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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2, A58/B96, Operante Schmerztherapie



22.08.2003, 16:09
Meines Erachtens ist D die gesuchte Falschaussage.

Bei der operanten Schmerztherapie werden also auch Bezugspersonen einbezogen die, im Sinne der operanten (sprich im Sinne der Verhaltenstherapie) als Verstärker wirken.

Allerdings werden nicht schmerzbezogen Medikamente verabreicht, sondern nach festem Zeitplan. Sonst würde Schmerzverhalten durch Tablettengabe verstärkt.

Zitat http://www.schmerztherapie-psychologische.de/ (Vorsicht Werbung ;) )

"(Unter dem Begriff "operantes Verfahren" versteht man ein Verhalten, das durch seine Folgeerscheinungen (verschiedene Formen der Verstärkung/Belohnung oder Bestrafung) kontrolliert wird. Ziel der operanten Verfahren ist die Beeinflussung operanten Schmerzverhaltens durch Verstärkung und Bestrafung, beispielsweise von exzessivem Schmerzverhalten in den Bereichen:

- körperliche Schonung: Genese durch Bestrafung von Aktivität durch Schmerz. Therapie durch langsamen Aufbau von Aktivität, die unterhalb der Schmerzschwelle bleibt. Belohnung dieser Aktivitäten.
- Jammern und Klagen: Genese über Verstärkung durch besondere Zuwendung. Therapie durch Löschung (keine Zuwendung mehr bei exzessivem Klagen, dafür Verstärkung von nicht- schmerzbezogener Kommunikation).
- Schmerzmittelkonsum: Genese durch Reduktion von Schmerz. Therapie über die Gabe der Medikamente nach einem festen Zeitschema und allmähliche, vom Patienten unbemerkte Reduktion der Dosierung (Verabreichung der Medikamente in flüssiger und geruchsneutraler Form allmähliche Verdünnung)."

Miss Sophie
22.08.2003, 16:11
habe ich eben auch schonmal nach gesurft, weil das hier in der WG uneinig war zwischen D/B,

ich bin für D
:-dafür

22.08.2003, 16:30
Hallo!

Ich denke, daß C die gesuchte Falschantwort ist!!!

zeitkonitgente Medikation bedeutet doch nichts anderes als Apllikation nach der Uhr!

schmerzkontigent bedeutet Applikation nach WHO Stufenschema!!


Die Einbeziehung von Bezugspersonen kann doch nie schaden, gibt ja schließlich Halt!


Was soll denn die Verhaltensanalyse bringen?

Verhaltensanalyse heißt für mich: Ein analytisches Verfahren, als aufdeckendes Verfahren, um bestimmte Verhaltensweise mit unterbewußten Konflikten in Verbindung zu bringen!!!

Thomas

Miss Sophie
22.08.2003, 17:27
ich habs so gesehen:
schmerzkontingent=wenn Schmerz da=nicht empfohlen
Zeitkontingent=nach Stundenplan=empfohlen

Wir wissen dank diverser Psychokurse mittlerweile alle, daß Schmerz ein erlerntes VErhalten mit sich bringen kann, deshalb kann es nicht schaden, sich mal anzusehen, was der Patient da so tut und wie er sich verhält in Situation XY.
Wird meines Wissens auf Onkostationen auch mehr oder minder gemacht...

Sophia

DrBasch
22.08.2003, 17:38
Jau! dem kann ich mich nur anschließen. bei den chronischen schmerzen versucht man durch die "zeitkontingente medikation" schneller zu sein als der schmerz (erinnert an die "Spalt"-Werbung :o) ) wohingegen eine "schmerzkontingente medikation" beinhaltet, dass du immer erst warten musst, wie stark die schmerzen sind...

zur "verhaltensanalyse" dachte ich mir eigentlich, damit ist gemeint den patienten anzuleiten situationen zu erkennen die schmerzen provozieren, z.B. mit lumbago volle umzugskartons stapeln -> scheißidee!!! das geht dann auch in die ecke "aktivitätsmodifikation" (jetzt wo ichs tippe: gabs da nicht ne sogenannte Feldenkrais-Methode???)

schönes WE und erfolgreiches Punkten nächste Woche
Steffen

DocL
22.08.2003, 17:43
Das mit der zeitlich festen Gabe von Schmerzmedikamenten wird AFAIK auch in den Kursen zur "Speziellen Schmerztherapie" (Anästhesie) gelehrt (Bekannte hat vor Kurzem die zusatzbezeichnung für Spezielle Schmerztherapie gemacht)

Gruß aus Karlsruhe

DocL

bernard
22.08.2003, 17:50
Verhaltensanalyse könnte zwar im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen Sinn machen, allerdings höchstens in der (psychosomatischen) Diagnostik, sicher nicht als Bestandteil der Therapie !

Ich bin deshalb für C.

Wer stimmt mir zu?

22.08.2003, 18:04
Schmerzverhalten ist erlerntes Verhalten - darauf beruht doch die Theorie dieser Methode - das heisst ja auch operant. Im ersten Beitrag steht doch ´ne schöne Definition.

bernard
22.08.2003, 18:19
Aber die Analyse des Verhaltens ist Diagnostik und nicht Therapie. Das steht übrigens auch ganz klar auf der im ersten Beitrag verlinkten Seite ("2.2 Verfahren der Informationserhebung im Rahmen der Schmerztherapie" ist ein Unterpunkt von "2. Psychosoziale Diagnostik chronischer Schmerzen").
Und da nach Therapie gefragt ist, muss imho Verhaltensanalyse falsch sein.


PS: Das heißt natürlich nicht, dass die schmerzkontingente Medikation sinnvoll ist. Ich bin aber ziemlich sicher, dass das IMPP hier ein faules Ei gelegt hat.

flot
22.08.2003, 20:17
eine analyse des schmerzverhaltens ist zu beginn der therapie/ konditionierung sicherlich sinnvoll, immerhin zeigt wohl jeder ein anderes "verhalten" mit schmerz umzugehen.

wenn man schmerzmittel nach bedarf gibt konditioniert man ja regelrecht den patienten immer mehr schmerzmittel zu nehmen. schmerzfreiheit ist "belohnung", d.h. er wird bei schmerzen nicht entspannen oder andere techniken anwenden den schmerz zu bekämpfen, sondern immer mehr medikamente nehmen um schmerzfreiheit zu erlangen. ist das nicht kontraproduktiv? ich glaubte auch irgendwo ne frage mit ähnlichem inhalt gelesen zu haben und da war schmerzmittel nach bedarf falsch. sinn der therapie ist doch zu lernen schmerzen zu bekämpfen ohne immer mehr schmerzmittel zu schlucken. ist das nicht auch das problem beim medikamenteninduziertem kopfschmerz? kopfschmerz - medikament - kopfschmerz - medikament - mehr kopfschmerz - mehr medikamente - usw. ...

ich bin immer wieder erstaunt, wie das impp es schafft so strittige fragen zu stellen. vielleicht wollen sie damit aber auch erreichen, dass man sich mit den themen noch intensiver beschäftigt. ;-)

viele grüsse
gebt noch mal vollgas, der berg liegt hinter uns ...

22.08.2003, 20:19
ich glaub schon, dass es bestandteil der schmerztherapie ist, das schmerzverhalten zu analysieren. dieses verhalten ist ja ein dynamischer prozess, wird durch die therapie beeinflusst und verändert sich also unter der therapie mit schmerzmitteln.

und analyse ist manchmal schon die halbe therapie zumindest bei den psychologen ;)

flot
22.08.2003, 20:54
ja, das mit der analyse könnte leider schon falsch sein, wieder mal ne frage zu der jeder student was sinnvolles sagen kann und das impp sich auf definitionen einschiesst. dann zählt wieder: "was ist am wahrscheinlichsten ...".

24.08.2003, 12:58
...und genau deshalb ist es ja so eindeutig. Schmerzkontingente Gabe ist im Sinne der operanten Schmerztherapie völlig kontraproduktiv, weil ein unerwünschter Lernprozess gefördert wird. Und da ist es doch nebensächlich, ob man sich über die Verhaltensanalyse als therapie- oder anamnesezugehörig streitet.

bernard
24.08.2003, 13:47
Haarespalten wird doch wohl noch erlaubt sein. Immerhin kommt diese detailversessene Wortklauberei nicht von mir, sondern vom IMPP.
Und wenn sogar in der Weiterbildungsordnung für die psychotherapeutische Medizin der Begriff "Verhaltensanalyse" eindeutig der verhaltenstherapeutischen Diagnostik zugeordnet ist und eine "Mindestzahl selbständig durchgeführter Untersuchungen (analytisches Erstinterview, biographische Anamnese bzw. Verhaltensanalyse)" gefordert wird, dann ist es doch wohl zumindest fragwürdig, wenn das IMPP das als Bestandteil der Therapie sieht.
Man hätte ja auch "Verhaltenstherapie" schreiben können, dass dort "Verhaltensanalyse" stand, habe ich als IMPP-typische Hinterfotzigkeit eingestuft. Imho kommt ein diagnostisches Verfahren genausowenig als möglicher Therapiebestandteil in Frage wie eine kontraproduktive Medikation.
Oder würdest Du ein EKG als Bestandteil der Myokardinfarkt-Therapie bezeichnen?

24.08.2003, 14:47
Du kannst doch nicht Therapie und Diagnostik einer akuten somatischen (Infarkt) mit der einer chronisch multimodalen Erkrankung wie des chronischen Schmerzsyndroms vergleichen. Bei solch langwierigen Therapien gehört es doch dazu, das Verhalten auch unter der Thearpie zu beobachten, analysieren und zu beeinflussen. Das funktioniert eben nicht nach Schema: "Das war die Diagnostik. Jetzt beginnt die Therapie. Fertig".

Aber egal - wir werden ja sehn, was die Damen und Herren in Mainz dazu sagen. Wenn Dir der Punkt hilft, drück ich Dir die Daumen. Schaden dürft´s ja nicht Nachteilsausgleich sei Dank. :)

bernard
24.08.2003, 16:18
Klar, ich stimme Dir voll und ganz zu. Aber wir reden hier nicht von Medizin, sondern von IMPP-Logik.
Und im GK3 taucht der Begriff "Verhaltensanalyse" genau ein einziges Mal auf, und zwar als eine der "Formen des diagnostischen Gesprächs" in Punkt 3.1 ( "Anamneseerhebung und Untersuchung") des Nervenheilkundlichen Stoffgebiets.
Das sollte hoffentlich als Literaturangabe bei meinem Einspruch ausreichen!


PS: Ich hatte nur einen Monat Zeit zu lernen und brauche daher jeden Punkt dringend!

Phage
24.08.2003, 18:26
Ich will dich ja nicht desillusionisieren, aber das wird wohl für einen Einspruch kaum ausreichen.
In der Literatur der Schmerztherapie wird sehr wohl von "Verhaltensanalyse" gesprochen, ohne das jetzt hier nochmals auszudiskutieren.

In der Frage vom IMPP ist nach der am WENIGSTEN zutreffenden Antwort gefragt.
Ob nun eine Verhaltensanalyse eine Therapie ist oder ein diagnostisches Verfahren im Rahmen einer Therapie ist da nicht so wichtig.
Es wäre vordringlicher zu beweisen, warum eine schmerzkontingente Medikation RICHTIG ist (was wohl richtig schwierig werden dürfte, weil bei chronischen Schmerzen i.d.R. klar kontraindiziert).

Das IMPP verlangt bei der Begründung des Einspruches sicher mehr als nur eine Literaturstelle!

Trotzdem viel Glück!

bernard
24.08.2003, 18:50
Ich will doch gar nicht bestreiten, dass die schmerzkontigente Medikation die gesuchte Falschantwort ist. Da gibt's definitiv nichts zu diskutieren, das ist kontraindiziert.
So weit ich weiß, reicht es aber aus, wenn man nachweist, dass eine andere Antwort ebenfalls nicht in Frage kommt.
Und die Passage stammt ja nicht aus "Medi & Zini" oder aus irgendeinem fadenscheinigen Kommentar aus gelber oder schwarzer Reihe, sondern aus dem vom IMPP selbst herausgegebenen Gegenstandskatalog, der die offiziellen Anforderungen für das Staatsexamen enthält.
Auf der IMPP-Homepage steht: "Die vom Institut herausgegebenen Gegenstandskataloge werden auf der Grundlage und als detaillierte Ausgestaltung der Prüfungsstoffkataloge der Approbationsordnung erarbeitet. Hierbei sind die Sachverständigengremien des IMPP inhaltlich federführend."

Und da ja das IMPP, wie wir alle wissen, immer Recht hat, müsste das als Literaturangabe doch ausreichen.