Spark
21.04.2014, 12:59
Ich habe ein Ehrenamt und helfe dort gerade einer jungen Frau, die sich bei der ZVS um einem Studienplatz bewirbt (nicht Medizin). Habe ihr zunächst von einem Schritt abgeraten, weil ich mich selbst erst schlau machen wollte.
Aus bestimmten Gründen leben sie und ihr Verlobter derzeit in einer anderen Stadt. Wunschuni ist allerdings in einer anderen, sehr begehrten Studienstadt. Dort hat ihr Verlobter noch eine aktuell untervermietete Wohnung. Aufgrund der Regelung mit Erstwohnsitz beim Ehepartner hatte sie die Idee, dass er sich dort wieder anmelden soll, und sie nach der Hochzeit dort ebenfalls Erstwohnsitz anmeldet > höheres Sozialkriterium.
Abgeraten hatte ich (mal abgesehen davon dass es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ganz korrekt ist) weil beide per Aufenthaltsgenehmigung hier sind - die man durch Tricksereien nicht gefährden sollte. Wollte jetzt aber doch noch mal fragen, ob eine solche "Papierrealität" tatsächlich für ein besseres Sozialkriterium ausreicht, oder ob das geprüft wird.
Vielleicht hat jemand auch dieses SK angeführt und mit dem Thema Erfahrungen gemacht?
Aus bestimmten Gründen leben sie und ihr Verlobter derzeit in einer anderen Stadt. Wunschuni ist allerdings in einer anderen, sehr begehrten Studienstadt. Dort hat ihr Verlobter noch eine aktuell untervermietete Wohnung. Aufgrund der Regelung mit Erstwohnsitz beim Ehepartner hatte sie die Idee, dass er sich dort wieder anmelden soll, und sie nach der Hochzeit dort ebenfalls Erstwohnsitz anmeldet > höheres Sozialkriterium.
Abgeraten hatte ich (mal abgesehen davon dass es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ganz korrekt ist) weil beide per Aufenthaltsgenehmigung hier sind - die man durch Tricksereien nicht gefährden sollte. Wollte jetzt aber doch noch mal fragen, ob eine solche "Papierrealität" tatsächlich für ein besseres Sozialkriterium ausreicht, oder ob das geprüft wird.
Vielleicht hat jemand auch dieses SK angeführt und mit dem Thema Erfahrungen gemacht?