ER-Student
30.05.2014, 13:09
Eine Abteilung, in der ich mich (als Berufsanfänger) gerne bewerben würde, gibt in der Weiterbildungspräsentation auf der Homepage (und einer aktuellen Stellenanzeige) an, eine Weiterbildungsbefugnis von 48 Monaten zu besitzen. Recherche auf der Homepage der regionalen Ärztekammer ergab, dass besagter Chefarzt nur in der Liste der Weiterbildungsbefugten nach WBO1996 aufgeführt ist. Die besagte Liste ist auch aktuell. Besagtes Bundesland ist Rheinland Pfalz. Das angestrebte Fach ist Innere Medizin.
Das hat mich sehr verunsichert, da meinem Wissensstand nach für die Weiterbildung nach der aktuellen WBO2006 auch eine entsprechend neue Weiterbildungsbefugnis nötig ist.
Gibt es hierzu irgendwelche Übergangsregelungen, die mir bisher entgangen sind? Oder dauert die Bearbeitung der Anträge zur Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung bei den Ärztekammern einfach so lange, dass dieser (nach über 7 Jahren) noch nicht fertig bearbeitet sein könnte? Eine Weiterbildungsermächtigung gilt ja rückwirkend ab Einreichen des entsprechen Antrages.
Eigentlich ist mir die Abteilung von einem ehemaligen Mitarbeiter, der an meinem PJ Haus zeitweise als Oberarzt tätig war, empfohlen und der Chef auch als vertrauenswürdig beschrieben worden. Daher würde ich mich eigentlich schon gerne an dem Haus bewerben. Zur Weiterbildung soll die Zeit natürlich aber schon zählen. ;-)
Das hat mich sehr verunsichert, da meinem Wissensstand nach für die Weiterbildung nach der aktuellen WBO2006 auch eine entsprechend neue Weiterbildungsbefugnis nötig ist.
Gibt es hierzu irgendwelche Übergangsregelungen, die mir bisher entgangen sind? Oder dauert die Bearbeitung der Anträge zur Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung bei den Ärztekammern einfach so lange, dass dieser (nach über 7 Jahren) noch nicht fertig bearbeitet sein könnte? Eine Weiterbildungsermächtigung gilt ja rückwirkend ab Einreichen des entsprechen Antrages.
Eigentlich ist mir die Abteilung von einem ehemaligen Mitarbeiter, der an meinem PJ Haus zeitweise als Oberarzt tätig war, empfohlen und der Chef auch als vertrauenswürdig beschrieben worden. Daher würde ich mich eigentlich schon gerne an dem Haus bewerben. Zur Weiterbildung soll die Zeit natürlich aber schon zählen. ;-)