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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung Wahlfamulatur (abgeleistet VOR Neuregelung ab Okt 2013)



LeDu
28.04.2014, 10:57
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe im Februar/März 2012 eine "Wahlfamulatur", also eine Famulatur in einem klinisch-theoretischen Fach, gemacht. In der berühmt-berüchtigten "Ersten Änderungsverordnung zur Approbationsordnung für Ärzte vom 17. Juli 2012" kamen dann die zwei Änderungen 1) Pflicht Hausarztfamulatur und 2) keine klinisch-theoretischen Famulaturen (Wahlfamulaturen) mehr. Für die Hausarztfamulatur gibt es bekanntermaßen eine Übergangsregelung bis 2015. Für die Wahlfamulaturen allerdings nicht, diese sind ab Oktober 2013 nicht mehr _möglich_ gewesen.
Allerdings steht nirgends, ab wann Wahlfamulaturen nicht mehr _anerkannt_ werden.

Ich bin jetzt im 10. Semester und möchte mich zum StEx (vorm PJ) im Herbst anmelden und habe mit Schrecken festgestellt, dass es die Auswahlmöglichkeit "Wahlfamulatur" im Anmeldungsformular gar nicht mehr gibt. Ich hab daraufhin beim Prüfungsamt angerufen und die Antwort bekommen: "Hm, ja, also da gibt es wohl eine Regelung, aber ob sie unter die fallen, kann ich Ihnen so ad hoc nicht sagen... Kommen Sie bitte erst vorbei, wenn Sie sich auch anmelden wollen." :-???

Mein Problem: ich warte noch auf meine Geburtsurkunde und kann demnach noch nicht "zum Anmelden vorbeikommen". Jetzt sitze ich allerdings auf heißen Kohlen, weil ich im Internet nichts über die besagte Regelung finden kann (immer nur zur Übergangsregelung bezüglich Hausarztfamulatur). :(

Sitzt zufällig jemand im selben Boot und hat sich bereits mit Wahlfamulatur zum StEx vorm PJ angemeldet, also dieses Frühjahr geschrieben oder für diesen Herbst angemeldet?

Vielen vielen Dank im Voraus

Rhiannon
28.04.2014, 11:06
Welches LPA ist es denn?

In dem Famulatur-Merkblatt vom LPA Düsseldorf steht explizit drin, dass man die Wahlfamulatur in Anspruch nehmen kann, wenn man sich bis 10. Juni 2015 erstmals zum Examen anmeldet. Siehe hier, Seite zwei: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/pdf/Merkblatt_zur_viermonatigen_Famulatur-2013_.pdf

LeDu
28.04.2014, 11:24
Hey, danke für deine schnelle Antwort! Da hab ich das wichtigste natürlich glatt vergessen... Ich bin an der TU München.

Das Problem ist, dass auf "unserer" Website auch nur steht, dass ab 30.09.2013 Famulaturen in den klinisch-theoretischen Fächern nicht mehr _möglich_ sind, allerdings nichts darüber, was die _Anerkennung_ von Famulaturen in den klinisch-theoretischen Fächern, die VOR dem 30.09.2013 (und vor der Bekanntmachung dieser Änderung, also vorm 17.07.2012) abgeleistet wurden, betrifft...

Nessiemoo
28.04.2014, 12:04
Genau, also das betrifft die, die eben erst nach 30.9 mt Fmulaturen angefangen haben. es war auch irgendwo eine Ausnahmeregelung, dass alle Famulaturen die VOR der Änderung abgeleistet waren, auch anerkannt werden. :)

LeDu
28.04.2014, 13:53
Das wäre ja super!! Weißt du zufällig noch, woher du die Info hast? Bzw. ob's eine eine übergreifende Regelung war oder ob das wieder LPA-spezifisch verschieden sein könnt?

Shizr
28.04.2014, 17:04
Das wäre ja super!! Weißt du zufällig noch, woher du die Info hast? Bzw. ob's eine eine übergreifende Regelung war oder ob das wieder LPA-spezifisch verschieden sein könnt?
Die Approbationsordnung ist bundeseinheitlich, da steht explizit drin, dass für dich die Übergangsregelung gilt und du noch eine Wahlfamulatur machen kannst, sofern du dich nicht nach Juni 2015 erstmals zum Examen anmeldest.

Wenn du diesen Herbst zum StEx antrittst, fällst du selbstverständlich unter die Übergangsregelung und das LPA hat deine Wahlfamulatur anzuerkennen.

LeDu
28.04.2014, 17:32
Hey, vielen Dank!

Allerdings heißt es auf der Seite meiner Uni:
"Die klinisch-theoretischen Fächer sind nach dem 30.09.2013 nicht mehr zulässig und in Bayern nur gültig, wie unten beschrieben.
Höchstens die Kombination mit einem klinisch-praktischen Fach (Krankenhausfamulatur) wäre denkbar, wobei die Bescheinigung durch das klinisch- praktische Fach ausgestellt werden muss. Dies betrifft folgende Fächer:Arbeitsmedizin, Humangenetik, Klinische Chemie, Klinische Immunologie, Klinische Pharmakologie, Mikrobiologie, Pathologie, Radiologie, Rechtsmedizin und Virologie."
(https://www.meditum.de/index.php?option=com_content&view=article&id=5167)

Das heißt ja anscheinend: _Machen_ kann man laut denen anscheinend schon ab 30.09.2013 keine mehr.

Ich hoffe jetzt nur, dass die vor dem 30.09.2013 bereits abgeleisteten dennoch anerkannt werden...

kartoffelbrei
28.04.2014, 17:54
Das heißt ja anscheinend: _Machen_ kann man laut denen anscheinend schon ab 30.09.2013 keine mehr.

Ich hoffe jetzt nur, dass die vor dem 30.09.2013 bereits abgeleisteten dennoch anerkannt werden...

Ich finde es in diesem Zusammenhang ein bisschen unsinnig, zwischen "machen" und "anerkannt werden" zu differenzieren... Famulaturen in klinisch-theoretischen Fächern sind ab dem 30.09.13 nicht mehr zulässig: Das heißt doch, dass man ab diesem Zeitpunkt keine Famulatur mehr in diesem Fach mehr machen sollte, weil sie dann nicht mehr anerkannt wird (spaßeshalber kannst du wahrscheinlich immer noch welche machen, bringt dir aber nix für die StEx-Anmeldung...). Dann ist es doch eigentlich logisch, dass vor diesem Stichtag die Famulaturen noch möglich (= anerkannt) waren? Alles andere wäre doch Quark... Ich glaube, du machst dir da unnötig viele Gedanken...

Shizr
28.04.2014, 18:00
Ich hoffe jetzt nur, dass die vor dem 30.09.2013 bereits abgeleisteten dennoch anerkannt werden...
Müssen sie. Verwaltungsdeutsch.

"nach dem 30.09.2013 nicht mehr zulässig" heißt im Umkehrschluss, dass es vorher zulässig gewesen sein muss, ansonsten müsste man ja nicht darauf hinweisen, dass sie ab Tag X nicht mehr zulässig sind.



Nebenbei, was heißt diese Regelung mit den "klinisch-theoretischen" Fächern? So wie ich das interpretiere, ist das absolut, d.h. auch eine radiologische Praxis wäre unzulässig.

Ganz ehrlich, wenn auch nur die Chance besteht, dass du von dieser Regelung betroffen sein könntest, wende dich ans Bundesgesundheitsministerium und frag mal nach, inwieweit diese (augenscheinlich bayerninterne) Regelung rechtskonform ist. Nach meinem Dafürhalten gestattet die Approbationsordnung eine so völlig willkürliche Einteilung in höher- und niederwertige Famulaturen nämlich nicht.

LeDu
28.04.2014, 18:18
Danke noch mal euch zweien. Ich hoffe ja selbst am meisten, dass ich mir zu viele Gedanken mache... ;)

Ich glaube, was mich so verwirrt, ist, dass es (selbst wenn man nicht zwischen "machen" und "anerkannt werden" differenziert) sozusagen zwei Stichdaten gibt. Einerseits heißt's (auf der Seite von meiner Uni, s.o.), wie gesagt, "ab 30.09.2013 keine Wahlfamulatur mehr", andererseits heißt's in der Approbationsordnung "Hausarztfamulatur muss NICHT sein, wenn man sich bis 10. Juni 2015 zu StEx anmeldet"... Das widerspricht irgendwie meiner Logik, dass die Wahlfachfamulatur quasi durch die Hausarztfamulatur ersetzt wurde. Meiner Meinung nach müsste beides (Wahlfamulatur machen, Hausarztfamulatur nicht machen) bis zum gleichen Stichtag gehen oder nicht gehen.

Aber was ihr schreibt, klingt logisch.

Werde auf jeden Fall berichten, was beim Prüfungsamt rauskommt, sobald ich meine Geburtsurkunde hab und mich anmelden gehen kann.

LeDu
01.05.2014, 13:46
So, Update. Ich war gestern dort. Es waren zwei Mitarbeiter da, die eine (eventuell dieselbe, die mir am Telefon schon sagte, sie wisse nicht, ob die Übergangsregelung bei mir greifen würde...) hat zunächst mal ein großes Trara gemacht, woraufhin der andere aber sehr schnell einen Blick auf drauf geworfen hat und meinte, es wäre alles in Ordnung. :)

Also alles gut. Vielen Dank noch mal für eure beruhigenden Worte! Vielleicht hilft der Thread ja dem ein oder anderen, der in derselben Situation ist.

Nessiemoo
01.05.2014, 14:01
So, Update. Ich war gestern dort. Es waren zwei Mitarbeiter da, die eine (eventuell dieselbe, die mir am Telefon schon sagte, sie wisse nicht, ob die Übergangsregelung bei mir greifen würde...) hat zunächst mal ein großes Trara gemacht, woraufhin der andere aber sehr schnell einen Blick auf drauf geworfen hat und meinte, es wäre alles in Ordnung. :)

Also alles gut. Vielen Dank noch mal für eure beruhigenden Worte! Vielleicht hilft der Thread ja dem ein oder anderen, der in derselben Situation ist.

Das würde ich auf JEDEM Fall mir schriftlich bestätigen lassen.