Bionade82
30.03.2014, 09:47
Hallo, ich bin schwanger und werde im Mai vermutlich entbinden. Ich arbeite in einer Klinik als Assistenzärztin, habe bis zum Bekanntwerden der SS auch immer Dienste gemacht und Vollzeit gearbeitet.
Nun meine Frage: Was geht alles in die Berechnung für die Ausgleichszahlungen für die Dienste während der SS ein da man die ja nicht mehr machen darf? Die berechnen bei uns das mit dem Gehalt immer voll komisch, ich kriege die Dienste immer erst 2 Monate später ausgezahlt, das erschwert mir bissl den Durchblick.
Laut MuSchu Gesetz steht mir der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der SS (Beginn war im August 2013) zu. Also die Gehälter von Mai, Juni und Juli 2013 wären die Grundlage. Es bezieht sich wohl aufs Brutto. Und Einmalzahlungen gehen wohl nicht in die Berechnung ein, so hab ich das zumindest irgendwo gelesen, sprich Urlaubsgeld, Krankentagegeld, Gutachten usw. dürften nicht mit reinzählen. Stimmt das?
Ich hab nun aber jeden Monat (trotz dass sogar im Dez. ne Gehaltsstufe drin war) weniger Geld bekommen. Die rechnen zwar immer eine Ausgleichszahlung ein, ab die wird jeden Monat weniger. Ich müsste doch eigentlich jeden Monat das Gleiche bekommen, als Grundgehalt plus Ausgleichszahlung (+ evtl. Urlaubsgeld, Gutachten usw. was ich noch nach Bekanntwerden der SS verdienst habe)?! Ich habe auch bis in die 30. SSW noch voll weitergearbeitet, aber das wäre ja auch egal.
Ich werde zwar morgen mal auf der Lohnstelle anrufen, ab aus Erfahrung erzählen die mir wieder irgendeinen Kram am Telefon von dem ich nur die Hälfte verstehe. Werde mal nach was Schriftlichen fragen???Aber vielleicht hat hier ja jemand auch schon Erfahrung damit gemacht. Speziell geht es mir auch darum, ob das Urlaubsgeld in die Berechnung meines Durchschnittsverdienstes mit eingeht oder nicht. Kann doch nicht sein, dass das jeden Monat weniger Geld wird...Danke schonmal!
Nun meine Frage: Was geht alles in die Berechnung für die Ausgleichszahlungen für die Dienste während der SS ein da man die ja nicht mehr machen darf? Die berechnen bei uns das mit dem Gehalt immer voll komisch, ich kriege die Dienste immer erst 2 Monate später ausgezahlt, das erschwert mir bissl den Durchblick.
Laut MuSchu Gesetz steht mir der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor Beginn der SS (Beginn war im August 2013) zu. Also die Gehälter von Mai, Juni und Juli 2013 wären die Grundlage. Es bezieht sich wohl aufs Brutto. Und Einmalzahlungen gehen wohl nicht in die Berechnung ein, so hab ich das zumindest irgendwo gelesen, sprich Urlaubsgeld, Krankentagegeld, Gutachten usw. dürften nicht mit reinzählen. Stimmt das?
Ich hab nun aber jeden Monat (trotz dass sogar im Dez. ne Gehaltsstufe drin war) weniger Geld bekommen. Die rechnen zwar immer eine Ausgleichszahlung ein, ab die wird jeden Monat weniger. Ich müsste doch eigentlich jeden Monat das Gleiche bekommen, als Grundgehalt plus Ausgleichszahlung (+ evtl. Urlaubsgeld, Gutachten usw. was ich noch nach Bekanntwerden der SS verdienst habe)?! Ich habe auch bis in die 30. SSW noch voll weitergearbeitet, aber das wäre ja auch egal.
Ich werde zwar morgen mal auf der Lohnstelle anrufen, ab aus Erfahrung erzählen die mir wieder irgendeinen Kram am Telefon von dem ich nur die Hälfte verstehe. Werde mal nach was Schriftlichen fragen???Aber vielleicht hat hier ja jemand auch schon Erfahrung damit gemacht. Speziell geht es mir auch darum, ob das Urlaubsgeld in die Berechnung meines Durchschnittsverdienstes mit eingeht oder nicht. Kann doch nicht sein, dass das jeden Monat weniger Geld wird...Danke schonmal!