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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2- A3/ B 30 MDK



Unregistriert
09.04.2014, 16:17
Also wenn mich net alles täuscht macht das der MDK

Unregistriert
09.04.2014, 16:18
Ist doch auch die offizielle Lsg. von MediLearn..

Unregistriert
09.04.2014, 16:34
Die Expertenantwort E ist m.E. falsch. Der MDK berät nur die Krankenkassen hinsichtlich Arbeitsunfähigkeit, nicht aber potentielle Arbeitgeber! Der Arbeitgeber hingegen kann bei Zweifel an der AU den Arbeitnehmer durch einen Amtsarzt begutachten lassen. Siehe auch:
http://buergerservice.niedersachsen.de/portal/?SEARCHLETTER=A&SOURCE=PstListAZ&PSTID=8669343

und

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-16136/datenschutz-wann-darf-mein-chef-mich-zum-amtsarzt-schicken_aid_452570.html

ylm64
09.04.2014, 16:37
vor allem hat die Krankenkasse doch überhaupt kein Interesse daran aufzudecken, ob die Frau wirklich krank ist, wenn es nur um zwei Wochen geht, in denen ja der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss und für die Krankenkasse keine Kosten entstehen.

Unregistriert
09.04.2014, 16:53
Habe auch den Amtsarzt, bei Amboss steht zum MDK Folgendes:

- Begutachtung bei Auffälligkeiten ==> Häufige Gutachten erfolgen zur : Arbeitsunfähigkeit usw mit dem Zusatz, dass das Ganze bei einer Dauer über 4 Wochen verpflichtend geschieht...in dem Fall sind's doch aber nur 14 Tage

Unregistriert
09.04.2014, 16:54
Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Dienst_der_Krankenversicherung#Sozia lmedizinische
Unter Aufgaben für die Krankenkasse
Tätigkeit als Gutachter.
Amtsarzt ist für Beamte bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zuständig.

Unregistriert
09.04.2014, 16:54
http://www.aerzteblatt.de/archiv/43662/Bei-Zweifeln-an-der-Arbeitsunfaehigkeit

Hier nach kann der Arbeitgeber sich sehr wohl an den MDK wenden.

Lizard
09.04.2014, 16:55
Ich hatte so einen Fall im Allgemeinmedizin Wochenpraktikum und der Hausarzt hat den Anwalt des Arbeitgebers an den MDK verwiesen.

Unregistriert
09.04.2014, 16:55
Bei Zweifeln an der Wahrheitsgemäßheit einer AU-Bescheinigung kann der Arbeitgeber seinen Verdacht der Krankenkasse melden. Diese prüft über die Diagnose die Möglichkeit (harte Möglichkeiten wie Knochenbruch werden i.d.R. nicht weiter verfolgt) und bei schwammigen Diagnosen (Rückenschmerz nach abgelehntem Urlaubsantrag) kann die Krankenkasse nach eigenem Ermessen den MDK einschalten um dem Nachzugehen.

Es ist der MDK.

Unregistriert
09.04.2014, 16:55
Nein, es ist nicht der MDK, siehe Links. Laut Medilearn soll es aber der MDK sein. Der berät aber wie gesagt ausschließlich die Krankenkassen und nicht die Arbeitgeber

Unregistriert
09.04.2014, 16:57
Ich hätte jetzt auch gedacht, dass es wenn ein Amtsarzt macht... Was hat denn die Krankenkasse damit zu tun? Zumal es ja wirklich nur um zwei Wochen geht...

Unregistriert
09.04.2014, 17:08
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/tid-16136/datenschutz-wann-darf-mein-chef-mich-zum-amtsarzt-schicken_aid_452570.html
Eine Handhabe hat der Chef allerdings, wenn er Zweifel daran hat, ob seine Mitarbeiter ihm zu Unrecht gelbe Zettel reichen: Er kann den betreffenden Kollegen zum Amtsarzt schicken, um dessen grundsätzliche Arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen

Unregistriert
09.04.2014, 17:14
Ein Amtsarzt kümmert sich um amtsärztliche Belange - dem Amtsarzt ist egal, was nicht-staatlich-angestellte Arbeitnehmer und Arbeitgeber machen. Hier ist ein Zitat von der Seite des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (mdk.de):

"Wann begutachtet der MDK?

Eine der originären Aufgaben des MDK ist die Begutachtung von Arbeitsunfähigkeit [...] Zweifel (der Krankenkasse oder des Arbeitsgebers) an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. "

Der MDK wird seine Aufgaben ja wohl kennen. Es ist der MDK.

Lizard
09.04.2014, 17:14
http://dr-fingerle.de/zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-des-arbeitnehmers/

MDK

Unregistriert
09.04.2014, 17:18
Ist der MDK, habe grade mit Selbstständigen gesprochen, die Krankenmeldungen schon haben prüfen lassen. Es wird an die Krankenkasse gemeldet und die prüfen es dann und bestellen den Arbeitnehmer bei Bedarf zur Vorstellung beim MDK ein!

rirateme
09.04.2014, 17:34
Also jedenfalls mal wieder eine typische IMPP-Frage, bei der sich nicht mal hinterher mit Quellensuche eine sichere Antwort finden lässt. :-keks Unverschämtheit !

Unregistriert
09.04.2014, 17:36
Also der MDK mit ihrer MDK-Homepage als Quelle sagt ziemlich klar, dass sie bei Zweifeln der Arbeitgeber die AU begutachten. So unklar ist die Quellenlage da nicht - ob man es weiß, ist die andere Sache.

xmn22
09.04.2014, 17:40
Es gibt auch regelmäßig statistiken von dem MDK wieviele unberechtigte Krankmeldungen sie festgestellt haben (auch in den Medien gewesen), das ist typisches kerngebiet des MDK!

inwiefern sich auch andere genannte institutionen dazu hingerissen fühlen oder das anwenden könnte man ja diskutieren

Unregistriert
09.04.2014, 18:01
Also ich denke es ist eindeutig E! Folgende Quelle stützt meinen Verdacht:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/43662/Bei-Zweifeln-an-der-Arbeitsunfaehigkeit