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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2- A 69 / B 84 Tibiahinterkante



Unregistriert
09.04.2014, 17:30
Ist da nicht die Tibiahinterkante auch ab und dementsprechend Volkmann richtig?

Unregistriert
09.04.2014, 17:51
Leider ist Weber B Fraktur richtig. Es gibt ein Volkmann Dreieck und eine entsprechende Kontraktur, aber leider keine Fraktur.

Unregistriert
09.04.2014, 17:53
aber ich sehe uns da einsam auf weiter Flur ;-)

Unregistriert
09.04.2014, 17:57
Die Tibia ist ganz, da fehlt aber ein Dreieck an der Fibula. Damit ist es aber kein Volkman-Dreieck.

Unregistriert
09.04.2014, 18:00
Das ist zusätzlich natürlich auch noch richtig. :-)

Unregistriert
09.04.2014, 18:02
Natürlich gibt es eine Volkmann-Fraktur: " Fraktur der unteren Schienbeinfläche mit Abbruch der hinteren Tibiakante (Volkmann-Dreieck)" Quelle=> Amboss. Ich habe keine Lust jetzt alle weiteren tausend Quellen hier aufzuführen, aber nach den Angaben im Falltext und dem eindeutigen Rö-Bild ist die dorsale Tibiakante (d.h. das Volkmann-Dreieck) abgesprengt. Also, Volkmann-Fraktur! Diese kann auch mit einer Weber B oder C vergesellschaftet sein. Trotzdem ist es eine Volkmann-Fraktur. Lange Rede kurzer Sinn :-)

Unregistriert
09.04.2014, 18:04
Die Tibia ist aber nicht frakturiert.

Unregistriert
09.04.2014, 18:04
Wahrscheinlich ist da gar nichts kaputt an der Tibia. Sieht so aus, aber das könnte auch prima eine Überlagerung mit dem nach hinten schräg ansteigenden Frakturspalt in der Fibula sein, der ja genau dort verläuft. Würde erklären, warum dort kein weiterer Behandlungsbedarf (der sich in Metall im 3. Bild geäußert hätte) bestand.

Unregistriert
09.04.2014, 18:06
Bei Amboss steht aber nicht explizit "Volkmann-Fraktur", sondern nur "mögliche Begleitverletzung der Weber-Fraktur"...

Unregistriert
09.04.2014, 18:07
Darüber lässt sich bei diesem Röntgenbild streiten. Eine eindeutige durchgehende Kortikalis ist nicht abzugrenzen. Letztlich weiß es nur das Prüfungsamt!

Unregistriert
09.04.2014, 19:29
Streiten kann man immer. Ob das hier sinnvoll ist? Die Weber B hat er auf jeden Fall. Auch angesichts der entsprechenden Therapie eindeutig. Und eine Weber B-Fraktur zu erkennen ist von jemandem der das Staatsexamen bestehen möchte wirklich nicht zu viel verlangt. Ob zusätzliche Verletzungen vorliegen und wenn ja welche... ließe sich diskutieren. Aber davon wird aus der Weber B nichts Anderes.
Und wenn du eine Lösung ankreuzt, sagst du ja damit immer auch: "Die anderen sind es ausdrücklich nicht bzw. viel unwahrscheinlicher."

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09.04.2014, 20:03
oh ne hab auch den fehler mit volkmann... ortho sux

xwet
16.04.2014, 11:09
auch diese Frage habe ich beanstandet, kann auch Volkmann-Fraktur sein, wird nicht ausgeschlossen, auch nicht im OP-Bericht, Weber-B + Volkmann, beides zu auf dem Röntgen zu erkennen.

mbw55
02.05.2014, 14:48
das wäre cool, diese frage hab ich nämlich in meinen 14 Eingaben nicht drin ^^

mh82
02.05.2014, 15:03
auch diese Frage habe ich beanstandet, kann auch Volkmann-Fraktur sein, wird nicht ausgeschlossen, auch nicht im OP-Bericht, Weber-B + Volkmann, beides zu auf dem Röntgen zu erkennen.

ich bin mir sehr sicher, dass die aufhellungslinie die du als volkmann interpretierst durch die weberfraktur entsteht; zudem konnte man auf den post-op bilder keinen versorgten volkmann sehen.