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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung nach aktueller WBO2006 - Weiterbildungsermächtigung nur nach WBO1996?



ER-Student
30.05.2014, 13:09
Eine Abteilung, in der ich mich (als Berufsanfänger) gerne bewerben würde, gibt in der Weiterbildungspräsentation auf der Homepage (und einer aktuellen Stellenanzeige) an, eine Weiterbildungsbefugnis von 48 Monaten zu besitzen. Recherche auf der Homepage der regionalen Ärztekammer ergab, dass besagter Chefarzt nur in der Liste der Weiterbildungsbefugten nach WBO1996 aufgeführt ist. Die besagte Liste ist auch aktuell. Besagtes Bundesland ist Rheinland Pfalz. Das angestrebte Fach ist Innere Medizin.

Das hat mich sehr verunsichert, da meinem Wissensstand nach für die Weiterbildung nach der aktuellen WBO2006 auch eine entsprechend neue Weiterbildungsbefugnis nötig ist.

Gibt es hierzu irgendwelche Übergangsregelungen, die mir bisher entgangen sind? Oder dauert die Bearbeitung der Anträge zur Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung bei den Ärztekammern einfach so lange, dass dieser (nach über 7 Jahren) noch nicht fertig bearbeitet sein könnte? Eine Weiterbildungsermächtigung gilt ja rückwirkend ab Einreichen des entsprechen Antrages.

Eigentlich ist mir die Abteilung von einem ehemaligen Mitarbeiter, der an meinem PJ Haus zeitweise als Oberarzt tätig war, empfohlen und der Chef auch als vertrauenswürdig beschrieben worden. Daher würde ich mich eigentlich schon gerne an dem Haus bewerben. Zur Weiterbildung soll die Zeit natürlich aber schon zählen. ;-)

WackenDoc
30.05.2014, 13:10
Um welche Fachrichtung geht es überhaupt? Nicht in jeder Fachrichtung muss mit Änderung der WBO eine neue Ermächtigung beantragt werden.

ER-Student
30.05.2014, 13:15
@WackenDoc
Es geht um Innere Medizin.

WackenDoc
30.05.2014, 13:20
Frag am besten mal bei der Ärztekammer ob das relevant ist.

Ich hab bisher nur von den Chirurgen gehört, dass es bei denen wichtig ist, nach welcher WBO die Ermächtigung gilt. Das hängt da aber wohl mit der Umstellung auf Common trunk und Spezialisierung zusammen.

ER-Student
30.06.2014, 14:17
Möchte diesen Thread gerade noch mal ausgraben. Ist für solche Anfragen bezüglich Weiterbildungsbefugnissen die Landesärztekammer oder die jeweilige Bezirksärztekammer der richtige Ansprechpartner? Konnte die Frage bisher leider noch nicht klären.

WackenDoc
30.06.2014, 17:23
Ich würde sagen LÄK- bei der machst du auch irgendwann deine Prüfung.
Ich kenne auch nur, dass es Bezirksstellen gibt- das sind aber mehr so Servicestellen für die allgemeine Verwaltung, Meldewesen, Mitgliedsbeiträge etc.

ER-Student
02.07.2014, 14:25
Eventuell gibt es da regionale Unterschiede je nach LÄK? Prüfung macht man laut deren Homepage bei der Bezirksärztekammer, die alle auch eine eigene Homepage haben. Ansprechpartner für die Weiterbildung geben aber beide Homepages an. Werde einfach mal einen von beiden anschreiben, die werden einem ja sagen, wenn sie nicht zuständig sind.

Rico
02.07.2014, 15:25
Ich bin auch von der Bezirksärztekammer geprüft worden und die steht auch oben auf den FA-Zeugnis drauf...
Ich glaub, die LÄK ist mehr so eine Dachorganisation für die jeweiligen BÄKs, welche die eigentliche Frontarbeit verrichten.

Evil
02.07.2014, 20:25
Nein, in Westfalen-Lippe haben die Bezirksärztekammern nicht viel zu sagen, da läuft alles zentral über Münster. Ganz anders in Bayern.

Feuerblick
02.07.2014, 20:38
Nein, in Westfalen-Lippe haben die Bezirksärztekammern nicht viel zu sagen, da läuft alles zentral über Münster. Ganz anders in Bayern.Selbiges in Hessen. Bezirksärztekammern sind hier nur Servicestellen für Arztausweis und Co. Anträge, Prüfungen etc. laufen in der LÄK... :-nix

Muriel
02.07.2014, 21:35
Dito für Nordrhein.