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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückerstattung Semesterticket



Nette
17.02.2014, 20:47
Hallo zusammen.

In einigen Fällen kann man die Rückerstattung des Semestertickets beantragen!!!
Das sind dann um die 116€ die man zurück bekommt!

Rückerstattung können beantragen:

- Schwerbehinderte, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
-> Vorzulegen sind: Schwerbehindertenausweis und dazugehöriges Beiblatt mit Wertmarke (nur erforderlich, wenn Freifahrtberechtigung erst seit frühestens 1979 besteht)

- Studierende, die sich praktikumsbedingt mindestens 3 Monate des Semesters außerhalb des RMV/NVV-Gebietes aufhalten
-> Vorzulegen sind: Praktikumsbescheinigung (Praktikumszeitraum muss genannt sein)

- Studierende, die sich studienbedingt mindestens 3 Monate des Semesters im Ausland aufhalten
-> Vorzulegen sind: Nachweis über studienbedingten Auslandsaufenthalt (Zeitraum muss genannt sein)

- Studierende, die ein Urlaubssemester nehmen
-> Vorzulegen sind: Nachweis über Urlaubssemester

- Studierende, die an zwei verschiedenen Hochschulen im RMV/NVV-Gebiet studieren
-> Vorzulegen sind: Studierendenausweise beider Hochschulen des Semesters, für welches die Erstattung beantragt wird

- Studierende, die mit ärztlichem Attest nachweisen können, dass ihnen die Nutzung der Verkehrsmittel im Semesterticket über mindestens 3 Monate des jeweiligen Semesters nicht möglich war.
Vorzulegen sind: Eine ärzliche Bescheinigung über Dauer und Grund der Verhinderung

- Promotionsstudierende, die sich mehr als drei Monate des Semesters in Deutschland, aber nicht im RMV/ NVV-Gebiet aufhalten und kein Praktikum absolvieren oder weil die Voraussetzungen (Bestätigung des Prüfungsamtes) zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind, keine Präsenzverpflichtung am Hochschulstandort mehr gegeben ist und sich der Wohnsitz sowie der tatsächliche Aufenthalt außerhalb des RMV/NVV-Gebietes befinden
-> Vorzulegen sind: Eine Bescheinigung der Promotionsstelle über den Aufenthaltsort

Hier einmal die Anleitung:

http://www.asta-giessen.de/referate/oekologie-und-verkehr/73-anleitung-rueckerstattung


Viel Erfolg ;-)

Lg, Nette