PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger in Weiterbildungszeit Allgemeinmedizin



mieka
08.04.2014, 12:50
Hallo,
ich werde im voraussichtlich im Juli 2014 entbinden, und habe im November letzten Jahres eine von der Ärztekammer geförderte Weiterbildungsstelle in einer Praxis für Allgemeinmedizin begonnen. Seit dem 01.02.14 habe ich ein Berufsverbot, in dem aber auch drin steht, daß mir daraus keine Nachteile entstünden. Nun muß man zur Anrechnung der Weiterbildungszeit mindestens 6 Monate am Stück gearbeitet haben, das ist bei mir ja nicht der Fall. Weiß jemand, ob mir nach der Elternzeit (voraussichtlich 1 Jahr, also Juli 2015) ein Recht auf Fortsetzung der Ausbildung in der Praxis, in der ich begonnen habe zusteht und ob die 3 bisher "abgeleisteten" Monate verfallen? Und muß ich das Geld, das ich über meinen Chef noch als Gehalt von der Ärztekammer erhalte evtl. zurückbezahlen?
LG, Mieka

Rico
08.04.2014, 13:51
Im Zweifelsfall bei deiner zuständigen Ärztekammer nachfragen, eine Unterbrechung wegen BV, MuSchu oder EZ ist aber zumindest bei meiner ÄK kein Problem mit den Mindestzeiten.
Es werden übrigens (was ich leider auch nicht wusste als es für mich aktuell war) sogar bis zu 6 Wochen Elternzeit auf die Weiterbildungszeit angerechnet.

Mano
08.04.2014, 20:22
Können in der Weiterbildung Allgemeinmedizin nicht sowieso 3-Monatsabschnitte anerkannt werden?

WackenDoc
08.04.2014, 20:28
Ja, zumindest in meiner Ärztekammer werden 3-Monatsabschnitte angerechnet. Ich glaub, nur der erste Abschnitt nicht.

Muriel
08.04.2014, 21:05
Im Zweifelsfall bei deiner zuständigen Ärztekammer nachfragen, eine Unterbrechung wegen BV, MuSchu oder EZ ist aber zumindest bei meiner ÄK kein Problem mit den Mindestzeiten.
Es werden übrigens (was ich leider auch nicht wusste als es für mich aktuell war) sogar bis zu 6 Wochen Elternzeit auf die Weiterbildungszeit angerechnet.

Ach! Das geht bei uns explizit nicht.

mieka
09.04.2014, 17:54
Danke!

zyna
23.04.2014, 14:50
Wie ist das eigentlich mit der Förderung während dem Mutterschutz bzw. in der Elternzeit?
Läuft die weiter? Und wenn nein, muss dann der Arzt bei dem man angestellt ist, quasi die anfallende Differenz selbst aufbringen? Das wäre ja dann eine Doppelbelastung für den Arbeitgeber, Lohnfortzahlung für die Schwangere, evtl. sogar mehr als vorher durch die wegfallende Förderung und dann evtl. noch plus das Gehalt für eine Vertretung.

vanilleeis
23.04.2014, 16:11
Im Mutterschutz entstehen dem AG keine Kosten; die anfallenden Mutterschutzgeld-Zahlungen kann er sich über die U2-Umlage von der KK holen. Die weiteren Fragen kann ich Dir nicht beantworten