sternchen-jg
16.02.2014, 15:28
Liebe Kollegen,
ich möchte fragen, ob es eine Regelung bezüglich Weiterbildungsverträge gibt oder, ob folgende Frage immer im Ermessen des Chefarztes liegt.
Wenn ein Assintenzarzt in Vollzeit angefangen und nach einiger Zeit aus privaten Gründen auf Teilzeit (z. B. 50%-Stelle) reduziert hatte, nun aber wieder auf z. B. 70% die Stelle aufstocken möchte, hat er irgendwelche Ansprüche darauf?
Vor allem wenn ein anderer Assistenzarzt seine Stelle parallel dazu reduzieren möchte und diese Anteile für die Aufstockung genutzt werden könnten. Darf daraus eine andere Stelle (z. B. Oberarztstelle) erschaffen werden, wenn der Antrag auf Aufstockung vorher gestellt wurde?
Hat man irgendeinen Anspruch oder darf der Chefarzt auf unbestimmte Zeit die Aufstockung verweigern?
Vielen Dank im Voraus!
ich möchte fragen, ob es eine Regelung bezüglich Weiterbildungsverträge gibt oder, ob folgende Frage immer im Ermessen des Chefarztes liegt.
Wenn ein Assintenzarzt in Vollzeit angefangen und nach einiger Zeit aus privaten Gründen auf Teilzeit (z. B. 50%-Stelle) reduziert hatte, nun aber wieder auf z. B. 70% die Stelle aufstocken möchte, hat er irgendwelche Ansprüche darauf?
Vor allem wenn ein anderer Assistenzarzt seine Stelle parallel dazu reduzieren möchte und diese Anteile für die Aufstockung genutzt werden könnten. Darf daraus eine andere Stelle (z. B. Oberarztstelle) erschaffen werden, wenn der Antrag auf Aufstockung vorher gestellt wurde?
Hat man irgendeinen Anspruch oder darf der Chefarzt auf unbestimmte Zeit die Aufstockung verweigern?
Vielen Dank im Voraus!