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gw26
05.05.2014, 22:11
Ich habe ein unbefristete Vertrag als FA, moechte aber Kundigen weil ich wechselen moechte. Ich Blick aber nicht mehr bei die Fristen durch... Ich arbeite jetzt seit 7 Jahr bei meiner Arbeitgeber, habe ich dann wirklih ein fristvon 4 Monate?

Relaxometrie
05.05.2014, 22:15
Wie sollen wir Dir das sagen können, ohne Deinen Tarifvertrag zu kennen? Nimm Deinen Arbeitsvertrag/Tarifvertrag und lies nach. Oder ganz einfach: ruf die Verwaltung Deines Krankenhauses an und frage nach.

gw26
05.05.2014, 22:21
Ich habe TV aertze vka

gw26
05.05.2014, 22:22
Aber wenn ich das richtig verstehe habe ich da ein kundigigsfrist von 4 Monate? Das geht doch nicht? Wiesoll ich dann je irgendwo anders anfangen?

Relaxometrie
05.05.2014, 22:25
Dann sind es 3 Monate. (http://www.marburger-bund.de/sites/default/files/tarifvertraege/2013/tv-aerzte-vka/tv-aerzte-vka-i.d.f-4.aenderungstv.pdf)

Relaxometrie
05.05.2014, 22:26
Wiesoll ich dann je irgendwo anders anfangen?
Evtl. nach einem Auflösungsvertrag fragen.

gw26
05.05.2014, 22:28
Es sind dann 3 Monate nach quartalende, heisst noch laenger

gw26
05.05.2014, 22:29
Und wenn mein ca kein aufloesungsvertrag unterschreibt gibt es keine andere moeglichkeiten?

Relaxometrie
05.05.2014, 22:31
Es sind dann 3 Monate nach quartalende, heisst noch laenger
Stimmt....zum Quartalsende. Das hatte ich ganz übersehen.


Und wenn mein ca kein aufloesungsvertrag unterschreibt gibt es keine andere moeglichkeiten?
Hast Du denn schon eine neue Stelle?

gw26
05.05.2014, 22:36
Es heisst doch 3 monate zum schluss ein kalenderviertels, heisst 3 monate ab 30.6 ist 30.9, heisst 1.10 irgendwo anfaengen...

gw26
05.05.2014, 22:37
Ich habe zu 99% eine andere Stelle moechte aber erst definitiv was sagen wenn ich unterschriebe habe, mann weis ja nie

Relaxometrie
05.05.2014, 22:42
Ja. Wenn Du jetzt kündigst, geht das fristgerecht zum 30.09.2014.
Wenn Du die Unsicherheit der möglicherweise eintretenden Arbeitslosigkeit nicht riskieren möchtest, würde ich erst eine neue Stelle suchen und dann zwischen altem und neuem Arbeitgeber verhandeln.
Oder Du kündigst jetzt fristgerecht, gehst aber das Risiko ein, evtl. nicht direkt ab Oktober eine Anschlußstelle zu finden. Dafür wärst Du ab Oktober frei und könntest jederzeit beim neuen Arbeitgeber anfangen.

gw26
05.05.2014, 22:44
Und hat jemand Erfahrung mit ein aufloesungsvertrag?

Relaxometrie
05.05.2014, 22:44
Ich habe zu 99% eine andere Stelle moechte aber erst definitiv was sagen wenn ich unterschriebe habe, mann weis ja nie
99% kann eine Verwaltung heutzutage schnell zu 0% zusammenschrumpfen lassen :-nix
Von daher ist es -sofern Du die Variante der absoluten Sicherheit wählst- weise, sich auch auf eine 99%ige mündliche Zusage NICHT zu verlassen.

gw26
05.05.2014, 22:45
Mein neuen AG wurde mich gern zum 1.8 (noch besser 1.7 nehmen)

Relaxometrie
05.05.2014, 22:52
Naja........dann auf ins Gefecht und nach einem Auflösungsvertrag fragen, sobald Du den anderen Vertrag schriftlich hast. Der neue Arbeitgeber muß natürlich einsehen, daß Du evtl. erst zum 01.10. anfangen kannst. Er kennt doch die Kündigungsfristen. Sollte der neue AG sich allerdings auf den 01.08. versteifen, würde ich dessen Vertrag aber nicht unterschreiben.

gw26
05.05.2014, 22:53
Der neue AG ist im Ausland, kennt sich also mit die deutsche fristen nicht zo aus

gw26
05.05.2014, 22:54
Einfach Sc...., es ist so ein tolles angebot

Relaxometrie
05.05.2014, 23:00
Einfach Sc...., es ist so ein tolles angebot
Warte erstmal ab, ob Du einen schriftlichen Vertrag bekommst........wie gesagt.......aus 99% können schnell 0% werden.
Das restliche Dilemma können wir Dir hier allerdings nicht abnehmen.....entweder Du fragst nach einem Auflösungsvertrag und outest Dich damit als Flüchtling (keine Ahnung, wie die Stimmung bei Euch ist), was im Fall des nicht genehmigten Auflösungsvertrages evtl. unangenehm sein könnte. Oder Du erklärst dem potentiellen neuen AG, wie es mit den Kündigungsfristen in Deutschland aussieht. Wenn er die Frist abwarten kann, hat er echt Interesse an Dir. Wenn er auf den 01.08. besteht, bist Du evtl. nur Lückenfüller, und das Angebot ist gar nicht so toll.

gw26
05.05.2014, 23:11
Koennte ich ggf. noch meine restliche Elternzeit nehmen? Um die Zeit zu ueberbrucken?