Bluemelein
21.05.2014, 14:11
Hallo,
ich habe mal eine dringende Frage und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Ich mache gerade meinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Bin gerade im Neurologiejahr, danach fehlen mir noch 12 Monate Weiterbildung. Psychiatriezeit habe ich fertig. Mein Schwerpunkt ist Psychotherapie. Ich mache nebenbei eine tiefenpsychologisch fundierte/psychoanalytische Ausbildung mit dem Ziel, wenn ich den Facharzt habe, mich als Psychoanalytikerin niederzulassen.
Ich hätte nun die Möglichkeit bei einer Psychotherapeutin/Psychoanalytikerin, die auch Lehranalytikerin ist, in ihrer Praxis meine letzten 12 Monate der Weiterbildung zu absolvieren. Sie hat die Weiterbildungsermächtigung für Psychosomatik, so dass es von Seiten der Ärztekammer kein Problem geben sollte.
Nun hat aber eine Kollegin gesagt, dass sie von einem Gutachter weiß, dass man Psychotherapie nicht delegieren kann. D. h. dass ich nicht eigene psychotherapeutische Behandlungen machen kann, die dann über die Praxis abgerechnet werden. In meinem Ausbildungsinstitut geht das ja, da behandele ich ja selbständig mit regelmäßiger Supervision.
Meine Frage ist nun, kennt sich da jemand aus? Geht so etwas in einer psychotherapeutischen Praxis? Gibt es einen anderen Weg, wie man das hinbekommen kann mit der Abrechnung und dass es gleichzeitig von der Ärztekammer anerkannt wird?
Ich weiß, ist ziemlich kompliziert, ich hoffe einfach, dass es jemanden gibt, der sich so eine Frage schon mal gestellt hat oder was gehört hat.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Liebe Grüße
Bluemelein
ich habe mal eine dringende Frage und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Ich mache gerade meinen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Bin gerade im Neurologiejahr, danach fehlen mir noch 12 Monate Weiterbildung. Psychiatriezeit habe ich fertig. Mein Schwerpunkt ist Psychotherapie. Ich mache nebenbei eine tiefenpsychologisch fundierte/psychoanalytische Ausbildung mit dem Ziel, wenn ich den Facharzt habe, mich als Psychoanalytikerin niederzulassen.
Ich hätte nun die Möglichkeit bei einer Psychotherapeutin/Psychoanalytikerin, die auch Lehranalytikerin ist, in ihrer Praxis meine letzten 12 Monate der Weiterbildung zu absolvieren. Sie hat die Weiterbildungsermächtigung für Psychosomatik, so dass es von Seiten der Ärztekammer kein Problem geben sollte.
Nun hat aber eine Kollegin gesagt, dass sie von einem Gutachter weiß, dass man Psychotherapie nicht delegieren kann. D. h. dass ich nicht eigene psychotherapeutische Behandlungen machen kann, die dann über die Praxis abgerechnet werden. In meinem Ausbildungsinstitut geht das ja, da behandele ich ja selbständig mit regelmäßiger Supervision.
Meine Frage ist nun, kennt sich da jemand aus? Geht so etwas in einer psychotherapeutischen Praxis? Gibt es einen anderen Weg, wie man das hinbekommen kann mit der Abrechnung und dass es gleichzeitig von der Ärztekammer anerkannt wird?
Ich weiß, ist ziemlich kompliziert, ich hoffe einfach, dass es jemanden gibt, der sich so eine Frage schon mal gestellt hat oder was gehört hat.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Liebe Grüße
Bluemelein