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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bei Rechtsmedizin Klausur anfechten?



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Coxy-Baby
21.02.2014, 21:00
Was ist hier mit "GK" als vermeintlicher Referenz eigentlich gemeint?, ich dachte das steht für Gegenstandskatalog, also die PDF die es beim IMPP gibt ???

Medi Freak
21.02.2014, 21:23
ich hab zitiert aus GK3 Schwarze Reihe Original-Prüfungsfragen mit Kommentar, 5. Auflage, Thieme. Ich denke das dürfte als sichere Quelle gelten.

Miss_Verständnis
21.02.2014, 23:27
Ich denke die wollten bewußt in die Irre führen mit der Frage. Du kannst es ja versuchen die anzufechten, aber wenn sie die Frage gelten lassen wollen, dann werden sie es auch machen. :-nix

Medi Freak
22.02.2014, 08:33
fakt ist: die frage ist nicht astrein, ich hab ne quelle, mir fehlt ein Punkt und ich werde versuchen, dass diese frage nicht gewertet wird.

Kackbratze
22.02.2014, 10:14
Spricht ja absolut nix dagegen, ich würde gerne das Ergebnis wissen, wie es ausgeht.

Brutus
22.02.2014, 10:32
fakt ist: die frage ist nicht astrein, ich hab ne quelle, mir fehlt ein Punkt und ich werde versuchen, dass diese frage nicht gewertet wird.
Fakt ist: sichere Todeszeichen sind:
Totenflecken
Totenstarre
mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen
Fäulnis

Ob die Fäulnis jetzt mit in jedem Fall mit grünlichen / bräunlichen Verfärbungen und Durchschlagen der Venennetze einhergehen muss, sei mal dahingestellt. Insofern denke ich eher, dass die Frage eine durchaus normale Spitzfindigkeit des Prüfers darstellt (wie übrigens vom IMPP auch regelmäßig angewand)!
Das Durchschlagen der Venennetze und eine grünliche / bräunliche Verfärbung ansich (wie die Frage impliziert) ist kein Todeszeichen! Die Fäulnis, die letztendlich diese "Symptome" bewirkt, schon.
So sicher wäre ich mir mit dem BÄHM ehrlich gesagt nicht... :-nix

Gersig
22.02.2014, 11:30
Eine böse Frage :-) Aber da auch Bratzes Beinpatienten und Krok-Nutzer durchaus grünlich-bräunliche Veränderungen an den Extremitäten haben, würde ich diese nicht als sicheres Todeszeichen sehen. Zumal - wie Brutus schon darlegt - die Fäulnis und NICHT die grünlichen Veränderungen das Todeszeichen ist. Die Schwarze Reihe würde ich vom Impact her auch nicht gerade als Referenz mit ins Gefecht nehmen.

Stephan0815
22.02.2014, 12:04
Hallo, folgende Frage möchte ich anfechten:
Sichere Todeszeichen?
a) Pupillenstarre
b) Totenflecke
c) Totenstarre
d) Durchschlagen der Venennetze mit grünlicher/bräunlicher Färbung
e) Kälte

Akzeptiert wurde als Antwort: nur B und C sind richtig.
Meiner Meinung nach müsste zumindest D auch richtig sein, evtl. auch E. Ich habe auch etwas von sog. "Leichtenkälte" als frühem Todeszeiten gelesen. Meiner Meinung nach müsste demnach die Frage aus der Wertung genommen werden. Was meint ihr? Bitte um Hilfe! :-lesen

Mich würden die Antwortmöglichkeiten interessieren - das Ausschlußverfahren lässt ja doch eine gewisse Siebfunktion zu. Eine war ja "nur B und C sind richtig", was ja am ehesten stimmen dürfte...

Shizr
22.02.2014, 16:06
Mich würden die Antwortmöglichkeiten interessieren - das Ausschlußverfahren lässt ja doch eine gewisse Siebfunktion zu.
Naja, auch ohne Antwortmöglichkeiten kann man (A) und (E) absolut zweifelsfrei ausschließen. Pupillenstarre bastelt jeder mittelmäßige Augenschamane in wenigen Minuten zusammen, "Leichenkälte" (algor mortis) gibts zwar, ist aber kein sicheres Todeszeichen. No one is dead until warm and dead.

Und (D) ist so kein sicheres Todeszeichen. Klar, die grünlich durchschlagenden Venennetze sind eine ganz charakteristische Fäulnisveränderung, aber in (D) steht nichts von Fäulnis. Und wie die Bratze schon geschrieben hat, die Venennetze können auch schon durchschlagen, wenn der Mensch daran noch lebt.

Ich find die Frage bösartig, manipulativ und unfair... aber (B) und (C) sind die einzigen eindeutig richtigen Antworten.
(Da lob ich mir gerade unsere Rechtsmediziner, die waren brav und haben nicht so einen fiesen Mist gefragt.)

Medi Freak
22.02.2014, 17:54
ja danke für eure zahlreichen Beiträge. ich werde trotzdem versuchen dagegen vorzugehen.

Coxy-Baby
22.02.2014, 18:04
Na dann viel Erfolg in der Nachprüfung.

Medi Freak
22.02.2014, 19:49
warts ab, nicht so vorschnell.

bugger
23.02.2014, 08:23
@Mr. Sixpack:
Gönn dir doch einfach mal den Spaß, und google das bereits vorgeschlagene caput medusae, und geh auf Bilder, du wirst alle möglichen Farben an noch lebenden Menschen sehen, auch grün-bläulich^^ Das Gesicht von dem Prof möcht ich sehen, wenn du mit der schwarzen Reihe die Frage anfechten willst^^

Medi Freak
23.02.2014, 08:24
ich finde das nichtmal witzig. so stehts im GK drin und für mich ist die frage daher nicht eindeutig.

Coxy-Baby
23.02.2014, 08:31
Im GK stand jetzt also das mit dem Venennetz in grün/blau genau so drin ?

bugger
23.02.2014, 08:32
Zitier doch mal wörtlich die Passage aus dem GK, vielleicht ist auch Wunsch Vater deiner Interpretation ;)

altalena
23.02.2014, 10:06
Hat er doch schon (9. Beitrag oder so)..... Ist eher wenig überzeugend :-nix

Brutus
23.02.2014, 11:32
Ich zitiere aus dem GK:
Als sichere Todeszeichen bezeichnet man:
-Totenflecke
-Totenstarre
- Späte Leichenveränderungen wie z.B. Fäulnis

Das "Durchschlagen" der Venengeflechte gehört zu den späten Leichenerscheinungen, d.h. den Fäulnisveränderungen. Man versteht darunter das sich Abzeichnen (Durchschlagen) der Venengeflechte durch sich überwiegend über die Blutbahnen ausbreitende Fäulnisbakterien, die u.a. durch Umwandlung des Blutfarbstoffes (Sulfhämoglobinbildung) diese Farbveränderung herbeiführen.

BÄHM…rausnehmen! :-D
BÄHM! Richtig lesen! Die sicheren Todeszeichen habe ich Dir nochmal fett markiert. Die Fäulnis zeichnet sich dann unter Anderem durch das Durchschlagen der Venennetze und der grünlichen/bräunlichen Verfärbung aus. Damit ist sie ein Merkmal unter Vielen des sicheren Todeszeichens Fäulnis.
Eine grünliche Verfärbung kannst Du auch aus anderen Gründen haben (Pseudomonaden, eine geplatzte Gallenblase), eine bräunliche Verfärbung ebenso (Infektion mit z.B. E.coli -> schon am Fuß gesehen, sah und roch genauso wie man es erwartet) und zu dem Durchschlagen der Venennetze hast Du nun schon einige Antworten bekommen.
Wie gesagt, es sind Merkmale des sicheren Todeszeichens Fäulnis, aber für sich selbst eben keine sicheren Todeszeichen. :-nix

Gemein? Naja, eher IMPP-Stil.



ich finde das nichtmal witzig. so stehts im GK drin und für mich ist die frage daher nicht eindeutig.
Aber wenn Du Dir das jetzt noch mal genauso durchliest wie ich es oben erklärt habe, dann wirst Du schon zugeben müssen, dass es eben nicht als alleiniges sicheres Todeszeichen durchgehen wird, oder?
Denn die sicheren Todeszeichen müssen für sich alleine stehend den Tod zweifelsfrei beweisen. Und das geht mit den von Dir bemängelten Merkmalen eben nicht!

Coxy-Baby
23.02.2014, 11:42
Ich glaub jetzt habe ichs (von der Argumentationsstruktur her), Fäulnis ist ein sicheres Todezeichen-> dabei entstehen üble Gerüche -> ein nicht kleiner Teil meiner Patienten hat üble Gerüche->die müssen tod sein-> ich bin also entweder Pathologe oder Rechtsmediziner.....

gnuff
23.02.2014, 14:30
Typische Interpretationsfalle... wer gewinnt da, der Prof. oder der Medizinstudent?
Es ist wie Brutus es geschrieben hat, alleine reicht die grüne/braune Farbe nicht aus, das können auch Grasflecken vom Fussballplatz sein... oder was auch immer, völlig egal... hätte da "Fäulnis" gestanden wäre es richtig gewesen... war aber nicht so, sorry. Solange Du kein Standardwerk vorweisen kannst (der GK-Kommentar ist kein Standardwerk), in dem steht, dass der Kram mit dem Venennetz ein sicheres Zeichen für Fäulnis ist, das nicht anders zu erklären ist, hast Du vermutlich eher schlechte Karten...