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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausarztfamulatur



fallenangel30487
25.04.2014, 13:14
Hallo Zusammen,
ich hab mal eine Frage zur Hausarztfamulatur. Auf dem Merkblatt unseres LPA (RLP) steht, dass der Hausarzt am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgen teilgenommen haben muss. Ich frage mich ob das bedeutet, dass er vor 14 Jahren schon eine eigene Praxis gehabt haben muss oder ob er auch zu der Zeit z.b Angestellter in einer Praxis gewesen sein kann. Mir kommt das schon ein bisschen krass vor, dass der Arzt mind. seit 14 Jahren Hausarzt sein muss...
Was ich mich auch noch frage...in den Merblatt steht außerdem, dass die Famulatur bei Internisten ohne Schwerpunkt die die Teilnahme an der hausärztliche Versorgung gewählt haben auch gültig ist. Was versteht man denn genau unter Schwerpunkt? Klar dass Kardiologen, Pneumologen....nicht zählen aber was ist z.b mit einem Internisten der die hausärztlich Versorgung gewählt hat aber zusätzlich Schwerpunkt Praxis für Diabetologie ist?
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Beim LPA hab ich leider niemanden erreicht....
lg fallenangel

Shizr
25.04.2014, 15:24
Dieses Merkblatt, oder?

http://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/downloads/Gesundheit/Landespruefungsamt/Humanmedizin/Merkblatt_Famulatur.pdf


Der 31.12.2000 zählt überhaupt nur dann, wenn nicht einer der ersten vier Punkte abgedeckt wird. Das ist anscheinend eine Altfallregelung. Betrifft niemanden, der Facharzt für Allgemeinmedizin / Kinderarzt / hausärztlich tätiger Internist ist.

Der Internist in der hausärztlichen Versorgung zählt. Die Schwerpunktpraxis ändert nichts daran, da er ja hausärztlich tätiger Internist ist und damit via Punkt 3 in der Liste zählt.

fallenangel30487
25.04.2014, 22:03
Ah super danke....