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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzversorgungskasse



spankita
05.03.2014, 20:09
Hallo zusammen!

Kennt sich jemand mit der kirchlichen Zusatzversorgungskasse aus? Ich werde ab dem 1.5. in einem katholischen Haus arbeiten und mir wurde die Möglichkeit dieser Zusatzversorgung angeboten.

Es wäre super, wenn jemand hier helfen könnte ;)

Liebe Grüße!

RM

Brutus
05.03.2014, 20:35
Guckst Du hier: http://www.kzvk.de/die-kzvk/

Und was heißt denn angeboten? Als ich im katholischen Haus gearbeitet habe, hat der Arbeitgeber das automatisch für mich abgeschlossen... :-nix

mainzer
06.03.2014, 07:34
brutus hat recht....ist quasi das äquivalent zum versorgungswerk, in dem du automatisch pflichtmitglied bist, wenn du mal in einem kommunalen haus arbeiten solltest.

Zoidberg
06.03.2014, 10:10
Zusatzversorgungskasse ist nicht das selbe wie das ärztliche Versorgungswerk

Brutus
06.03.2014, 10:19
Nee, isses nicht. Eher eine "Betriebsrente".

mainzer
06.03.2014, 10:48
oh..mea culpa..dachte wirklich, dass beides ein und dasselbe ist...
hab während meiner zeit im kirchlichen haus auch in di kzvk eingezahlt...seitdem ich im kommunalem beschäftigt bin zahle ich ins versorgungswerk...
dass das ne art rente ist, ist mir schon klar; daher können ärzte ja auch keine rürup-rente besparen, da sie ja verpflichtend ins versorgungswerk einzahlen...richtig?

kartoffelbrei
06.03.2014, 12:12
dass das ne art rente ist, ist mir schon klar; daher können ärzte ja auch keine rürup-rente besparen, da sie ja verpflichtend ins versorgungswerk einzahlen...richtig?

Das war die Riester-Rente, für Rürup muss man meines Wissens nicht DRV-Mitglied sein.

Strodti
07.03.2014, 06:27
Bei meinem kommunalen Arbeitgeber heißt das ganze "VBL" (Vermögenskasse der Bund und Länder). Du kannst übrigens bei Arbeitgeberwechsel Anrechnungszeiten übertragen lassen. Den Anspruch auf Rente erwirkst du nämlich erst ab 60 Beitragsmonaten.

spankita
07.03.2014, 09:45
Ok.vielen dank für die Antworten! Aber 2 Fragen habe ich noch: bezahle ich gleichzeitig an das Versorgungswerk und an die Zusatzversorgungskasse? Und, wenn ich woanders arbeiten sollte, was passiert mit meinen bereits bezahlten Beiträgen?

LG,

RM

Brutus
07.03.2014, 10:01
Das Versorungswerk ist Deine Rentenversicherung, sofern Du Dich von der DRV hast befreien lassen! Ansonsten zahlst Du den "normalen" Beitrag zur DRV und zusätzlich den Pflichtbeitrag zur ÄV! Der Arbeitgeber zahlt für Dich die Beiträge zur Zusatzversorgungskasse, damit hast Du nix zu tun. Ist quasi eine zusätzliche Versorgung im Alter, die der AG für Dich abschließt. Wenn Du später mal wechseln solltest, ist das kein Problem. Wenn es wieder in ein konfessionelles Haus geht, wandert die ZVK einfach mit Dir. Wenn es ein kommunales Haus werden sollte, kannst Du die Beiträge mitnehmen / Übertragen lassen. Das geht in beiden Richtungen. Wenn Du irgendwann mal weder kirchlich noch kommunal arbeiten solltest, die 60 Beitragsmonate voll sind, dann bekommst Du irgendwann halt aufgrund der angesparten Bewertungspunkte eine (kleine) Zusatzrente... Allerdings erst, wenn die Beitragsmonate voll sind. Interessant wäre u.U. noch die Entgeltumwandlung, wo DU die Beiträge des AG noch aufstocken kannst. Einfach mal beraten lassen, entweder in der Personalabteilung oder bei der KZVK.

Relaxometrie
07.03.2014, 10:03
hab während meiner zeit im kirchlichen haus auch in di kzvk eingezahlt...seitdem ich im kommunalem beschäftigt bin zahle ich ins versorgungswerk.
Du hast während der Zeit in einem kirchlichen Haus NICHTS ins ärztliche Versorungswerk eingezahlt? Bist Du Dir da sicher?



bezahle ich gleichzeitig an das Versorgungswerk und an die Zusatzversorgungskasse?
Ja.



Und, wenn ich woanders arbeiten sollte, was passiert mit meinen bereits bezahlten Beiträgen?
Das ist ein gewisses Kuddelmuddel :-(
Wenn der nächste Arbeitgeber in die gleiche Zusatzversorungskasse einzahlt, kannst Du das Konto einfach weiterführen. Der zweite Arbeitgeber zahlt dann also einfach auf das gleiche Konto ein.
Wenn der nächste Arbeitsgeber in eine andere Zusatzversorgungskasse einzahlt, wird dann bei dieser ein Konto für Dich eröffnet.
Und dann gilt, soweit ich weiß, auch noch das von Strodti angemerkte: "Den Anspruch auf Rente erwirkst Du erst ab 60 Beitragsmonaten." Somit kann es also sein, daß Deine Beiträge verpuffen, wenn Du kürzer als 60 Monate in eine Zusatzversorungskasse einzahlst, und ab dann nur noch bei Arbeitgebern angestellt bist, die nicht in diese Zusatzversorungskasse einzahlen.

Somit sammelt man im Laufe der Berufstätigkeit unter Umständen viele kleine Teilrenten an, da man ja vielleicht auch mal das ärztliche Versorgungswerk wechselt und -je nach Alter- die Beiträge des ersten Versorgungswerkes nicht mehr überleiten kann.

Zusammenfassend halte ich dieses Konstrukt von Zusatzversorungskassen und Versorgungswerk mit nur begrenzten Möglichkeiten der Überleitung nicht nur für unübersichtlich und von krankhafter Regelungswut überschattet, sondern auch für bestimmt nur grenzwertig legal.

Brutus
07.03.2014, 10:48
Du hast während der Zeit in einem kirchlichen Haus NICHTS ins ärztliche Versorungswerk eingezahlt? Bist Du Dir da sicher?
Ich denke, das war ein bißchen unklar ausgedrückt. In das ÄV der entsprechenden Kammer musst Du eh einzahlen, weil Pflichtmitglied. Mainzer meinte m.E. die KZVK (kirchliche Zusatzversorgungskasse) beim kirchlichen AG, und die kommunale Versorgungskasse (VBL oder ähnliche) beim kommunalen AG. :-nix



bezahle ich gleichzeitig an das Versorgungswerk und an die Zusatzversorgungskasse?

Ja.
Ein klares Nein! Ja, Du zahlst die Hälfte der Beiträge an die Ärzteversorgung (analog den Beiträgen zur DRV). NEIN in Bezug auf die Zusatzversorgungskasse. Diese Beiträge in Höhe von 4,xx% des Bruttolohns zahlt alleine der AG für Dich ein! Es sei denn, Du machts noch die Entgeltumwandlung. Sonst ist es ein Leistung des Arbeitgebers, von der Du später in Form einer "Betriebsrente" profitierst...


Das ist ein gewisses Kuddelmuddel :-(
Naja, eigentlich nicht. Man muss sich allerdings ein bißchen kümmern!


Wenn der nächste Arbeitgeber in die gleiche Zusatzversorungskasse einzahlt, kannst Du das Konto einfach weiterführen. Der zweite Arbeitgeber zahlt dann also einfach auf das gleiche Konto ein.
Richtig.


Wenn der nächste Arbeitsgeber in eine andere Zusatzversorgungskasse einzahlt, wird dann bei dieser ein Konto für Dich eröffnet.
Im Prinzip auch richtig, allerdings kann man die Beiträge der vorherigen ZVK überleiten lassen. Dazu einfach mit der neuen Kasse / Personalabteilung Rücksprache halten und sich informieren!


Und dann gilt, soweit ich weiß, auch noch das von Strodti angemerkte: "Den Anspruch auf Rente erwirkst Du erst ab 60 Beitragsmonaten." Somit kann es also sein, daß Deine Beiträge verpuffen, wenn Du kürzer als 60 Monate in eine Zusatzversorungskasse einzahlst, und ab dann nur noch bei Arbeitgebern angestellt bist, die nicht in diese Zusatzversorungskasse einzahlen.
Das ist richtig, allerdings kann man wie gesagt bei Beiträge auch überleiten lassen. Nur wenn der AG gar nicht Mitglied in einer ZVK ist, bringt das nix. Aber die Beiträge ruhen ja auch in der ZVK. D.h., wenn Du später wieder bei einem Haus mit ZVK anfängst, kannst Du auf die bereits vorhandenen Beiträge aufbauen. Wieviel Du allerdings letztlich bekommen wirst, hängt von der Dauer der Mitgliedschaft in der ZVK ab und damit von den eingezahlten Beiträgen...


Somit sammelt man im Laufe der Berufstätigkeit unter Umständen viele kleine Teilrenten an, da man ja vielleicht auch mal das ärztliche Versorgungswerk wechselt und -je nach Alter- die Beiträge des ersten Versorgungswerkes nicht mehr überleiten kann.
Aber bitte nicht die ZVK mit der ÄV vermischen. Die haben nämlich nix miteinander zu tun! Zum Überleiten habe ich ja schon was geschrieben. Man muss nicht zwangsläufig viele kleine Zusatzrenten haben, man kann sie auch zusammenführen durch die Überleitung. Allerdings muss man das eben AKTIV machen. Von alleine kommt das nicht zustande!
OT: Zum ÄV: Wenn man zu alt für die Überleitung in eine andere Kammer ist (>58 m.W.n.) kann man eben auch weiterhin in das alte ÄV einzahlen. Damit wird die Rente eben nicht zerstückelt (es sei denn, das haben sie auch geändert...).


Zusammenfassend halte ich dieses Konstrukt von Zusatzversorungskassen und Versorgungswerk mit nur begrenzten Möglichkeiten der Überleitung nicht nur für unübersichtlich und von krankhafter Regelungswut überschattet, sondern auch für bestimmt nur grenzwertig legal.
Nee, sehe ich nicht so! Denn die ZVK bleiben eben ein Angebot der AG an den AN. Wenn der AN dann wechselt und an einem Haus OHNE ZVK - Angliederung ist, ist das SEINE Sache. Dem AG kann man wohl kaum eine (freiwillige) Zusatzleistung vorwerfen.
Das ÄV ist davon unabhängig zu betrachten. Hier finde ich vielmehr die ständige Einmischung der DRV bedenklich. Zumal die anscheinend ständig neue Vorgaben (in eigener Regie und völlig ohne Kontrolle) beschließen und damit den freien Berufen und den damit verbundenen Kammern und Versorgungswerken immer wieder neue Hürden in den Weg legen, obwohl sie eigentlich gar nicht zuständig sind. Zudem gibt es eine gute Studie, die zeigt, dass die Mitglieder der Versorgungswerke eigentlich die DRV deutlich entlasten. Denn jedes Mitglied der Versorgungswerke bezahlt über seine Steuern die Renten der DRV mit, fällt aber aufgrund der Rentenansprüche, die ja das Versorgungswerk leistet, der DRV nicht zur Last... Aber das scheinen die Betonköpfe in der DRV nicht wirklich verstanden zu haben...

Relaxometrie
07.03.2014, 18:42
Das ist richtig, allerdings kann man wie gesagt bei Beiträge auch überleiten lassen.
Da gibt es aber einige Hindernisse, so daß die Rente dann doch schnell zerstückelt werden kann.

Die Zusatzversorgungseinzahlungen meiner ersten beiden Arbeitsgeber konnte ich zu der Zusatzversorgungskasse des dritten Arbeitgebers überleiten. Insgesamt liege ich da jetzt bei noch unter 60 Monaten, habe also noch keinen Anspruch erworben.
Der aktuelle (vierte) Arbeitsgeber hat eine eigene Zusatzversorgungskasse, so daß ich die Zahlungen von Arbeitsgeber eins bis drei nicht überleiten konnte.

Meine bisherigen Arbeitsgeber liegen übrigens maximal 100 km auseinander und in zwei Bundesländern.
Da frage ich mich, warum die Zusatzversorgungskassen nicht deutschlandweit zusammenarbeiten. Oder es halt eine Zusatzversorgungskasse gibt, an der sich ein Arbeitsgeber entweder beteiligt, oder nicht.
Aber von einer Zusatzversorgungskassenzerstückelung hat niemand etwas. Der Arbeitnehmer, für den ja ach-so-freundlicherweise Beiträge gezahlt werden, schonmal gar nicht, wenn er keine Chance auf Auszahlung hat.

Und mein aktuelles, zweites, ärztliches Versorgungswerk, zu dem ich die Beiträge aus dem ersten Versorgungswerk übergeleitet habe, schreibt in seiner Satzung:
"Als Mitglied eines anderen ärztlichen Versorgungswerkes können Sie grundsätzlich die dort eingezahlten Beiträge zu uns überleiten lassen, sofern Sie insgesamt nicht mehr als 60 Beitragsmonate erreicht haben.".
Bedeutet also, daß man nach mehr als 5jähriger Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk nicht mehr überleiten kann und dann also auch wieder anfängt, zu stückeln. (Obwohl das ja jetzt erstmal nur "mein" Versorgsungswerk betrifft. Keine Ahnung, ob das überall so geregelt ist).
Es sei denn, man kann tatsächlich -wie Du geschrieben hast- weiterhin Beiträge in das Versorgungswerk einzahlen, zu dem man rein geographisch nicht mehr gehört. Aber ob das auch ohne Überschreiten der von Dir genannten Altersgrenze möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Ich werde mich aber beim nächsten Stellenwechsl erkundigen, falls ich in einen anderen Versorgungsbezirksbereich falle.

Ich ändere aber weiterhin nichts an meiner Aussage, daß ich das System aufgrund seiner sinnlosen Komplexität für ressourcenverschwendend halte.

Muriel
07.03.2014, 19:27
Was man übrigens zur ZVK noch wissen sollte: scheidet man vor Erreichen der 60 Beitragsmonate aus, so kann man freiwillig Beiträge einzahlen, um auf den Anspruch zu kommen. Dafür muss man sich allerdings innerhalb einer (3-Monats-?) Frist entscheiden. War bei meinem Ausscheiden damals dummerweise zu sehr mit frischem Nachwuchs beschäftigt, so dass ich mich nicht gekümmert hatte. In der Praxis gibt es so was natürlich nicht, und da mich da keine zehn Pferde mehr wegbekommen, wird dat nix mehr.