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unkud-san
02.06.2014, 13:28
Tief durchatmen! So lange du deinen Online-Antrag vor dem 31. Mai 24 Uhr abgeschickt hast, kannst du den unterschriebenen Antrag und die restlichen Unterlagen bis zum 15. Juni nachreichen. Also ist doch alles paletti..

Marvino
02.06.2014, 13:38
Tief durchatmen! So lange du deinen Online-Antrag vor dem 31. Mai 24 Uhr abgeschickt hast, kannst du den unterschriebenen Antrag und die restlichen Unterlagen bis zum 15. Juni nachreichen. Also ist doch alles paletti..

Danke für die schnelle Antwort! So hatte ich das auch verstanden, nur klang das hier jetzt etwas anders. Dann ist ja alles gut, top :)

stagediver
02.06.2014, 15:22
jupp genau;

http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3966&L=0&tx_tdcalendar_pi1%5Bday%5D=1&tx_tdcalendar_pi1%5Bmonth%5D=12&tx_tdcalendar_pi1%5Byear%5D=2012&cHash=d2dfdd3360d69fb22fda2b36f46e6021

"... Ihr Online-Antrag muss zu den genannten Terminen spätestens bis 24:00 Uhr bei hochschulstart.de eingegangen sein ..."

Sorry falls mein Post ein bisschen unklar beschrieben war

RaKiPyt
02.06.2014, 15:40
So viel Dämlichkeit meinerseits, ich habe meine Unterlagen nämlich erst heute abgeschickt :( Das war's wohl für mich...

Wenn du deinen gesamten ersten Antrag (Ausdruck von der Hochschulstart-Website) erst heute hingeschickt hast, dann gilt der leider nicht mehr! Ansonsten ist alles wie von den anderen beschrieben :)

BanksyMed
02.06.2014, 20:15
Also hab ich das richtig verstanden: das wichtigste ist, dass der Online Antrag bis zum 15. Juli bei HSS ist und den Rest (also Zeugniskopie, TMS-Ergebnis, etc.) kann ich dann bis Ende Juli nachreichen
:-)

toni332012
02.06.2014, 20:25
Also hab ich das richtig verstanden: das wichtigste ist, dass der Online Antrag bis zum 15. Juli bei HSS ist und den Rest (also Zeugniskopie, TMS-Ergebnis, etc.) kann ich dann bis Ende Juli nachreichen
:-)

Wenn du dieses Jahr Abi gemacht hast ja.

BanksyMed
02.06.2014, 20:32
Wenn du dieses Jahr Abi gemacht hast ja.

Ja hab ich. Dann werd ich das schon zeitlich hinbekommen ^^
der liebe freistaat bayern könnte auch einfach die Zeugnisse mal früher hergeben...:-D

toni332012
02.06.2014, 20:41
Ja hab ich. Dann werd ich das schon zeitlich hinbekommen ^^
der liebe freistaat bayern könnte auch einfach die Zeugnisse mal früher hergeben...:-D

Ist doch alles gut, wenn ihr sie Ende Juni bekommt.
Falls du Bayern nicht magst, ich tausch gerne mit dir :-wow

Nein aber ernsthaft, wir haben damals auch erst Mitte Juni unsere Zeugnisse bekommen. Warterei ist zwar ätzend, aber da muss jeder durch.

RaKiPyt
02.06.2014, 21:49
Also hab ich das richtig verstanden: das wichtigste ist, dass der Online Antrag bis zum 15. Juli bei HSS ist und den Rest (also Zeugniskopie, TMS-Ergebnis, etc.) kann ich dann bis Ende Juli nachreichen
:-)

That's it!

BanksyMed
02.06.2014, 22:07
Ist doch alles gut, wenn ihr sie Ende Juni bekommt.
Falls du Bayern nicht magst, ich tausch gerne mit dir :-wow

Nein aber ernsthaft, wir haben damals auch erst Mitte Juni unsere Zeugnisse bekommen. Warterei ist zwar ätzend, aber da muss jeder durch.


Haha ne ich bleib gern in Bayern :-))

Ja solange die bei HSS alles noch rechtzeitig bekommen bin ich beruhigt :)

BanksyMed
02.06.2014, 22:10
That's it!

Gut danke dir :)

BanksyMed
03.06.2014, 19:08
so eine Frage hätte ich da noch: Muss ich für die Teilnahme bei der Abiturbestenquote eine Meldebescheinigung einreichen? also ist das Pflicht? Denn ich wäre in meinem Fall näher an Regensburg als an München, aber München wäre bei mir auf Platz 1 der Liste...wird dies dann durch die Meldebescheinigung beeinflusst?

BanksyMed
03.06.2014, 22:10
Kann mir bitte jemand helfen? Ist diese Meldebescheinigung für die Abibestenquote Pflicht?

ehemaliger User_25062015
03.06.2014, 22:12
Sorry, aber hochschulstart kennste oder? www.hochschulstart.de/index.php?id=733

ehemaliger User_11062015
03.06.2014, 22:14
warum sollte die Meldebescheinigung deine Zulassung beeinflussen?
Ausgewählt wird nach Abiturnote.

Der erste Schritt besteht aus der Auswahl der Bewerber. Es werden nach den nachgewiesenen Durchschnittsnoten und Wartezeiten oder als Härtefälle jeweils so viele Bewerber ausgewählt, wie in den entsprechenden Quoten insgesamt zugelassen werden können.



In einem zweiten Schritt werden die ausgewählten Bewerber unter Berücksichtigung ihrer Wünsche sowie vorwiegend familiärer Gründe auf die Studienorte verteilt. Die Meldebescheinigung dient dem Nachweis dieser Gründe. Bewerber, die im ersten Schritt ausgewählt wurden und aus familiären Gründen an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchten, werden bei der Studienortszuweisung bevorzugt berücksichtigt.

die Meldebescheinigung ist nur wichtig, wenn du ortsgebunden bist und das sozusagen nachweisen musst.

BanksyMed
03.06.2014, 22:26
warum sollte die Meldebescheinigung deine Zulassung beeinflussen?
Ausgewählt wird nach Abiturnote.


die Meldebescheinigung ist nur wichtig, wenn du ortsgebunden bist und das sozusagen nachweisen musst.

Also bin ich bei der Abibestenquote auch dabei wenn ich keine Meldebescheinigung einsende?

Ich hab ja alles auf hochschulstart.de gelesen, aber dort ist gestanden ich bräuchte eine...oder ist dies nur optional?

ehemaliger User_25062015
03.06.2014, 22:30
Du willst uns doch verkackeiern...lies dir mal ALLES was in dem Link, den ich vorhin geposter hab, durch.

"Die Meldebescheinigung brauchen Sie in jedem Fall
nur dann einzureichen, wenn
1. eine realistische Auswahlchance in der
Abiturbestenquote bzw. nach der oder als
Härtefall besteht.
2. Sie Ihre Hauptwohnung mit der eigenen Familie
(Ehegatten, eigene/s Kind/er, eingetragene/m
Lebenspartner/in) oder bei Ihren Eltern / einem
Elternteil haben und
3. Sie die nächstgelegene Hochschule als
Studienortswunsch im Zulassungsantrag angeben.
Welche Hochschule in Ihrem Fall als nächstgelegen gilt,
erfahren Sie hier .
Bewerber mit Wohnsitz im Ausland beachten bitte die
Ausführungen weiter unten.
Trifft eine dieser drei Bedingungen nicht zu, ist die
Vorlage einer Meldebescheinigung überflüssig."

EVT
03.06.2014, 22:34
Was hast du denn fuer einen Abischnitt?

BanksyMed
03.06.2014, 22:37
Du willst uns doch verkackeiern...lies dir mal ALLES was in dem Link, den ich vorhin geposter hab, durch.

"Die Meldebescheinigung brauchen Sie in jedem Fall
nur dann einzureichen, wenn
1. eine realistische Auswahlchance in der
Abiturbestenquote bzw. nach der oder als
Härtefall besteht.
2. Sie Ihre Hauptwohnung mit der eigenen Familie
(Ehegatten, eigene/s Kind/er, eingetragene/m
Lebenspartner/in) oder bei Ihren Eltern / einem
Elternteil haben und
3. Sie die nächstgelegene Hochschule als
Studienortswunsch im Zulassungsantrag angeben.
Welche Hochschule in Ihrem Fall als nächstgelegen gilt,
erfahren Sie hier .
Bewerber mit Wohnsitz im Ausland beachten bitte die
Ausführungen weiter unten.
Trifft eine dieser drei Bedingungen nicht zu, ist die
Vorlage einer Meldebescheinigung überflüssig."

Es tut mir leid, dass ich dieses Forum zum Fragen nutze, kein Grund gleich in so nem bösen Ton zu antworten.

Ja Punkt 1 trifft doch auf mich zu? Jedoch hab ich das in meinem Antrag dann falsch eingetragen

BanksyMed
03.06.2014, 22:39
Was hast du denn fuer einen Abischnitt?

Ich habe 1,0