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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaum Zuverdienst durch Bereichschaftsdienste?



arbeiter79
24.02.2014, 10:01
Ich habe momentan meinen ersten Arbeitsvertrag als Assistenzarzt zur Unterschrift vorliegen. Im Großen und Ganzen ist mir alles klar (KH bezahlt laut MB Tarifvertrag) nur bei der Bezahlung der Bereitschaftsdienste stutze ich etwas, ich habe schon mitbekommen das man dadurch nicht all zuviel dazu verdient aber laut meiner Rechnung bekomme verdiene ich tatsächlich nur 60€ brutto pro 24h Dienst extra.
Ich arbeite in der Bereitschaftsdienststufe 2, wie ich das verstehe wird in der zu 65% bezahlt. (Alternativen sind BD stufe 1 50% und BD stufe 3 bezahlt mit 75% ist schon das maximum).

Also hier meine Rechnung: ich arbeite die Regelarbeitszeit (8h) + der Dienstzeit (16h bei einem 24h Dienst). Da man nicht mehr als 24h arbeiten darf, muss ich am nächsten Morgen nach Hause gehen. Der AG zieht mir also von den 16 Dienststunden 8h Freizeitausgleich wieder ab. Ich bekomme im Dienst wie gesagt 65% des Regellohnes, dann werden mir für den Dienst (16h*0,65%=10.4h-8h=)2.4h !! Stunden zusätzlich bezahlt. Macht also mich im 1. Jahr (ca. 25€/h) etwa 60€ Brutto zusätzlich. Bei 5 Diensten im Monat verdiene ich also ganze 300€ brutto extra für 40h extra Arbeit/Aufenthalt im KH, von netto ganz zu schweigen... hab ich da einen Denkfehler drin oder sieht es wirklich so schlecht aus?

Brutus
24.02.2014, 10:25
Hallo Arbeiter79.
Schön, dass Du Dich hier angemeldet hast.
Wir beantworten gerne Fragen, aber bitte such doch auch über die Forensuche nach Antworten. Denn sowohl die Opt-Out Frage, als auch die Frage nach der Dienstbezahlung sind mittlerweile in etlichen Themen behandelt worden. Und wenn man immer und immer wieder die gleichen Fragen beantworten soll, dann macht man es irgendwann nicht mehr. Oder wird einfach genervt...

Zu der Frage: kann man so pauschal nicht beantworten. Das kommt auf den TV an (TV-Ä VKA/UNI/kirchl...).
Die BD-Stufe II ist zwar mit 65% angesetzt, aber darauf kommen noch Zuschläge, z.B. 15% Nachtdienstzuschlag, u.ä.
Außerdem werden bei FZA am nächsten Tag einige Stunden höher bewertet, damit dieses unseelige Konstrukt "Minusstunden" endlich verschwindet. Guck mal hier: Mindestlohn für BD (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=85294&p=1697257&viewfull=1#post1697257). Der Titel lässt zwar anderes vermuten, aber da geht es eben auch darum. Und da habe ich auch den Link zum Artikel gepostet.

Ansonsten klick Dich mal ein bißchen durchs Forum und vor allem auch durch die Suche. Da findet man vieles zu den eigenen Fragen und außerdem auch jede Menge wissenswertes, zum Lachen, etc...

LG Brutus.

arbeiter79
24.02.2014, 10:36
Vielen Dank für die aufschlussreiche Anwort.
Tut mir leid das ich nicht genauer geguckt habe, zu meiner Verteidigung möchte ich aber dennoch sagen das nicht direkt hierhergekommen bin und den Thread eröffnet habe sondern durchaus eine ganze Weile das Forum nach Antworten durchstöbert habe. Trotzdem, mir ist klar worauf du hinaus willst und werde in Zukunft noch genauer suchen :-top

Jule-Aline
25.02.2014, 06:17
In welchem Haus arbeitest du ?Im KOmmunalen gilt bei Stufe 3 eine Bezahlung von 90% und nicht wie von dir erwähnt 65%.
Auch bei privaten Trägern gilt bei Stufe 3 mindst 90 %.
Stufe 2 ist am kommunalen Haus mit 75% bewertet.Allerdings gibt es auch Ausnahmen,wo kommunale Häuser einen eigenen Vertrag mit schlecht bezahlten Diensten haben.Das habe ich in einem Vertrag Klinikum Potsdam und Marburger Bund gesehen.Hier einen Link wegen der Neuwertung der Bereitschaftsdienste:
http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/artikel/downloads/2013/details-zur-hoeherbewertung-der-bereitschaftsdienste/info-bd-berechnungen-neu.pdf

arbeiter79
25.02.2014, 18:27
Ich arbeite bei Asklepios. Hat mich auch etwas gewundert das mit den Prozenten, vor allem weil die maximale Bewertung (Stufe III) mit nur 75% bezahlt wird. Also so was wie 90% sind von vorherein gar nicht möglich egal wie hoch die Arbeitsbelastung auch sein kann. Weiß aber auch nicht ob ich da wirklich durch blicke und nicht was missverstand/übersehen habe.

Hier ist das aktuellste Tarifvertrag (§ 3)
http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2011/asklepios-tv-aerzte/asklepios-tv-aerzte-aenderungstv-4.pdf

Hier unter §6 die Zusatzzahlungen:
http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2011/asklepios-tv-aerzte/asklepios-tv-aerzte-entgelttv.pdf

Fr.Pelz
25.02.2014, 18:38
In meinem Haus ist BD II 90%…

Was du aber bei deiner Rechnung vergessen hast: du hast ja nicht bloß Bereitschaftsdienste von Montag bis Donnerstag. Schon am Freitag fällt der 8h Abzug für den nächsten Tag ja weg und du bekommst netto mehr. Am Samstag machst du 24h BD ohne Freizeitausgleich am Sonntag, bekommst also nochmal mehr. Für Feiertage gibt's Extra-Zuschläge.

Atropin
25.02.2014, 18:40
Willkommen in der Arbeitswelt :-keule

arbeiter79
25.02.2014, 19:22
Persönlich finde ich 65% plus diverse Zuschläge für die Arbeitsbelastung in meinen Diensten gar nicht so unangemessen, da wirklich oftmals nicht viel zutun ist, aber es gibt ja auch Fachrichtungen die während der Dienste meistens gar nicht mal zur Ruhe kommen und wenn die nur max 75% kassieren ist das schon hart finde ich.

Brutus
25.02.2014, 19:26
Ich arbeite bei Asklepios. Hat mich auch etwas gewundert das mit den Prozenten, vor allem weil die maximale Bewertung (Stufe III) mit nur 75% bezahlt wird. Also so was wie 90% sind von vorherein gar nicht möglich egal wie hoch die Arbeitsbelastung auch sein kann. Weiß aber auch nicht ob ich da wirklich durch blicke und nicht was missverstand/übersehen habe.

Hier ist das aktuellste Tarifvertrag (§ 3)
http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2011/asklepios-tv-aerzte/asklepios-tv-aerzte-aenderungstv-4.pdf

Hier unter §6 die Zusatzzahlungen:
http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2011/asklepios-tv-aerzte/asklepios-tv-aerzte-entgelttv.pdf
Lies doch mal weiter! -> §7, Absatz 5:

(5)
1
Für jede Stunde des Bereitschaftsdienstes werden auf das entsprechend der Bewertung gemäß Absatz 3 zu berechnende Entgelt je Bereitschaftsdienststunde folgende zusätzliche Zeitzuschläge mit der auf den Monat der Ableistung des Bereitschaftsdienstes folgenden Entgeltabrechnung vergütet, soweit für die jeweilige Stunde die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind:
a) bei Bereitschaftsdienst in Nachtstunden
zwischen 20:00 und 24:00 Uhr und zwischen 04:00 und 6:00 Uhr 25 v.H.,
b) bei Bereitschaftsdiensten in Nachtstunden
zwischen 00:00 und 04:00 Uhr 40 v.H.,
c) bei Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen 50 v.H.
2
Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge wird jeweils der höchste Zeitzuschlag gezahlt.
3
Der Anspruch auf diese Zeitzuschläge besteht unabhängig von einem Freizeitausgleich.

Jetzt musst Du nur noch eine aktuelle Fassung des Ganzen raussuchen und dann hast Du doch Deine Stundenberechnung! ;-)

Außerdem lies Dir mal §10 in aller Ruhe durch. Da stehen nämlich andere Zeitwerte. Die dürften auch realistischer sein, weil sie von den richtigen Tatsachen ausgehen... (Steuern, etc.)

arbeiter79
25.02.2014, 19:55
Vielen Dank für Deine Hilfe mir das zumindest etwas verständlicher zu machen!!

Also §6 sagt aus man bekommt für Nachtarbeit 10 v.H. und Feiertagsarbeit 35 v.H. extra. Aber laut §7 bekommt man 25 bzw.40 v.H. während der Nacht und 50 v.H. an Feiertagen zusätzlich. Was habe ich da nicht verstanden?

Ähnlich in der Tabelle in §7 (3) z.B. BD II wird zu 60 v.H. als Arbeitszeit bewertet. Dann in § 10 (im Falle einer Kündigung nach Absatz 2 (hat es die gegeben??)) wird BD II mit 75 v.H. angerechnet.

Tut mir leid aber bei mir dauert es etwas länger bis ich so etwas verstehe:-blush