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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurs Notfallmedizin



DrZwerg
19.03.2014, 22:03
Hallo Leute
Hab mal ne Frage zum 80 Stunden-Kurs Notfallmedizin.
Wann darf ich den machen? Bei der AEKNO steht ja "zur Führung der Bezeichnung braucht man 24 Monate".
Kann ich denn den Kurs und die Einsätze vorher machen?
Bin Assistentin in der AN, seit 6 Monaten.

Danke für eure Antworten!

VG und schönen Abend noch!

WackenDoc
19.03.2014, 22:11
Das hängt von der jeweiligen Ärztekammer ab. Musst mal schauen, ob da noch mehr Text bei deiner bei ist. Im Zweifel einfach mal bei denen anrufen und nachfragen.
Teilweise ist der unabhängig von irgendwelchen Voraussetzungen, teilweise braucht man die Anästhesie/Intensiv/etc-Zeit vorher.

Nach meiner Erfahrung profitiert man am besten vom Kurs, wenn man schon ein paar Einsätze als Schüler und mehr klinische Erfahrung hat. Allerdings gibt es für die Anrechnung der Einsätze auch unterschiedliche Regelungen.

mainzer
20.03.2014, 11:13
hier der - zugegeben nicht sehr übersichtliche - link der bundesärztekammer zum thema notfallmedizin; stand 2011

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Bundesweiter_Ueberblick_ueber_die_Notarztqualifika tion.pdf

grüße

Brutus
20.03.2014, 15:22
Hallo Leute
Hab mal ne Frage zum 80 Stunden-Kurs Notfallmedizin.
Wann darf ich den machen? Bei der AEKNO steht ja "zur Führung der Bezeichnung braucht man 24 Monate".
Kann ich denn den Kurs und die Einsätze vorher machen?
Bin Assistentin in der AN, seit 6 Monaten.
Hallo,
also Du kannst die Prüfung zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erst nach 24 Monaten ablegen. In diesen 24 Monaten musst Du eben die geforderten Mindestqualifikationen erfüllen. (6 Monate ITS / Anästhesie, den Kurs, Viggos, Thoraxdraingen, etc.)
Den Kurs und die Einsätze kannst Du IN den 24 Monaten machen, allerdings werden die Einsätze erst NACH dem Kurs anerkannt. => Siehe Link von Mainzer.
Zu dem Kurs guck mal hier: Das ist die Seite der AiM aus Arnsberg, die haben die Voraussetzungen auf der Seite für die Notfallmedizin stehen: Link. (http://www.agintensivmedizin.de/kurse/fachkunde_rettungsdienst_zusatzbezeichnung_notfall medizin)

Teilnehmen können alle Kolleginnen und Kollegen, die über die Approbation als Arzt verfügen und zum Zeitpunkt des Kursbeginns mindestens 1 Jahr klinisch tätig sind.

Rechtzeitig vor Kursbeginn beantragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber:
Übernahme der Kongreßgebühren gemäß §BAT
Freistellung vom Dienst resp. Gewährung von Fortbildungsurlaub

Das war schon damals, also gefühlt vor Jahrzehnten, die geforderte Zeit. Ich weiß ja nicht, wo Du den Kurs machen willst, ich würde da sonst beim Anbieter einfach nachfragen. ;-)

LasseReinböng
21.03.2014, 13:11
Doppelpost

LasseReinböng
21.03.2014, 13:12
Teilnehmen können alle Kolleginnen und Kollegen, die über die Approbation als Arzt verfügen und zum Zeitpunkt des Kursbeginns mindestens 1 Jahr klinisch tätig sind.


Gibt es denn für die Forderung, daß man vor Absolvierung des Kurses ein Jahr klinisch gearbeitet haben muß, auch eine gesetzliche Grundlage oder ist das jetzt nur vom Anbieter gefordert ?

Ich meine sogar gelesen zu haben, daß manche LÄK den Kurs nur anerkennen, wenn man vorher 18 Monate klinisch tätig war...allerdings habe ich jetzt in der von Mainzer verlinkten Tabelle nichts dazu lesen können.

gyrasehemmer
26.03.2014, 17:54
In der Tat am Besten bei der zuständigen Ärztekammer fragen.. man bekommt meistens die erforderliche Information bzw. gibt es i.d.Regel Infoblätter online.
Den Kurs zu früh zu machen ist auch m.E. nicht sehr sinnvoll, da einfach die (klinische) Erfahrung fehlt. Die meisten, die ich kenne, haben ihn gegen Ende des 2. WBJ gemacht und wir sind ja schließlich Anästhesisten und trauen uns eh etwas mehr zu... ;-) Ich möchte auch nicht, dass ein frisch approbierter Mensch als NA zu mir kommt.... (geht ja zum Glück wegen des Gesetzes nicht :=) ). :-meinung

DrZwerg
14.04.2014, 16:11
Hallo Leute, sorry dass ich mich jetzt erst wieder melde.

Aber die Ärztekammer hat sich erst vor ein paar Tagen gemeldet.

Danke für eure Beiträge!

Die nette Dame von der AEKNO schreibt mir, dass es keinerlei Bestimmungen seitens der Kammer gibt, wann ich den Kurs machen kann. Wie ihr ja schon gesagt habt muss ich mit der Antragstellung dann 24 Monate warten.

LG
Zwerg:-)

Brutus
14.04.2014, 16:24
Gut, der ÄK ist es also egal. Dann würde ich nur noch beim Anbieter nachhaken. Wäre blöd, wenn die eben eine bestimmte Zeit voraussetzen (wie AIM zum Beispiel)....

DrZwerg
14.04.2014, 16:34
Genau, such mir dann mal einen Anbieter bei dem ich das gegen Ende des Jahres machen kann.
Denn hab zur Zeit nen Job bei dem ich das während der regulären Arbeitszeit machen kann, da wir ohnehin den NA stellen. Dann hätte ich im Nu meine Einsätze.
:-top

Wer einen weiss....