommunalen Krankenhaus. Vertrag TV-Ärzte/VKA.

Danke für die Antworten.

anignu
15.02.2014, 09:45
Also bei uns ist es so, dass wir das Geld von http://www.vka.de/media/exe/119/6a42003547d65a068e057f297fd87902/tv-rzte_if_tv-4_vka.pdf auf Seite 14 unter §12 (2) bekommen. Also es werden diese 25,73 € ausbezahlt und dann je nachdem noch Zuschläge. Wenn es wirklich "Überstunden" sind, dann nochmal 15% dazu, für "Mehrarbeit" nix dazu. Mehrarbeit ist wenn man mal eine Stunde später rauskommt. Überstunden sind wenn man über 10h am Tag gearbeitet hat (kommt selten vor). Insgesamt kommen natürlich noch ein paar Steuern weg.

SuperSonic
15.02.2014, 15:57
Mehrarbeit ist wenn man mal eine Stunde später rauskommt. Überstunden sind wenn man über 10h am Tag gearbeitet hat (kommt selten vor).
Mehrarbeit und Überstunden sind in § 9 TVÄ/VKA genau definiert:

"Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von vollbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten (§ 7 Abs. 1 Satz 1) leisten."

"Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von vollbeschäftigten Ärztinnen und Ärzten (§ 7 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden."

Bei einer 40-Stunden-Woche also ab der vollendeten 8., nicht 10. Arbeitsstunde!

Der Überstundenzuschlag in Höhe von 15% des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe wird immer ausbezahlt. (Bei Entgeltgruppe I: 15% von 25,37 €/h = 3,81 €/h seit Januar 2014.) Für die geleisteten Überstunden gibt es außerdem entweder 1:1 Freizeitausgleich oder eine Auszahlung i. H. v. 100% des regulären Stundenentgelts.

anignu
16.02.2014, 00:26
Na dann ist das bei uns eben anders ;-)

Bei uns gelten eben andere Gesetze ;-)

FirebirdUSA
16.02.2014, 13:08
Na dann ist das bei uns eben anders ;-)

Bei uns gelten eben andere Gesetze ;-)

Länger wie 10h darfst du gar nicht arbeiten, es sei den es ist Bereitschaftsdienst. Du bist nach >10h nicht BGlich versichert z.B. bei Wegeunfall und bei Fehlern hast du ein Übernahmeverschulden (lies mal im aktuellen Dt. Ärzteblatt die ganz gute Darstellung)...

Zoidberg
16.02.2014, 14:41
bezüglich des Thread Titels, die Mehrzahl von Euro ist Euro nicht Euros

Desiderius
16.02.2014, 15:22
Länger wie 10h darfst du gar nicht arbeiten, es sei den es ist Bereitschaftsdienst. Du bist nach >10h nicht BGlich versichert z.B. bei Wegeunfall und bei Fehlern hast du ein Übernahmeverschulden (lies mal im aktuellen Dt. Ärzteblatt die ganz gute Darstellung)...

Ich weiss nicht woher dieser Gerücht entstanden ist, aber warum wird immer gesagt das man nicht BG-lich versichert ist? Es steht nirgendswo im Text, kann man dies vielleicht mal belegen?

anignu
16.02.2014, 15:56
Länger wie 10h darfst du gar nicht arbeiten, es sei den es ist Bereitschaftsdienst. Du bist nach >10h nicht BGlich versichert z.B. bei Wegeunfall und bei Fehlern hast du ein Übernahmeverschulden (lies mal im aktuellen Dt. Ärzteblatt die ganz gute Darstellung)...

Seh ich nicht so. Ich darf regulär nicht länger als 10 Stunden arbeiten, aber wenn mittags eine notfallmäßige Operation beginnt die um 18:15 (Ende der 10h Arbeitszeit incl. Pausen) noch nicht fertig ist, dann müssen weder ich noch mein Oberarzt die Werkzeuge aus der Hand legen und gehen und hoffen, dass der Patient über nacht nicht stirbt in der er offen rumliegt. Dann wird die Operation sachgerecht beendet und dann gehen wir heim. Und dann füllen wir einen Zettel aus, dass aufgrund einer notfallmäßigen Operation die Zeit überschritten wurde. Die unterschreibt der Chef und es passt. Kommt irgendwo zwischen null und zwei mal pro Monat vor.

Ich weiß jetzt nicht wie das bei Internisten ist, wenn die "notfallmäßig" noch einen Brief fertigstellen müssen, weil der Patient am nächsten Tag geht. Aber in der Chirurgie denke ich ist das ziemlich einfach geregelt.

Shizr
16.02.2014, 20:52
Ich weiss nicht woher dieser Gerücht entstanden ist, aber warum wird immer gesagt das man nicht BG-lich versichert ist?
Zweifellos aus der selben Quelle wie die nie totzukriegende Behauptung, mit Erhalt der Approbation müsste man Krankenpflegeexamen o.ä. zurückgeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

Versichert ist man nach wie vor. Interessant wird es bei angeordneter Dienstzeitüberschreitung gemäß Dienstplanung eigentlich nur für den Arbeitgeber. Die BG kann dann nämlich meines Wissens im Hinblick auf Organisationsverschulden Regressansprüche anmelden. Und das kann teuer werden.

Desiderius
16.02.2014, 21:44
Zweifellos aus der selben Quelle wie die nie totzukriegende Behauptung, mit Erhalt der Approbation müsste man Krankenpflegeexamen o.ä. zurückgeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

Versichert ist man nach wie vor. Interessant wird es bei angeordneter Dienstzeitüberschreitung gemäß Dienstplanung eigentlich nur für den Arbeitgeber. Die BG kann dann nämlich meines Wissens im Hinblick auf Organisationsverschulden Regressansprüche anmelden. Und das kann teuer werden.

Das klinkt logisch.

FirebirdUSA
17.02.2014, 00:09
Zweifellos aus der selben Quelle wie die nie totzukriegende Behauptung, mit Erhalt der Approbation müsste man Krankenpflegeexamen o.ä. zurückgeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html


Du hast tatsächlich recht, sorry für die Fehlinformation :-blush. Meine Quelle kann ich dir gerne nennen: Einem unserer ehemaligen OÄs ist tatsächlich ein Sturz auf dem Heimweg von der BG nicht anerkannt worden. Hab jetzt nachgefragt wie es dazu kam: Als er nach 10h Arbeitszeit noch 3h für Forschung in der Klinik geblieben ist. Es wurde wohl argumentiert -> Forschung = keine bezahlte Arbeitszeit, somit Privatvergnügen.

Wenn du tatsächlich einen nicht aufzuschiebenden Notfall hast kannst du tatsächlich die Arbeitszeit überschreiten, aber du musst dich natürlich im Zweifel fragen lassen warum du nicht ausgewechselt werden konntest. In der Chirurgie (oder auch z.B. bei komplizierten Interventionen) ist das wahrscheinlich tatsächlich einfacher zu begründen. Grundsätzlich gilt natürlich immer wo kein Kläger da kein Richter ...

Brutus
17.02.2014, 16:29
Hab das letztens auch noch mal nachgelesen. Die BG zahlt auch nach 10 Stunden noch. Allerdings kann sie, wie Shizr geschrieben hat, den AG in Regreß nehmen. Es wäre ja auch ein Unding, wenn nach 10 Stunden nicht mehr bezahlt würde. Was macht man denn im Bereitschaftsdienst? Allerdings so ganz unwahrscheinlich ist es nicht, dass die AG beleuchtet werden. Denn bei einer BG-Aufnahme wird ja immer auch nach dem Arbeitsbeginn und den Pausen gefragt. :-nix

Vorsicht allerdings bei der Haftpflicht! Dort kann sich die reguläre Arbeitszeit >10h schon rächen. Kommt es zum Schadensfall könnte schon jemand auf die Idee kommen, dass es mit der Arbeitsbelastung einherging. Und dann könnte es im Zuge der Beweislastumkehr schon schwierig werden, die richtige Argumentationskette zu finden... :-nix

Strodti
17.02.2014, 17:17
Mhh... in unserem Dienstmodel geht der "Spädienst" von 8 Uhr bis 20.15 mit regulärer Arbeitszeit. Abzüglich 45 min Pause wären das immer noch 11,5 Stunden. Gibt es tatsächlich diese starren 10 Stunden oder darf ein einzelner Dienst länger gehen wenn der übliche Arbeitstag nur 8 Stunden hat?

Autolyse
17.02.2014, 17:32
Die Aufsichtsbehörde kann unter bestimmten Bedingungen bis zu 12 Stunden Vollarbeit genehmigen.

fom11
29.08.2014, 07:58
Ich habe im August 20 Überstunden auszahlen lassen. Ich habe nur 222,- Ehr netto mehr zu meinem Grundgehalt bekommen. Ist doch ein Witz oder?? Entgeltgruppe I. Und ohne Überstundenzuschlag von 15%. Also Brutto 25,73 Ehr je Stunde. 25,73 x 20=514,6 Ehr Brut. Warum wird dann mehr als die Hälfte abgezogen und ich krieg nur 222,-Eur netto?. Knapp über 10 Euro je Stunde. Einbißle wenig für einen Arzt finde ich. Die Überstunden werden bei uns nicht nach Stufe unterschieden, obwohl ich schon in der 4. Gehaltsstufe bin. Wo kann man die ganze sch…ße überprüfen lassen weiß das jemand? Vielen Dank für Euro Tipps.!

P.S.: Achso, Lohnsteuerklasse I habe ich)

FirebirdUSA
30.08.2014, 00:34
Ich habe im August 20 Überstunden auszahlen lassen. Ich habe nur 222,- Ehr netto mehr zu meinem Grundgehalt bekommen. Ist doch ein Witz oder?? Entgeltgruppe I. Und ohne Überstundenzuschlag von 15%. Also Brutto 25,73 Ehr je Stunde. 25,73 x 20=514,6 Ehr Brut. Warum wird dann mehr als die Hälfte abgezogen und ich krieg nur 222,-Eur netto?. Knapp über 10 Euro je Stunde. Einbißle wenig für einen Arzt finde ich. Die Überstunden werden bei uns nicht nach Stufe unterschieden, obwohl ich schon in der 4. Gehaltsstufe bin. Wo kann man die ganze sch…ße überprüfen lassen weiß das jemand? Vielen Dank für Euro Tipps.!

P.S.: Achso, Lohnsteuerklasse I habe ich)

Ohne deine gesamte Abrechnung zu kennen hört sich das erstmal nicht völlig falsch an. Von deinen Zahlen gehe ich davon aus für dich gilt der TV-Ärzte VKA.
Wahrscheinlich handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um Zeiten in denen du Bereitschaftsdienst geleistet hast. Diese werden in der Entgeltgruppe I pauschal in allen Stufen mit 25,73 vergütet (in EG II mit 29,84 Euro, ...) und deswegen gibt es auch keinen Überstundenzuschlag.
Dann verdienst du mit deinem Grundgehalt alleine schon ca. 56000 Euro im Jahr, d.h. jeder weitere Euro wird mit einem Einkommenssteuersatz von 42% versteuert. Bis zu der Beitragsbemessunggrenze von 5960 Euro/Monat zahlst du dann natürlich auch noch 18,9% für deine Altersvorsorge beim zuständigen Versorgungswerk (davon trägt aber dein Arbeitgeber nochmals die Hälfte). Bei den Kranken- und Pflegekassebeiträge liegt die Beitragsbemessunggrenze bei 4050 Euro/Monat, die werden also nicht extra abgezogen da du da schon drüber bist.

Damit gehen von deinen 514,60 Euro 216,13 an den Staat (Einkommensteuer), zusätzlich gehen 97,26 gehen an das Versorgungswerk (und damit indirekt auch an dich) wovon aber nur 48,63 von dir direkt getragen werden und die gleiche Summe vom Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt an das VSW gezahlt wird. Damit bleiben dir ca. 250 Euro.

Jetzt kann es sein das es noch eine betriebliche Altersvorsorge gibt, dann geht da natürlich auch nochmal etwas weg und etwas muss versteuert werden, du würdest aber auch noch etwas mehr von deinem Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Lohn bekommen... die 222 Euro hören sich somit erstmal möglich an.

fom11
01.09.2014, 10:27
Ohne deine gesamte Abrechnung zu kennen hört sich das erstmal nicht völlig falsch an. Von deinen Zahlen gehe ich davon aus für dich gilt der TV-Ärzte VKA.
Wahrscheinlich handelt es sich nicht um Überstunden, sondern um Zeiten in denen du Bereitschaftsdienst geleistet hast. Diese werden in der Entgeltgruppe I pauschal in allen Stufen mit 25,73 vergütet (in EG II mit 29,84 Euro, ...) und deswegen gibt es auch keinen Überstundenzuschlag.
Dann verdienst du mit deinem Grundgehalt alleine schon ca. 56000 Euro im Jahr, d.h. jeder weitere Euro wird mit einem Einkommenssteuersatz von 42% versteuert. Bis zu der Beitragsbemessunggrenze von 5960 Euro/Monat zahlst du dann natürlich auch noch 18,9% für deine Altersvorsorge beim zuständigen Versorgungswerk (davon trägt aber dein Arbeitgeber nochmals die Hälfte). Bei den Kranken- und Pflegekassebeiträge liegt die Beitragsbemessunggrenze bei 4050 Euro/Monat, die werden also nicht extra abgezogen da du da schon drüber bist.

Damit gehen von deinen 514,60 Euro 216,13 an den Staat (Einkommensteuer), zusätzlich gehen 97,26 gehen an das Versorgungswerk (und damit indirekt auch an dich) wovon aber nur 48,63 von dir direkt getragen werden und die gleiche Summe vom Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Gehalt an das VSW gezahlt wird. Damit bleiben dir ca. 250 Euro.

Jetzt kann es sein das es noch eine betriebliche Altersvorsorge gibt, dann geht da natürlich auch nochmal etwas weg und etwas muss versteuert werden, du würdest aber auch noch etwas mehr von deinem Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Lohn bekommen... die 222 Euro hören sich somit erstmal möglich an.
Danke für die Antwort. In meinem Fach mache ich keine Bereitschaftsdienste. Das sind tatsächlich Überstunden, da ich öfter länger bei der Arbeit geblieben war. Übrigens, habe mir heute meine Gehalsabrechnung angeschaut. Die haben diese 20 Überstunden mit 25,38 Euro je Stunde vergütet. Und ohne Überstundenzuschlag. Völlig falsch, denke ich. Oder absichtlich, um das Geld zu sparen. Bei vielen Häusern ist sowas üblich in der letzte Zeit.

FirebirdUSA
01.09.2014, 20:37
Welcher Tarifvertrag gilt für dich? Gibt es bei euch einen Arbeitszeitkorridor? Hast du eine Teilzeitstelle?