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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschlag für kurzfristige Dienstplanänderung?



Slippengringo
04.05.2014, 13:39
Kollegin meldet sich Freitag krank für 24-Stunden-Wochenenddienst. Ich spring kurzfristig ein weil ich beim Losen Pech hatte. Hab irgendwo mal aufgeschnappt, dass es da ne Art Aufschlag gibt, wenn man kurzfristige Dienstplanänderungen hat. Weiß da jemand genaueres od. ist das von Haus zu Haus individuell gehalten?

Stephie84
05.05.2014, 18:33
Also bei uns gibt es das nicht. Ich denke eher Pech gehabt. Wäre aber natürlich cool, wenn es so etwas geben würde. Was steht denn in deinem Vertrag? Wenn du mal krank wirst, brauchst du ja auch eine Vertretung für deine Dienste.

Brutus
05.05.2014, 18:52
Also Zuschläge für übernommene Dienste wären MIR neu! :-nix
In den TVÄ steht dazu ebenfalls nichts. Und Stephie hat ja schon gesagt, irgendwann wirst auch Du mal krank sein...

JJ*
05.05.2014, 20:43
Ich hatte im Rettungsdienst mal einen kommunalen Arbeitgeber (=TVöD), der eine entsprechende Dienstvereinbarung hatte. Dort gab es für kurzfristig übernommene Dienst 135%. Prinzipiell wäre das in Krankenhäusern auch möglich, davon gehört habe ich aber auch noch nichts.

Solara
05.05.2014, 20:52
Ja, gibt es bei uns auch, wenn du aus dem Frei aktiv zurückgeholt wirst (und das sehr sehr kurzfristig).

JJ*
07.05.2014, 08:01
"Zurückgeholt" klingt immer so, als hätte der Arbeitgeber da einen Anspruch drauf. Das ist natürlich nicht so, frei ist erst mal frei.

Solara
07.05.2014, 17:12
"Zurückgeholt" klingt immer so, als hätte der Arbeitgeber da einen Anspruch drauf. Das ist natürlich nicht so, frei ist erst mal frei.

Dann nenns halt anders *augenroll* ... um das geht es ja auch gar nicht.
Sondern ob man einen Zuschlag bekommt, wenn man aus dem Frei kurzfristig einspringt.

Brutus
07.05.2014, 19:12
Ich hatte im Rettungsdienst mal einen kommunalen Arbeitgeber (=TVöD), der eine entsprechende Dienstvereinbarung hatte. Dort gab es für kurzfristig übernommene Dienst 135%. Prinzipiell wäre das in Krankenhäusern auch möglich, davon gehört habe ich aber auch noch nichts.
Das Stichwort dürfte da aber Dienstvereinbarung heißen. Klar, man kann alles mit dem AG verhandeln, aber damit ist es halt eine "interne" Regelung, die man so wohl nicht verallgemeinern kann. (Zumindest ist mir in den gängigen TV keine derartige Regelung bekannt).

Poro
08.05.2014, 06:39
Noch ein Grund in Schweden zu arbeiten. Wir bekommen 1,5x Zuschlag zum gewöhnlichen Dienstsatz. Kann am Wochenende somit schon richtig viel sein!

anignu
08.05.2014, 16:37
Passend zu dem Thema gabs heute eine große Ansage von meinem Chef: er verstehe es gar nicht was diese jungen Chirurgen immer alle haben mit ihrer "Belastung" in Sachen Diensten. Die sollen doch froh sein, dass sie arbeiten dürfen. So lernen sie was und kommen wenigstens voran. Woanders müsse man viel mehr..." usw.

JJ*
08.05.2014, 22:53
Klar, man kann alles mit dem AG verhandeln, aber damit ist es halt eine "interne" Regelung, die man so wohl nicht verallgemeinern kann. Das ist doch genau was ich gesagt habe? :-nix

abcd
09.05.2014, 12:08
Ich kenne es auch von einem Arbeitgeber, dass man, wenn man kurzfristig einen Dienst übernimmt einen Zuschlag bekommt. Ist vertraglich geregelt.