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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weg zur Arbeit



Lava
17.03.2014, 14:41
Sagt mal, gibt es tatsächlich auf eine Pauschale für den Weg zur Arbeit, wenn man mit dem Fahrrad fährt? Hab das bisher nie angegeben bei meinen Steuererklärungen, aber es scheint so, als gäbe es auch als Radfahrer eine Pauschale. :-)

Denüse
17.03.2014, 14:53
Klar! :-) Es ist total egal, ob Du mit dem eigenen Auto, in Fahrgemeinschaft, dem Rad oder auf Rollschuhen zur Arbeit fährst. Einen Anspruch auf Kilometerpauschale hast Du auf jeden Fall... Jedenfalls hat man mir das so erklärt... ;-)

Bei der Angabe "eigener PKW" oder "Bahnfahrt" kann das Finanzamt aber nach dem Kennzeichen fragen bzw. die Quittungen der Bahnfahrt verlangen, wenn ich das richtig verstanden habe...

DrSkywalker
17.03.2014, 14:57
Dein Ernst? MAnn muss sich ja echt nicht auskennen in Sachen Steuern, aber dann sollte man wenigstens kundige Hilfe in Anspruch nehmen...

Denüse
17.03.2014, 15:06
Hm? Verstehe gerade Dein Problem nicht? Hast Du andere Informationen? Diese Auskunft habe ich von einem Menschen der Lohnsteuerhilfe in HL vorletztes Jahr bekommen.... Kannst mich ja gern erleuchten... ;-)

Gesocks
17.03.2014, 17:45
Geht seit diesem Jahr nicht mehr, früher waren's in der Tat € 0,05 / km.

LostSoul
17.03.2014, 19:43
Geht seit diesem Jahr nicht mehr, früher waren's in der Tat € 0,05 / km.

Wie kommst du denn darauf? Meines Wissens beträgt die Pendlerpauschale 0,30 € pro km, siehe z.B. hier: http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-wird-die-pendlerpauschale-berechnet.html Seit diesem Jahr ändern sich die Modalitäten nur für Leute, die an mehreren "Orten" arbeiten und die Fahrten absetzen wollen.

Gesocks
17.03.2014, 20:00
Hab' ich zu Anfang des Jahres mal irgendwo gehört oder gelesen.
Flotte Quelle: Reisekostenreform 2014 lässt Fahrrad bei Kilometer-Pauschale links liegen (http://www.radmarkt.de/nachrichten/reisekostenreform-2014-laesst-fahrrad-bei-kilometer-pauschale-links-liegen)

EDIT:
Bei deinem und der Mehzahl der anderen Links stehen Fahrräder aber ausdrücklich drin...

Muriel
17.03.2014, 20:06
Solang man ein Auto besitzt, kann man doch sicherlich das Auto als Gefährt für die Arbeitswege angeben, oder? Ich denke kaum, dass einem der Steuerbeamte auflauern wird, um dies zu überprüfen ;-)

Denüse
17.03.2014, 20:51
Die Reisekostenpauschale ist aber doch nicht gleichzusetzen mit der Entfernungspauschale, oder?

LostSoul
17.03.2014, 21:10
Also ich reise für gewöhnlich nicht zur Arbeit...

Entfernungspauschale = Pendlerpauschale = Fahren zur Arbeitsstätte = 0,30 € pro km und Tag

Reisekosten = Kosten bei Dienstreisen/ Fortbildungen etc. zu anderen Orten als seine Arbeitsstätte = Fahrtkosten, Übernachtung, Kongressgebühr, Verpflegungspauschale etc.

Denüse
17.03.2014, 21:14
Also ich reise für gewöhnlich nicht zur Arbeit...

Entfernungspauschale = Pendlerpauschale = Fahren zur Arbeitsstätte = 0,30 € pro km und Tag

Reisekosten = Kosten bei Dienstreisen/ Fortbildungen etc. zu anderen Orten als seine Arbeitsstätte = Fahrtkosten, Übernachtung, Kongressgebühr, Verpflegungspauschale etc.
Genau. So kenne ich das auch...

Gesocks
17.03.2014, 21:19
Danke! - fail!
Betrifft mich ja derzeit nicht, da hab' ich die Information unreflektiert aufgenommen und zu einer Halbwahrheit vermurkst :-)) Wollte natürlich nur mal gucken, ob ihr mitdenkt :-))