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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag verunsichert mich...



JenaP
28.05.2014, 16:35
Hey,
habe gerade meinen möglicherweise ersten Arbeitsvertrag erhalten und bin nun unsicher (bin nirgendwo Mitglied, wo man ihn vorlegen könnte...) - es geht um ein kommunales Kleinstkrankenhaus, das aber vergrößert und nur 2km von mir entfernt ist - also kein Sprit bei maximaler Freizeit...

1. ich werde da als "Assistenzärztin" der Inneren geführt, Weiterbildung nicht erwähnt (man sagte mir, ich kann alles machen, anlegen und unterschreiben lassen, aber wie schnell das läuft, hängt davon ab, wieviel Zeit ich da reinstecke und ob ich was lernen will oder nicht) -kann man ja noch machen (ist eh erstmal auf 2 Jahre befristet, wobei die mich definitiv weiter behalten würden), aber dann kommt, dass man sich vorbehält, mir "ein anderes Aufgabengebiet oder eine gleichwertige Tätigkeit anbieten" (unter Wahrung meiner Interessen) - heißt das, die können mich dann in die Chirurgie switchen oder so??? (ich werde dem noch auf den Grund gehen)...

2. da steht nichts von betrieblicher Versicherung (Haftpflicht etc.), habt ihr da was erwähnt?

3. es geht explizit um 40 Stunden (betrieblich geregelte Mehrzahlung für Wochenende etc.), aber wenn ich Dienste mache, komm ich ja auch über 40 Stunden, müssen die mir das denn dann als Freizeitausgleich geben oder bezahlen???

3. mal was Allgemeines: es gibt eine betriebsinterne Altersvorsorge-Möglichkeit, allerdings keine VWL oder sowas - das hat aber nichts mit dem Versorgungswerk zu tun, oder? Wer zahlt denn darin dann ein, nur ich selber oder müsste das auch der AG mittragen?!

Ich hab leider noch nie Vollzeit gearbeitet und wollte mir das alles in Ruhe nach der mündlich-praktischen angucken, aber ich will auch nicht, dass in der Zwischenzeit jemand anderes die Stelle nimmt... hatte auch nicht mit so einer schnellen Reaktion gerechnet... nur ich denke, als Anfänger ist ne Stelle 2 km entfernt auch nicht gerade schlecht (zumal das nächste KH >25 km weit weg ist)

danke für alle Anmerkungen und Tipps :)

Thunderstorm
28.05.2014, 16:49
zu 1)
Da fällt mir spontan die Frage ein, ob denn die Abteilung, in der Du eingesetzt bist, eine Weiterbildungsermächtigung hat und falls ja, für wie lange.

Den Rest müssen Dir andere beantworten - da bin ich noch nicht weit genug informiert...

JenaP
28.05.2014, 17:11
der Chef hat die volle Weiterbildung für den Internisten, zudem sind Gastroenterologe und Kardiologe beantragt...

anignu
28.05.2014, 17:46
Ich kenn bisher niemanden bei dem die Weiterbildung im Arbeitsvertrag steht. Sind ja auch völlig verschiedene Dinge.

Ich selbst hatte schonmal einen Vertrag "Arzt auf Zeit". Da stand nichtmal die Abteilung drin. War aber völlig egal. Ich hab trotzdem das gemacht was ich wollte.

Im Arbeitsvertrag stehen bei mir auch 40 Stunden. Und dann halt zusätzlich Bereitschaftsdienst. Der wird dann ausbezahlt oder verrechnet. Je nachdem. Für die 40 Stunden bekomm ich das Grundgehalt, für den Rest Zusatzgeld.

Bei betriebsinternen Vorsorgemöglichkeiten ist es so, dass es entweder sowas gibt die die Zusatzversorgungskassen der Gemeinden. Dann zahlt alles der AG. Oder man kann vom Gehalt soundsoviel umwandeln lassen. Das würde glaub ich einer Rürup-Rente ungefähr entsprechen. Das bezahlt man damit aber selber.

Haftpflichtversicherung hat das Krankenhaus.

Thomas24
28.05.2014, 18:18
@1: Theoretisch ja. Aber einer entsprechenden Versetzung muss im Regelfall der Betriebsrat erstmal zustimmen.

@2: Wird normalerweise nicht explizit im Arbeitsvertrag erwähnt, wird aber trotzdem vom AG getragen. Die gängigen Ausnahmen sind: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. In vielen Kammern ist der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht übrigens nachzuweisen (die ja als Assistenzarzt übrigens nicht die Welt kostet).

@3: Am besten einen älteren Assi fragen, wie das im Haus in deiner zukünftigen Abteilung gehandhabt wird- Freizeitausgleich oder Bezahlung (oder, was es auch noch immer gibt, ob Überstunden überhaupt nicht erfasst werden und dann evtl. unter den Tisch fallen...).

@4: Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten- da solltest du dich mal intensiver mit beschäftigen (Stichwort Entgeltumwandlung). Was noch zu beachten ist, dass bei einigen Trägern Mindestanwartschaften gebildet werden müssen, bevor man Anspruch auf Zahlungen hat (z.B. VBL: mindestens 60 Monate Beiträge leisten).


Hey,
es geht um ein kommunales Kleinstkrankenhaus, das aber vergrößert und nur 2km von mir entfernt ist - also kein Sprit bei maximaler Freizeit...


Ähem. Die Entfernung war das wesentliche Kriterium für dich, nach der du deine Weiterbildungsstelle ausgesucht hast? Nicht etwa: Ausbildungsperspektive, Rotationsmöglichkeiten, Personalstärke, Schwerpunkte des Hauses etc.? Mutig. Und was die Erwartung an "maximale Freizeit" angeht... in den ersten 2-3 Jahren wird es für dich erstmal "Head down and deliver" heissen;-). Viel Erfolg im ersten Job!

Brutus
28.05.2014, 18:20
Hey,
habe gerade meinen möglicherweise ersten Arbeitsvertrag erhalten und bin nun unsicher (bin nirgendwo Mitglied, wo man ihn vorlegen könnte...) - es geht um ein kommunales Kleinstkrankenhaus, das aber vergrößert und nur 2km von mir entfernt ist - also kein Sprit bei maximaler Freizeit...
Erst mal Glückwunsch zum ersten Arbeitsangebot. Und dann auch noch direkt um die Ecke. :-top


1. ich werde da als "Assistenzärztin" der Inneren geführt, Weiterbildung nicht erwähnt (man sagte mir, ich kann alles machen, anlegen und unterschreiben lassen, aber wie schnell das läuft, hängt davon ab, wieviel Zeit ich da reinstecke und ob ich was lernen will oder nicht) -kann man ja noch machen (ist eh erstmal auf 2 Jahre befristet, wobei die mich definitiv weiter behalten würden), aber dann kommt, dass man sich vorbehält, mir "ein anderes Aufgabengebiet oder eine gleichwertige Tätigkeit anbieten" (unter Wahrung meiner Interessen) - heißt das, die können mich dann in die Chirurgie switchen oder so??? (ich werde dem noch auf den Grund gehen)...
Also: Du wirst in der Abteilung des Internisten arbeiten. Dieser hat laut Dir die volle Weiterbildungsermächtigung. Wenn das so ist, geh hin! Du bist schnell zu Hause, musst nicht umziehen und kannst die komplette Weiterbildung bei dem Chef machen. Und wenn er den Rest durchbekommt, auch noch den Kardiologen und den Gastroenterologen.
Die Passage mit der anderen Tätigkeit ist mittlerweile durchaus üblich. Habe selbst ich in meinem Vertrag drinstehen. Aber mal unter uns: wenn sie Dich in die Chirurgie turfen würden, dann hätten sie wohl max. noch 1 Monat was von Dir, weil Du dann direkt kündigen würdest. Da sie sicher auch nicht auf 1000 Initiativbewerbungen sitzen, werden sie das wohl eher nicht machen. Und wenn doch: Internisten mit Berufserfahrung werden überall gesucht! ;-)


2. da steht nichts von betrieblicher Versicherung (Haftpflicht etc.), habt ihr da was erwähnt?
Die meisten KH haben eine Gruppenversicherung. In welchem Umfang musst Du Deine Verwaltung fragen. Da gibt es Vordrucke, wo das KH beschreiben muss, was in welchem Umfang versichert ist. Mit diesem Wisch gehst Du dann zu Deinem Versicherer und der sagt Dir dann, was Du noch versichern muss (Restrisiko).


3. es geht explizit um 40 Stunden (betrieblich geregelte Mehrzahlung für Wochenende etc.), aber wenn ich Dienste mache, komm ich ja auch über 40 Stunden, müssen die mir das denn dann als Freizeitausgleich geben oder bezahlen???
Das kommt ein bißchen auf Deinen Vertrag an. Wenn dort FZA vorgesehen ist, dann bekommst Du die Dienste als FZA ausgeglichen, ansonsten werden sie nach dem Pflicht-FZA ausbezahlt...


3. mal was Allgemeines: es gibt eine betriebsinterne Altersvorsorge-Möglichkeit, allerdings keine VWL oder sowas - das hat aber nichts mit dem Versorgungswerk zu tun, oder? Wer zahlt denn darin dann ein, nur ich selber oder müsste das auch der AG mittragen?!
Die kommunalen Arbeitgeber sind i.d.R. in der kommunalen Zusatzversorgungskasse. Der Arbeitgeber zahlt zwischen 4,5 und 6,5 % von Deinem Bruttolohn in diese Zusatzversorgung ein. Einen Anspruch hast Du erst nach 5 Jahren. D.h. Du musst 5 Jahre von Deinem AG dort einbezahlt worden sein, damit Du einen Rentenanspruch erwirbst. Wenn Du vorher wechselst, dann kannst Du Deine Beiträge mitnehmen, WENN Du entweder wieder kommunal arbeiten wirst, oder bei einem kirchlichen Haus, weil die kirchlichen Zusatzversorgungskassen mit den kommunalen kooperieren. Nur wenn Du zu einem Privaten wechselst, dann könnte es problematisch werden. Aber die Beiträge sind ja nicht weg. Solltest Du irgendwann mal wieder kommunal werden, geht die Frist weiter...


Ich hab leider noch nie Vollzeit gearbeitet und wollte mir das alles in Ruhe nach der mündlich-praktischen angucken, aber ich will auch nicht, dass in der Zwischenzeit jemand anderes die Stelle nimmt... hatte auch nicht mit so einer schnellen Reaktion gerechnet... nur ich denke, als Anfänger ist ne Stelle 2 km entfernt auch nicht gerade schlecht (zumal das nächste KH >25 km weit weg ist)
E-ben! Schlag zu. Wechseln kannst Du immer noch und immer wieder. Aber so, wie Du es oben beschreibst, kannst Du Dir dort ja auch viel selbst regeln... Also lohos!


Ich kenn bisher niemanden bei dem die Weiterbildung im Arbeitsvertrag steht. Sind ja auch völlig verschiedene Dinge.
Hier! ICH! Ich hatte einen auf die Weiterbildung befristeten Arbeitsvertrag. Theoretisch wäre der solange gelaufen, bis ich irgendwann den FA gemacht hätte. Und wenn ich dazu keinen Bock gehabt hätte, wären das wohl einige Jahre mehr gewesen als die üblichen 5 Jahre...


Haftpflichtversicherung hat das Krankenhaus.
Mit solchen Pauschalaussagen wäre ich vorsichtig! Ich kenne mindestens EIN Haus, das nur eine Grundversicherung abgeschlossen hat, die aber fast nix abdeckt. Die Kollegin durfte sich da fast komplett selbst versichern.
In der Regel sind die (kommunalen und kirchlichen) Häuser recht gut versichert, sodass man wirklich nur das Restrisiko versichern muss. Waren damals irgendwas um die 46-50€ / Jahr. Als FA um die 100€. Wenn man allerdings bei einem KH arbeiten, was die grobe Fahrlässigkeit zum Beispiel ausschließt und den Arzt in Regreß nehmen würde... dann kann es auch mal ordentlich teurer werden!

JenaP
28.05.2014, 19:43
okay, danke, das bringt mich schon mal einiges weiter... bezüglich "Arbeitsplatz nach Entfernung ausgesucht" - nein, ich kenne das Haus in- und auswendig, ich weiß, dass man da seltenst Überstunden macht, die Funktionsabteilung kenne ich auch als Patient und die sind da schon alle sehr fit, das wäre schon alles gut. Will mich nur nicht unter Wert verkaufen, weil ich denke, wir wollen ja beide was voneinander - ich bin bereit, mich rein zu knien, und bringe auch einen gewissen "Heimvorteil" mit (ich verstehe zum Beispiel auch die Einheimischen ^^), aber wenn der Chef weiterbildungsbefugt ist, möchte ich mich da auch weiterbilden KÖNNEN... ich denke, vorher klären ist besser als nachher nörgeln oder wechseln, wenn es nicht nötig wäre. ihr habt mich jedenfalls auf einige Ideen gebracht ;)

anignu
29.05.2014, 14:51
Hier! ICH! Ich hatte einen auf die Weiterbildung befristeten Arbeitsvertrag. Theoretisch wäre der solange gelaufen, bis ich irgendwann den FA gemacht hätte. Und wenn ich dazu keinen Bock gehabt hätte, wären das wohl einige Jahre mehr gewesen als die üblichen 5 Jahre...
Es steht aber doch trotzdem nicht drin, dass eine Weiterbildung angeboten wird. Nur ein Grund für die Befristung.

tortet
29.05.2014, 14:58
Meiner läuft sogar kürzer.... :confused:

SuperSonic
29.05.2014, 16:44
bin nirgendwo Mitglied, wo man ihn vorlegen könnte...
Warum nicht?


ich werde da als "Assistenzärztin" der Inneren geführt, Weiterbildung nicht erwähnt
Manche Ärztekammern zicken wohl rum, wenn kein Weiterbildungsvertrag vorgelegt wird.


aber dann kommt, dass man sich vorbehält, mir "ein anderes Aufgabengebiet oder eine gleichwertige Tätigkeit anbieten" (unter Wahrung meiner Interessen)
Laut Aussage des MB entspricht so ein Passus dem (zulässigen) Direktionsrecht des Arbeitgebers.