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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bei Rechtsmedizin Klausur anfechten?



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Medi Freak
21.02.2014, 15:46
Hallo, folgende Frage möchte ich anfechten:
Sichere Todeszeichen?
a) Pupillenstarre
b) Totenflecke
c) Totenstarre
d) Durchschlagen der Venennetze mit grünlicher/bräunlicher Färbung
e) Kälte

Akzeptiert wurde als Antwort: nur B und C sind richtig.
Meiner Meinung nach müsste zumindest D auch richtig sein, evtl. auch E. Ich habe auch etwas von sog. "Leichtenkälte" als frühem Todeszeiten gelesen. Meiner Meinung nach müsste demnach die Frage aus der Wertung genommen werden. Was meint ihr? Bitte um Hilfe! :-lesen

Rhiannon
21.02.2014, 15:50
Kälte allein ist definitiv kein sicheres Todeszeichen. Schwerst unterkühlte Personen sind ja nicht zwingend tot. Wie war das noch? Man ist erst tot, wenn man warm und tot ist? So oder so ähnlich ging doch der Spruch.
Die Antwort würd ich also definitiv als nicht richtig ansehen.

Medi Freak
21.02.2014, 15:57
aber das mit den Venennetzen habe ich definitiv in nem GK als sicheres todeszeichen gelesen. ich bleibe dabei: diese frage muss rausgenommen werden.

und danke für deinen Beitrag.

Rhiannon
21.02.2014, 15:59
Das mit den Venennetzen weiß ich nicht. Ich habs bisher nicht bei den sicheren Todeszeichen gelernt, aber wenn du das schriftlich nachweisen kannst, ist das doch gut und könnte zum Anfechten reichen.

MissGarfield83
21.02.2014, 16:03
Medi Freak : Die wollen mit den Venennetzen bei grünlichem Untergrund auf die Verwesung raus- an und für sich ein sicheres Todeszeichen - für sich allein sind grüne Farbe und Venenzeichnung sicher kein sicheres Todeszeichen. Also unscharfe Antwort. Ich bin mir nicht sicher ob Venenzeichnung jetzt ein Ergebniss von Fäulnis ist - grüne Farbe ist es aber schon.

Medi Freak
21.02.2014, 16:04
ich habs wie gesagt im GK so gelesen und ich finde , dass man diese Frage rausnehmen muss.

MissGarfield83
21.02.2014, 16:05
Such dir lieber ein anerkanntes Lehrbuch mit dem du deine Anfechtung stützt. Am besten ein von deinem FB empfohlenes.

Gesocks
21.02.2014, 16:09
ich habs wie gesagt im GK so gelesen und ich finde , dass man diese Frage rausnehmen muss.
Dann zitier das doch, such dir im besten Falle noch eine weitere Quelle und fecht's an.

EDIT: Mit Smartphone zu lahm...

Medi Freak
21.02.2014, 16:10
Ich zitiere aus dem GK:
Als sichere Todeszeichen bezeichnet man:
-Totenflecke
-Totenstarre
- Späte Leichenveränderungen wie z.B. Fäulnis

Das "Durchschlagen" der Venengeflechte gehört zu den späten Leichenerscheinungen, d.h. den Fäulnisveränderungen. Man versteht darunter das sich Abzeichnen (Durchschlagen) der Venengeflechte durch sich überwiegend über die Blutbahnen ausbreitende Fäulnisbakterien, die u.a. durch Umwandlung des Blutfarbstoffes (Sulfhämoglobinbildung) diese Farbveränderung herbeiführen.

BÄHM…rausnehmen! :-D

Absolute Arrhythmie
21.02.2014, 16:16
Leider musst du nicht UNS überzeugen ^^

altalena
21.02.2014, 16:24
Ich hab auch nur Totenstarre, Totenflecke u Fäulnis gelernt. Außerdem steht in deinem Zitat ja "Das "Durchschlagen" der Venengeflechte gehört zu den späten Leichenerscheinungen, d.h. den Fäulnisveränderungen" .... ist also nur ne Folge der Fäulnis und alleinstehend kein sicheres Todeszeichen, so würde ich das verstehen.... :-nix

WackenDoc
21.02.2014, 16:52
Kannst du den Prüfer mal fragen was er genau mit der Antwort gemeint hat und denkt, dass die Antwort falsch ist?

Nicht dass damit einfach nur prominente Venengeflechte meint, die man z.B. auch bei einem Caput medusae haben kann.

Kackbratze
21.02.2014, 18:44
An den vital bedrohten oder schon länger avitalen Beinen kann ich das auf Station gut beobachten. Und tot sind die sicher nicht...

Medi Freak
21.02.2014, 19:20
schön, aber im GK steht es so und ich werde diese Frage anfechten.

Kandra
21.02.2014, 19:46
Bist du wegen der Frage durchgefallen und es ist dein Letztversuch gewesen oder wieso machst du darum so nen Aufruhr? Du könntest auch erstmal versuchen mit deinem Prof da ganz gemütlich in der Klausureinsicht drüber zu reden, vielleicht sieht er es ja auch selber ein ;)

morgoth
21.02.2014, 19:51
Finde auch, viel Lärm um nichts (es sei denn, es geht tatsächlich um den Drittversuch). So etwas liest man ja eher mal bei Chemie/Physik-Klausuren; in der Klinik doch eher selten ...

Coxy-Baby
21.02.2014, 19:52
Es geht bestimmt eher um die 1......

morgoth
21.02.2014, 19:55
Naja gut, dann tatsächlich ab zum Lehrbeauftragten mit einem guten (!) Buch und argumentieren. Sich-zum-Affen-machen-Gefahr: schätzungsweise 83,52 %.

Medi Freak
21.02.2014, 20:07
nö mir fehlt zur bestehensgrenze ein Punkt und ich finde die frage gehört zurückgezogen. deshalb mache ich wie manche sagen eine "Aufruhr".

][truba][
21.02.2014, 20:45
Beim ersten lesen habe ich diese Option nicht für mgl. gehalten da, wie Bratze ja schrieb, durchscheinende Venengeflechte mit div. Verfärbungen ja bei einigen Erkrankungen vorkommen.

Wenn es aber so im Buch steht, würde ich das einfach mit zur Klausureinsicht nehmen und versuchen da mit deinem Prof zu sprechen. Ist ja auch irrelevant was wir denken. Er wird sich von "Das haben die beim MediLearn Forum auch so gesehen", sicherlich nicht wirklich beeindrucken lassen.

LG Thomas