mieka
08.04.2014, 12:50
Hallo,
ich werde im voraussichtlich im Juli 2014 entbinden, und habe im November letzten Jahres eine von der Ärztekammer geförderte Weiterbildungsstelle in einer Praxis für Allgemeinmedizin begonnen. Seit dem 01.02.14 habe ich ein Berufsverbot, in dem aber auch drin steht, daß mir daraus keine Nachteile entstünden. Nun muß man zur Anrechnung der Weiterbildungszeit mindestens 6 Monate am Stück gearbeitet haben, das ist bei mir ja nicht der Fall. Weiß jemand, ob mir nach der Elternzeit (voraussichtlich 1 Jahr, also Juli 2015) ein Recht auf Fortsetzung der Ausbildung in der Praxis, in der ich begonnen habe zusteht und ob die 3 bisher "abgeleisteten" Monate verfallen? Und muß ich das Geld, das ich über meinen Chef noch als Gehalt von der Ärztekammer erhalte evtl. zurückbezahlen?
LG, Mieka
ich werde im voraussichtlich im Juli 2014 entbinden, und habe im November letzten Jahres eine von der Ärztekammer geförderte Weiterbildungsstelle in einer Praxis für Allgemeinmedizin begonnen. Seit dem 01.02.14 habe ich ein Berufsverbot, in dem aber auch drin steht, daß mir daraus keine Nachteile entstünden. Nun muß man zur Anrechnung der Weiterbildungszeit mindestens 6 Monate am Stück gearbeitet haben, das ist bei mir ja nicht der Fall. Weiß jemand, ob mir nach der Elternzeit (voraussichtlich 1 Jahr, also Juli 2015) ein Recht auf Fortsetzung der Ausbildung in der Praxis, in der ich begonnen habe zusteht und ob die 3 bisher "abgeleisteten" Monate verfallen? Und muß ich das Geld, das ich über meinen Chef noch als Gehalt von der Ärztekammer erhalte evtl. zurückbezahlen?
LG, Mieka