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Basti1989
31.05.2014, 17:41
Ich schon!

Andreas
31.05.2014, 18:34
Gibts denn eine realistische chance sich einzuklagen irgendwo?
Die Wahrscheinlichkeit einen Studienplatz zu erhalten ist durchaus vorhanden.

Allerdings sind die erlassenen Urteile des Verwaltungsgerichtes vorläufiger Art. Mit relativ wenig Aufwand kann - um es kurz zu machen - das Urteil aufgehoben bzw. wirksam angefochten werden, sodass es zunächst wieder zu einer Exmatrikulation kommt.

Einen Platz zu erhalten ist nicht unbedingt die größte Hürde (abgesehen vom enormen finanziellen Aufwand). Ihn jedoch auch dauerhaft zu halten schon.

Erst nach Ablauf aller entsprechenden Verfahrensfristen verliert das Urteil letztlich seine Vorläufigkeit. Diese Fristen sind aber sehr großzügig bemessen, sodass es durchaus passieren kann, dass jemand bspw. mitten im 3. Semester plötzlich wieder exmatrikuliert wird.

Alle bis dahin erhaltenen Scheine bleiben erhalten, der Platz ist dennoch wieder weg.
Hat man dann aber nicht genügend Scheine für die normale Bewerbung in das 2. Semester bewirbt man sich abermals für ein Erstsemester und steht wieder dort, wo man ursprünglich war.


Viele Universitäten wehren sich inzwischen mit allen juristischen Mitteln gegen Studienplatzklagen und bemühen sich, möglichst jeden, der auf diesem Wege einen Platz bekommen hat, wieder loszuwerden.

Basti1989
02.06.2014, 13:21
Habe gerade mit einem Anwalt telefoniert. Im Durchschnitt gibt es Bundesweit ca. 110 freie Plätze im Bereich Humanmedizin die ungefähr unter ca. 250 Klägern verteilt werden. Also das hätte ich mir schlimmer vorgestellt...

Shizr
02.06.2014, 13:28
Habe gerade mit einem Anwalt telefoniert. Im Durchschnitt gibt es Bundesweit ca. 110 freie Plätze im Bereich Humanmedizin die ungefähr unter ca. 250 Klägern verteilt werden. Also das hätte ich mir schlimmer vorgestellt...
Und hat der Anwalt dir auch gesagt, wie viele davon anschließend wieder rausgeklagt werden?

Andreas hat's schön beschrieben, der echte Spaß beginnt dann, wenn du via Klage drin bist.
Dann gehts nämlich darum, auch drin zu bleiben.

Die Unis klagen zurück. Du bekommst zwar vielleicht mit ein wenig Glück im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen Platz. Schön.

Aber wenn die Uni das Verfahren weiter treibt - und das ist wohl heute gar nicht mehr so selten wie vielleicht noch vor zehn, fünfzehn Jahren, k.A., wann die goldenen Zeiten der Studienplatzklage waren -, ist dieser vorläufige Rechtsschutz in der nächsten Instanz plötzlich weg und du von einem Tag auf den anderen wieder ohne Studienplatz.
Und dann hast du durchaus das Problem, dass du noch keinen Schein erwerben konntest und dich weiterhin zum 1. Fachsemester bewerben musst. Mit anderen Worten, du hast viel Geld für den Anwalt ausgegeben, aber trotzdem keinen Fortschritt gemacht.

Matzexc1
02.06.2014, 13:31
Die ganze Klagerei kostet eine ganze Menge Geld. Die Universitäten machen nämlich Gegenklage und am Ende kommt noch eine dicke Rechnung von deren Anwalt.

Basti1989
02.06.2014, 13:34
Das hatte ich auch gefragt und es kann natürlich passieren, sei aber sehr selten der Fall und in den letzten fünf Jahren bei dieser Kanlei vielleicht 1 - 2 mal vorgekommen. Wenn das wirklich stimmt und die Antwort klang ehrlich, lohnt es sich trotzdem;)

Matzexc1
02.06.2014, 13:40
Halte ich für Quatsch,aber es ist dein Geld und deine Zeit.

Mir hat man auch einiges versprochen.Endergebnis:Außer Spesen nix gewesen

Basti1989
02.06.2014, 13:54
Mir hat man auch einiges versprochen.Endergebnis:Außer Spesen nix gewesen
Wegen einer Klage?

Wrigleys
02.06.2014, 13:57
Eine beinahe 50%ige Chance? Never.

Matzexc1
02.06.2014, 13:58
Du verklagst nicht nur eine Uni.Im Allgemeinen sind es 10 im WiSe.Wenn jede dir eine Gegenklage von,im Schnitt, 300€ verpasst und du parallel 2000€ für deinen Rechtsverdreher zahlst+Gerichtskosten(10-20 € je nach Uni) kommst du locker in 2 Jahren auf bis zu 10000€ und hast nicht mal einen Platz,wenn du Pech hast.

Wrigleys
02.06.2014, 17:04
Du verklagst nicht nur eine Uni.Im Allgemeinen sind es 10 im WiSe.Wenn jede dir eine Gegenklage von,im Schnitt, 300€ verpasst und du parallel 2000€ für deinen Rechtsverdreher zahlst+Gerichtskosten(10-20 € je nach Uni) kommst du locker in 2 Jahren auf bis zu 10000€ und hast nicht mal einen Platz,wenn du Pech hast.

Da lohnt es sich fast eher einen vergleichsweise "sicheren" studienplatz im ausland zu suchen und dann auf eine rückkehr zu spekulieren. oder?

maxz
02.06.2014, 17:52
Da gestaltet sich das wechseln auch nicht einfach und man muss auch über eine Klage nachdenken, wenn man nicht grade mehr als 5. semester angerechnet bekommt.

nie
02.06.2014, 18:39
Kein Mensch weiß dass ich mich mich eingeklagt habe, wenn ich zeigleich mit den anderen das Studium beginne...;)

wirst du aber nicht. Kläger kommen in der Regel erst einige Zeit nach Semesterbeginn. In Göttingen sind die damals tasächlich bisschen untergangen, weil die Teilplatzleute auch lange nachgerückt sind. Aber an anderen Unis dürfte man durchaus auffallen.
Aber gefressen wird man vermutlich nicht, das stimmt.



Das hatte ich auch gefragt und es kann natürlich passieren, sei aber sehr selten der Fall und in den letzten fünf Jahren bei dieser Kanlei vielleicht 1 - 2 mal vorgekommen. Wenn das wirklich stimmt und die Antwort klang ehrlich, lohnt es sich trotzdem;)

meine Uni hat nach in den letzten Semester absolut alle Kläger wieder rausgeklagt und nur die wenigsten konnten sich wieder reinklagen. Und haben dabei alle mindestens ein Semester verloren. Außerdem hatte alle nur Plätze bis zum 4. Semester. Danach ists man wieder raus. Egal ob mit oder ohne Physikum.
Außerdem rüsten die Unis auf. 2012 haben sich noch rund 20 Leute einklagen können, letztes Semester wars grad noch einer. Kenne mittlerweile viele Leute, deren Klage auch gänzlich erfolglos verlaufen ist.

Also wenn man nicht gerade nen Geldspeicher zuhause hat, würde ich mir das mit der Klage wirklich ganz doll überlegen. Und selbst mit Geldspeicher würde ich eher in einen Platz im Ausland investieren.
Ist natürlich auch klar, dass die Anwälte alles bisschen optimistischer formulieren. Die wollen ja auch dran verdienen.

EVT
02.06.2014, 19:17
Naja, wenn man super spaet erst einen Platz bekommt ueber die Klage, kann man auch erst im naechsten Semester anfangen. Dann faellt es nicht auf.

In Goettingen wurden also alle wieder rausgeklagt? Wusste ich noch nicht.
Aber selbst wenn man den Platz nur bis zum 4. Semester hat (warum eigentlich?), kann man Physikum machen, dafuer muss man nicht eingeschrieben sein. Man muss vorher natuerlich alle Scheine geschafft haben.