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Rico
11.03.2014, 15:19
finde ich auch. nur ob hss die ganzen klagen bezahlen kann/will? Dazu müssten die seitens der Politik den Auftrag kriegen (und die finanziellen und personellen Mittel natürlich auch). Bedingung wär ja auch, dass die Kapazitätsberechnung vorverlegt wird, sonst reicht es nicht bis zum regulären Vergabeverfahren. Auch da wäre die Politik gefragt.

EVT
11.03.2014, 15:28
wenn es politisch gewollt wäre, würde man das sicher machen können.
aber ist es das? kostet und die anwaltslobby hat bestimmt was dagegen.

Rico
11.03.2014, 15:31
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die paar (Groß-)Kanzleien, die sich auf diese Klagen spezialisiert haben so eine relevante Lobbygruppe darstellen. Außerdem wären deren Dienste ja bei HSS bzw. den Unis dann auch gefragt, also Armut wird kaum drohen.

Wahrscheinlich ist einfach noch keiner auf diese geniale Idee gekommen. :-))

EVT
11.03.2014, 15:44
ja dann mal los, informier hss und lass dich am erfolg beteiligen :-))
ich glaube in der öffentlichkeit käme es nicht so gut an, wenn steuergelder für studienplatzklagen verschwendet würden. vielleicht würden sich dann die unis ganz schnell mehr mühe mit der berechnung geben.
eigentlich muss der verlierer doch auch immer teile der anwaltskosten des gewinners tragen oder ist das bei studienplatzklagen anders? der eigene anwalt kostet die uni doch auch...

wenn man den tms öfter machen könnte, würde die testfirma auch mehr verdienen. daran möchte ich dann bitte beteiligt werden :-))

Rico
11.03.2014, 16:00
ich glaube in der öffentlichkeit käme es nicht so gut an, wenn steuergelder für studienplatzklagen verschwendet würden. Wieso? Ist doch im öffentlichen Interesse, dass es da mit rechten Dingen zugeht.

vielleicht würden sich dann die unis ganz schnell mehr mühe mit der berechnung geben. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass das Nachlässigkeit oder Unvermögen der Unis ist, sonst müssten die das doch in 50 Jahren = 100 Semestern wenigstens einmal richtig hingekriegt haben, sondern in erster Linie den Interpretationsspielräumen und schlecht vorhersehbarem geschuldet, z.B. statt wie im langjährigen Durchschnitt 5 Habilitationen/Semester zufällig mal 10, dazu hat das Zentrallabor 2 MTAs neu eingestellt, die auch im Studentenkurs mitwirken, etc. Und plötzlich kommt kumulativ noch ein Platz mehr raus....

eigentlich muss der verlierer doch auch immer teile der anwaltskosten des gewinners tragen oder ist das bei studienplatzklagen anders? Ich glaub, das kann man so pauschal nicht sagen, das trägt, z.B. im Falle einer unbegründeten Anklage auch mal die Staatskasse, aber da kennen Juristen sicher besser die Details.

EVT
11.03.2014, 16:20
aber es sind doch immer die gleichen unis, die erfolgreich verklagt werden. in nrw spielen wohl die richter nicht so mit oder es wird anders berechnet. bei anderen unis passieren wohl keine fehler. also kann es nicht nur an den anwälten liegen.

dann versuch mal, dass mit den klagen von hss in der öffentlichkeit gut darzustellen ;-)
im endeffekt wäre es natürlich billiger als einen platz weniger rauszukriegen bei gleicher finanzierung der unis..

nie
11.03.2014, 17:46
wollte nur mal kurz einwerfen, dass sich in Göttingen dieses Semester nur eine Person einklagen konnte, da wurde dieses mal wohl nochmal genauer "nachgezählt". wobei die Kläger der letzten Jahre ja auch immer nur teilplätze hatten und man auch immer mal wieder exmatrikuliert wurde.
in meinem Semester waren rund 20 Leute, die sich eingeklagt hatten aber ich hatte jetzt nicht das Gefühl, dass dadurch die Lehre schlechter war. mir hat's da in Göttingen recht gut gefallen.

EVT
11.03.2014, 18:05
soso, dann hat göttingen es endlich gelernt ;-) ein prof meinte zu mir, dass sie die erklagten plätze im nächsten semester im normalen verfahren bereitstellen würden. könnte man ja mal nachgucken, ob es jetzt mehr plätze gibt als sonst.
es waren sonst über die ganze vorklinik verteilt so 30 plätze meine ich. teilplätze sind besser als nichts und mir war es auch nicht negativ aufgefallen.

Norali
11.03.2014, 18:54
Wenn man das Verfahren verliert, muss man (in diesem Fall) idR die eigenen Anwaltskosten, die kosten des generischen Anwalts und die Gebühren des Verwaltungsgerichts zahlen.
Ein paar Unis haben angeblich noch keine Anwälte für sowas, deswegen hat man an manchen Unis dann nur die eigenen Anwaltskosten + Gebühren bezahlen, wenn man verliert. Wie das ist, wenn man gewinnt, weiß ich gar nicht genau, aber der Regelfall ist ja eh, dass die Klage abgewiesen wird..

Und irgendwie wundert es mich auch, dass es noch immer verhältnismäßig viele einklagbare Plätze gibt, man könnte fast meinen, die Unis machen das extra...

nie
11.03.2014, 19:07
soso, dann hat göttingen es endlich gelernt ;-) ein prof meinte zu mir, dass sie die erklagten plätze im nächsten semester im normalen verfahren bereitstellen würden. könnte man ja mal nachgucken, ob es jetzt mehr plätze gibt als sonst.
es waren sonst über die ganze vorklinik verteilt so 30 plätze meine ich. teilplätze sind besser als nichts und mir war es auch nicht negativ aufgefallen.

hab mal
bei Hss geschaut, da gibt's im Vergleicj zu den letzten zwei Jahren ganz 2 Plätze mehr für Humanmediziner und eine für zahnis.
ich würde insgesamt auch eher drauf tippen, dass einfach die teilstudienplätze, die auch nach dem 2. Nrv nicht angenommen wurden, an die Kläger gehen. vielleicht wurde da dieses Semester einfach mal "überbucht" oder alle haben ihren Platz angenommen.
ich meine nämlich, dass die Kläger noch nach den letzten losgewinnern kamen

EVT
11.03.2014, 19:28
Wie das ist, wenn man gewinnt, weiß ich gar nicht genau, aber der Regelfall ist ja eh, dass die Klage abgewiesen wird..

Und irgendwie wundert es mich auch, dass es noch immer verhältnismäßig viele einklagbare Plätze gibt, man könnte fast meinen, die Unis machen das extra...

wie kommst du darauf, dass die klagen abgewiesen werden? dann gäbe es ja keine eingeklagten plätze mehr..
und sooo viele finde ich die eingeklagten plätze nicht ;-) es sind eine handvoll plätze an einer handvoll unis, mit ganz seltenen ausreißern nach oben.

Norali
11.03.2014, 23:05
Sorry, das war ungenau formuliert, meinte, dass man in der Regel bei fast allen Unis ja nicht gelost wird, also eh bezahlen muss :)
Nein, soo viele sind es auch nicht, aber dafür, dass die Unis es ja mittlerweile besser wissen sollten, sind es immer noch recht viele, finde ich :)

Basti1989
28.05.2014, 14:00
Wie ist denn das wenn ich mich jetzt erfolgreich einklagen würde und dann die Zusage Mitte des ersten Semesters bekommen würde, was ja durchaus so sein kann, dann hätte ich ja das erste Semester verloren... Kann ich dann nochmal ins erste Semester einsteigen?

EVT
28.05.2014, 17:42
Du kannst entweder ins laufende Semester einsteigen, eher schwierig wegen Fehlterminen, oder dann ist eben das naechste Semester dein 1. Semester und fuer die anderen das 2. An Unis, die auch im SS beginnen, ist das natuerlich einfacher, aber auch an den anderen wird es gehen.

Basti1989
28.05.2014, 20:24
Das wusste ich nicht. Vielen Dank! Dachte schon ich muss dann den ganzen Stoff irgendwie nachholen... Oder ich nutze die Zeit dann einfach für eine Art Vorsemester, was es ja auch an manchen Unis geben soll...

EVT
28.05.2014, 20:32
Vorsemester an Unis? Da gibt es Vorkurse, ein ganzes Semester nur an kostenpflichtigen Schulen.

Basti1989
29.05.2014, 08:38
Ich meinte das mit diesen Vorkursen. Dann verstehe ich aber das Argument derer die Bedenken haben nicht so ganz. Kein Mensch weiß dass ich mich mich eingeklagt habe, wenn ich zeigleich mit den anderen das Studium beginne...;)

Wrigleys
29.05.2014, 09:04
Gibts denn eine realistische chance sich einzuklagen irgendwo?

EVT
29.05.2014, 17:11
Eine sehr kleine. Wenn du Geld wie Heu hast, nur zu.

Wrigleys
29.05.2014, 17:15
Also nö :P