Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium WS 14/15
MediWoman
31.07.2014, 18:06
Ich sollte übrigens als ich es mit beruflichen Gründen argumentiert habe auch noch was nachreichen (einen inhaltlichen Nachweis meines Arbeitgebers über meine Tätigkeiten) weil ich ja anhand dieser argumentiert habe. Als ich die dann nachgereicht habe hat es geklappt aber die Nr blieb die gleiche! Solltest du denn auch noch was "sinnvolles" nachreichen? So dass man hoffen könnte dass sie dann beruf. Gründe akzeptieren?!
Nein, ich musste nichts nachreichen...ich habe allerdings gleich so einen Nachweis von meinem Arbeitgeber und meinen Profs beigelegt. Habe alles eigentlich sehr umfangreich dokumentiert und gehofft, dass das einfach nur überzeugen kann, hehe.
Annatomie85
31.07.2014, 18:46
.....
MediWoman
31.07.2014, 19:30
Uups, sorry dann bin ich zwischen den ganzen Beiträgen wohl durcheinander gekommen :)
Haha macht doch nix! Ist wirklich schwierig, die ganzen Geschichten auseinander zu halten! :)
Wir sollten nach dem 12. (bevor der Thread hier ausstirbt) vielleicht jeder nochmal einen kurzen Zusammenfassungspost schreiben, wie man sich beworben hat und obs funktioniert hat oder nicht..so für die Nachwelt... :D Wär zumindest sehr nett finde ich :D
Marianne1988
31.07.2014, 19:46
und damit die konkurrenz fördern für die die es dieses semester nicht ins zweitstudium geschafft haben? -.- auf gar keinen fall sollt ihr das machen! jeder ist für sich selbst verantwortlich!
Aufeinzweites
31.07.2014, 19:49
Also, ich halte mal fest: Wenn sich an der Kontrollblattnummer bei wissenschaftlichen Gründen nichts ändert, ist das ein Indiz für eine sichere Ablehnung seitens der Uni. Falsifiziert wird diese Hypothese dann nächsten Freitag :-oopss
Aufeinzweites
31.07.2014, 19:57
und damit die konkurrenz fördern für die die es dieses semester nicht ins zweitstudium geschafft haben? -.- auf gar keinen fall sollt ihr das machen! jeder ist für sich selbst verantwortlich!
... die Konkurrenz ist vermutlich sowieso schon riesig. Ich glaube nicht, dass das viel ändern würde.
Just my 2 cents.
Annatomie85
31.07.2014, 20:13
.....
Nee, tut sie nicht, da sie es vorgezogen hat, nach diesem Post um Löschung ihres Accounts zu bitten ;-)
Aufeinzweites
31.07.2014, 20:45
Ich bin jetzt schon einmal prophylaktisch traurig und hake das Medizinstudium für dieses Semester ab.
Das wird nichts werden, wenn ich die Kontrollblattnummern richtig deute. Wer weiß, wofür's gut ist.
Alles Gute für Euch, ich bin jetzt raus.
Also, ich halte mal fest: Wenn sich an der Kontrollblattnummer bei wissenschaftlichen Gründen nichts ändert, ist das ein Indiz für eine sichere Ablehnung seitens der Uni. Falsifiziert wird diese Hypothese dann nächsten Freitag :-oopss
Genau umgekehrt meiner Hypothese nach... Nr. ändert sich ja nur, wenn etwas bearbeitet wurde... Kommt das Gutachten an und fällt positiv aus, ist keine weitere Überprüfung mehr nötig. Dh. aber wenn das Gutachten negativ war, wäre eine weitere Fallgruppenprüfung seitens HSS notwendig. Diese weitere Überprüfung äußerst sich meiner Theorie nach auch in einem weiteren Kontrollblatt.
Und ich werde sicherlich nach dem 12. auch noch mal schreiben, wie wo was ich gemacht habe damit es geklappt hat. Wenn ich kein Platz bekomme, versink ich aber erst mal in Depressionen 😂
Aber auch dann werde ich posten und aufklären ob meine Hypothesen sich soweit bestätigt haben.
Und ich habe keine Angst meiner "Konkurrenz" zu helfen. Die Lebensläufe sind meistens sowieso zu unterschiedlich. Und wer nicht fähig ist, auch nur mit den Angaben der HSS in ihrem Schreiben zum Zweitstudium ein Begründungsschreiben aufzusetzen und seine Position und Argumente zu verdeutlichen, dem Helfen auch die Tipps hier im Forum nichts (besonders bei wissenschaftlichen Gründen... da sollte man schon Erfahrung genug haben im Umgang mit der Uni 😋).
Und ich treffe später lieber Komollitonen an, die sich schon vor dem Studium gegenseitig geholfen haben, also solche engstirnigen Menschen die nur gucken, dass sie selbst am besten da stehen. Glaube solche haben den Studien- und Berufswunsch dann sowieso verfehlt!
Technisch werden diese Nummern sich vermutlich nur dann ändern, wenn etwas an den grundlegenden Daten zum Antrag geändert werden (bspw. Anschrift/Ortspräferenz/Ortsantrag/...). Ich würde es zumindest so programmieren, dass sich die Laufnummer nur dann ändert, wenn ein Teil der Daten, die im Kontrollblatt erfasst werden, verändert wird.
Damit wird sich die Laufnummer natürlich verändern, wenn wissenschaftliche Gründe anerkannt werden, da dabei meistens die Ortsbindung bestätigt wird. Die Ortsbindung (=Ortsantrag) wird im Kontrollblatt erfasst.
Sollte man Unterlagen nachreichen müssen, ändert sich das Kontrollblatt auch, da jetzt die Verweise auf fehlende Unterlagen nicht mehr notwendig sind.
Bei einer Bewerbung auf berufliche Gründe kann es aber durchaus sein, dass du die ganze Zeit auf der 1 sitzen bleibst. Der Stand deiner Bewerbung ist hier (nach meiner Theorie) nämlich in keiner Weise mit der Laufnummer verbunden.
PS: Wenn du Antworten haben willst, solltest du auch die PN-Funktion anschalten :-D
Technisch werden diese Nummern sich vermutlich nur dann ändern, wenn etwas an den grundlegenden Daten zum Antrag geändert werden (bspw. Anschrift/Ortspräferenz/Ortsantrag/...). Ich würde es zumindest so programmieren, dass sich die Laufnummer nur dann ändert, wenn ein Teil der Daten, die im Kontrollblatt erfasst werden, verändert wird.
Damit wird sich die Laufnummer natürlich verändern, wenn wissenschaftliche Gründe anerkannt werden, da dabei meistens die Ortsbindung bestätigt wird. Die Ortsbindung (=Ortsantrag) wird im Kontrollblatt erfasst.
Sollte man Unterlagen nachreichen müssen, ändert sich das Kontrollblatt auch, da jetzt die Verweise auf fehlende Unterlagen nicht mehr notwendig sind.
Bei einer Bewerbung auf berufliche Gründe kann es aber durchaus sein, dass du die ganze Zeit auf der 1 sitzen bleibst. Der Stand deiner Bewerbung ist hier (nach meiner Theorie) nämlich in keiner Weise mit der Laufnummer verbunden.
PS: Wenn du Antworten haben willst, solltest du auch die PN-Funktion anschalten :-D
Da gebe ich dir Recht. Die Frage ist dann jedoch, ob die Einstufung in eine Fallgruppe (welche auch immer) in deinen Daten irgendwo erfasst wird und ob diese Erfassung mit dem Kontrollblatt zusammen hängt. Denn wie einigen schon aufgefallen ändert sich manchmal die Kontrollblatt Nr. ohne ersichtlichen Grund. Dh. ohne dass das Gutachten eingetroffen ist oder Dokumente nachgereicht wurden.
So wie ich vermute enthält das Kontrollblatt grundlegend für HSS Mitarbeiter alle relevanten Informationen. Also auch u.a. die Note oder eben die Fallgruppe. Dass uns dann nur ein Ausschnitt aus diesem Datensatz angezeigt wird erklärt eine Änderung der Nr. ohne dass für uns ersichtlich eine Änderung stattgefunden hat.
Aufeinzweites
31.07.2014, 21:19
Hallo ihr beiden,
ich habe wissenschaftliche Gründe angegeben. Deshalb irritiert mich die festgetackerte Kontrollblattnummer.
Aber letztlich kann man wohl nur vage Schlüsse aus diesen Nummern ziehen. Wobei hier jemand geschrieben hat, seine Laufnummer hätte sich erhöht, obwohl sich im Kontrollblatt selbst überhaupt nichts geändert hat - also auch kein Ortsbindung eingetragen wurde.
Übrigens sehe ich es auch so wie ihr, dass man nur gemeinsam gewinnen kann. Das ist im Studium, bei Bewerbungen, im Job... praktisch überall im Leben so....
LG
P.S.: Sorry, das mit der PN-Funktion war mir nicht bewusst.
Hallo ihr beiden,
ich habe wissenschaftliche Gründe angegeben. Deshalb irritiert mich die festgetackerte Kontrollblattnummer.
Aber letztlich kann man wohl nur vage Schlüsse aus diesen Nummern ziehen. Immerhin habt ihr mich jetzt ein bisschen beruhigt.
Übrigens sehe ich es auch so wie ihr, dass man nur gemeinsam gewinnen kann. Das ist im Studium, bei Bewerbungen, im Job... praktisch überall im Leben so....
LG
P.S.: Sorry, das mit der PN-Funktion war mir nicht bewusst.
Welche Kontrollblatt Nummer hast du denn?
Kannst dir ja eine Hypothese aussuchen, jenachdem welche dir mehr Hoffnungen macht... ich mache das auch nicht anders haha
Aufeinzweites
31.07.2014, 21:34
Momentan habe ich Nr. 2, aber das liegt daran, dass ich selbst einen Änderungsantrag gestellt habe.
Tja... ich suche mir mal folgende Hypothese aus:
H0: "Ein Hochzählen der Kontrollblattnummer ist keine notwendige Voraussetzung für die positive Verbescheidung wissenschaftlicher Gründe durch Hochschulstart".
Und fürchte, dass H0 am 12.08. mit einem Signifikanzniveau von 1 % abgelehnt wird... Zweckpessimismus!!
Das nächste paper schreiben wir dann alle gemeinsam über den Einfluss der Schwarmintelligenz hinsichtlich des prognostischen Werts von Kontrollblattnummern, kriegen dafür den Nobelpreis und somit - vielleicht - einen Studienplatz :-oopss
Das wird dir aber jeder Referee um die Ohren pfeffern... ;)
Nächstes Jahr nach dem Nobelpreis ist jedoch die Messzahl dann schon so hoch, dass wir keinen Platz bekommen, weil alle aufgrund unserer Tipps perfekte Bewerbungen schreiben... ;) Aber vielleicht bekommen wir dank Nobelpreis auch die irgendwo die Ehrendoktorwürde und bekommen damit auch ein positives Gutachten von der Uni :)
Spaß bei Seite....
Hast du denn Infos von deiner Uni, dass die das Gutachten auch schon angefertigt und abgeschickt haben? Die Frist dafür ist ja schon rum...
Vllt war deine Antragsänderung so Grundlegend, dass sie als neuer Antrag gewertet wurde und du hast damit auch ein neues Kontrollblatt Nr. 1 bekommen? Oder kannst du bestätigen, dass die Kontrollblattänderung nur die Änderung deines Antrags erfasst hat und nicht das Eintreffen des Gutachtens?
Aufeinzweites
01.08.2014, 07:13
Hallo,
tja, leider bin ich mir sicher, dass die "Nr. 2" beim Kontrollblatt wegen einer minimalen Änderung durch mich zustande kam. Und danach passierte nichts mehr... von der Uni habe ich keine Info. Tja, sieht wohl nicht so richtig gut aus. *schluck*
Übrigens... das mit dem Nobelpreis auf dem Gebiet der Kontrollblattnumerik wäre auch keine Lösung - damit wären wir dann sicher erstens überqualifiziert und zweitens ist kein zwingender Zusammenhang mit Medizin herstellbar :D
Dann würde ich an deiner Stelle dringend mal bei deiner Uni anrufen und fragen, ob sie das Gutachten angefertigt und an HSS weitergeleitet haben.
Bei welcher Uni bewirbst du dich denn? Ich hatte ja vor einigen Wochen auch noch die Theorie, dass die Unis nicht dazu verpflichtet sind ein Gutachten zu schreiben, wenn sie der Meinung sind, dass wissenschaftliche Gründe nicht zutreffen. HSS überprüft dann ja sowieso noch mal die übrigen Fallgruppen.
Dem wurde entgegen gebracht, dass die Unis bei negativen Gutachten einfach ein kurzes Formblatt an HSS weiterleiten... was Sinn macht und auch nicht allzu aufwendig sein dürfte. Aber wie gesagt wäre interessant zu wissen wie die Rechtslage dazu aussieht, also ob die Unis dazu verpflichtet sind ein Gutachten zu erstellen, wenn man eines beantragt hat und alle Fristen und Formalitäten eingehalten hat. Dann wäre zumindest die Uni eindeutig in der Verantwortung wenn bei HSS nix ankommt (und der Bewerber nachweisen kann, dass er rechtzeitig alles eingereicht hat). Ob das was bringt sie dahin gestellt... Aber vllt ist der ein oder andere ja gut rechtsschutzversichert :D
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