PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt-Weiterbildung - kann Arbeitgeber mich dazu zwingen?



fosforito
08.06.2014, 12:39
Liebe Kollegen!

Aus aktuellen Anlass hätte ich folgende Frage und bin neugierig auf Eure Erfahrungen:

eine Kollegin von mir hat mir erzählt, dass ihr Chef (Innere/Gastro) nun an sie herangetreten sei, mit der Aufforderung, die Fachkunde Rettungsdienst zu machen, damit sie mittelefristig seitens der Klinik für NET-Einsätze eingeplant werden kann. Sie hatte ihrem Chef gegenüber verlauten lassen, dass sie das eigentlich nicht machen möchte, zumal sie auch kein wirkliches Interesse an dem Bereich hätte. Jetzt scheint es aber doch darauf hinauszulaufen, dass sie die Fachkunde doch in Angriff nehmen wird.

Ich bin zwar in anderer Abteilung (Innere/Kardiologie), aber wir beiden "dienen" derzeit auf Intensiv und meine Kollegin fragte mich auch schon, ob ich seitens meines Chefs auch schon angesprochen wurde. Das ist zwar bisher noch nicht geschehen (vielleicht, weil ich auf in der Weiterbildung etwas weiter hinten stehe, als meine Kollegin - sie ist meines Wissens nach Mitte des 4. Jahres, ich beginne im Juli mein 3. Jahr): Zusätzliche Begründung ihres Chefs war: "Ja, Dr. X und Dr. Y macht das ja auch..." (ich weiss auch aus inoffizieller Quelle, das unsere Gastro-Abteilung zuwenig Notärzte stellt und dass die auch deswegen so einen Druck machen).

Mir ergeht es vom Interesse her eigentlich ähnlich wie meiner Kollegin, heisst, ich habe das mit Rettungsdienst/Notarzt weit von mir geschoben und eigentlich nicht vor, das zu machen. Ich möchte eigentlich schnellstmöglichst meinen FA (Kardiologie) machen, und mich dann im ambulanten Bereich niederlassen.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. ist aktuell in gleicher/ähnlicher Situation? Seitens der WBO für FA der Inneren Medizin (bzw. der Subspezialisierungen) gibt es ja keinerlei Verpflichtung, zwingend die Sachkunde Rettungsdienst bzw. im Verlauf den Notarzt zu machen und auch bei meiner Einstellung an der Klinik (war eine Initiativbewerbung meinerseits, keine Stellenausschreibung) war davon auch nicht die Rede.

Wie also sollte ich mich verhalten, wenn dieses Thema zur Sprache kommt?

Wäre für Eure Erfahrungen und Tipps dankbar. :-stud

IGF-1
08.06.2014, 20:24
Hallo Kollege,

ich kann nur jedem empfehlen, der die entsprechende Qualifikation verfügt, auch am Notarztdienst teilzunehmen.
Bin auch Internist und fahre jetzt seit 3 Jahren mindestens 6 x /Monat.

Gerade hier wirst du sehr viele kardiologische Notfälle primär versorgen können, was dich auch fachlich weiterbringt.
Zumal die Arbeit "draußen" oftmals eine Abwechslung zum eher eintönigen Klinikalltag darstellt. Was wäre den überhaupt
die Alternative ? Hausdienste/Nachtdienste im Haus möchte ich persönlich nie wieder machen.

Glaub mir es lohnt sich, diese Erfahrung wird dich bereichern.

Gruß und schöne Pfingsten

WackenDoc
08.06.2014, 20:38
Stimmt- Notarztfahren ist meist entspannter als Hausdienste.

Ob du das machen musst, hängt wohl von deinem Vertrag ab und fällt evtl. unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers (oder wie das genau heisst- jedenfalls das Recht des Arbeitgebers dich so einzusetzen, wie er dich braucht). Frag doch mal beim Personalrat oder MB.

Brutus
09.06.2014, 06:41
Ich verstehe die Ablehnung der NA-Dienste zwar auch nicht, aber OK.
Also fangen wir mal bei den Grundlagen an: bezahlt das Haus den NA-Kurs, Hotel, etc.?
Niemand kann Dich zwingen, 800-1000 Euro für einen Kurs zu bezahlen, den Du gar nicht machen willst...
Dann brauchst Du ja 50 Einsätze. Kannst Du die IN Deiner Arbeitszeit machen? Wenn nein, tja, Pech für den AG. Denn dafür machst Du ja keine Ü-Stunden.
Und zuletzt die Prüfung: auch in der Notfallmedizinprüfung kann man durchfallen... ;-)

Zum Direktionsrecht würde ich sagen, dass der AG, wenn Du die Zusatzbezeichnung / FK hast, Dich auch einsetzen kann / darf. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, KANN er das einfach nicht.
Aber mal unter uns Pastorentöchtern: wenn ich als AG weiß, dass da ein AN ist, der partout kein NEF fahren will, und den ich im Gegenzug zwingen will, dann weiß ich doch, dass dieser AN spätestens dann weg ist, wenn er ein passenderes Angebot bekommt, bzw. wenn das Faß irgendwann mal überläuft...
Insofernwäre ich da sehr vorsichtig, gerade bei kleineren Kliniken, die ja auch nicht sooooo aus den Vollen schöpfen können. Und mal von der anderen Seite betrachtet: der Kollege, der kein NEF Dienst machen will, der kann aber dafür die Hausdienste besetzen... :-nix

anignu
09.06.2014, 13:06
Also ich würde das so sehen: der Arbeitgeber kann einen sehr wohl auf seine Kosten zum Notarztkurs schicken und den AN während der Arbeitszeit zu Notarzteinsätzen mitschicken. In den Arbeitsverträgen steht eigentlich immer drin, dass man auch Bereitschaftsdienste leisten muss und das gehört meiner Meinung nach einfach mal dazu. Ist ja auch eine Form von Bereitschaftsdienst.

Ich als Chirurg, der nicht Unfallchirurgie machen will, hab auch keinen Bock auf diese bescheidene Ambulanz/Notaufnahme wo mindestens 80% unfallchirurgisches Zeug daherkommt. Ich würde auch viel lieber einfach nur in den OP gehen um mein Zeug zu lernen. Das geht aber nicht. Gehört auch dazu... (und nebenbei lerne ich auch was, aber das ist ein anderes Thema)

Brutus
09.06.2014, 17:08
Ähhm, Du hast meinen Post aber auch verstanden, oder? ;-)

Also ich würde das so sehen: der Arbeitgeber kann einen sehr wohl auf seine Kosten zum Notarztkurs schicken und den AN während der Arbeitszeit zu Notarzteinsätzen mitschicken. In den Arbeitsverträgen steht eigentlich immer drin, dass man auch Bereitschaftsdienste leisten muss und das gehört meiner Meinung nach einfach mal dazu. Ist ja auch eine Form von Bereitschaftsdienst.
Kein Arbeitgeber der Welt kann mich zwingen, auf MEINE Kosten irgendwelche Kurse zu besuchen. Wenn der AG die Kosten für Kurs, Übernachtungen, etc. zahlt, dann können wir darüber reden, aber selbst irgendwas zu bezahlen? Nöö!
Und dann muss ich natürlich zu den Kursterminen auch Zeit haben. ;-)
Dass man natürlich auch NEF Dienste machen muss, wenn man die Befähigung (FK, Zusatzbezeichnung) hat, versteht sich dann von selbst...


Ich als Chirurg, der nicht Unfallchirurgie machen will, hab auch keinen Bock auf diese bescheidene Ambulanz/Notaufnahme wo mindestens 80% unfallchirurgisches Zeug daherkommt. Ich würde auch viel lieber einfach nur in den OP gehen um mein Zeug zu lernen. Das geht aber nicht. Gehört auch dazu... (und nebenbei lerne ich auch was, aber das ist ein anderes Thema)
Naja, der Unterschied ist aber, dass Du für die Ambulanz keine Zusatzbezeichnung brauchst und nicht einen Batzen Geld für einen Kurs und Prüfungen usw. ausgeben musst...
Wie gesagt, der AG kann natürlich wünschen, dass man den Kurs besucht und die Prüfung macht und später NEF Dienste übernimmt... Als AN habe ich aber jede Menge Möglichtkeiten, dies zu verhindern. ;-)

gyrasehemmer
09.06.2014, 18:53
.......
Glaub mir es lohnt sich, diese Erfahrung wird dich bereichern.
........

Kann ich bestätigen, sehr schön ausgedrückt :-top

WackenDoc
09.06.2014, 20:21
Aber die Notfallmedizin muss man schon mögen bzw. es muss einem liegen sonst wird man kein guter Notarzt.

anignu
09.06.2014, 20:51
Ähhm, Du hast meinen Post aber auch verstanden, oder? ;-)

Kein Arbeitgeber der Welt kann mich zwingen, auf MEINE Kosten irgendwelche Kurse zu besuchen. Wenn der AG die Kosten für Kurs, Übernachtungen, etc. zahlt, dann können wir darüber reden, aber selbst irgendwas zu bezahlen? Nöö!
Und dann muss ich natürlich zu den Kursterminen auch Zeit haben. ;-)

Doch doch, schon verstanden. Vielleicht missverständlich auf wen sich das "seine Kosten" bezogen hat.
Wir sind uns da schon einig. Wenns der Arbeitgeber zahlt kann ers machen.

Das mit dem "Zeit haben" ist so relativ. Wenns im Dienstplan drinsteht hast du Zeit zu haben.

Peter_1
11.06.2014, 12:12
ich kann nur jedem empfehlen, der die entsprechende Qualifikation verfügt, auch am Notarztdienst teilzunehmen.
Bin auch Internist und fahre jetzt seit 3 Jahren mindestens 6 x /Monat.

Die Notfallmedizin ist aber nun mal definitiv nicht für jeden was und das ist doch auch okay, es ist keinem mit einem Notarzt gedient der keinen Bock hat, oder sonst irgendwie sich nicht für geeignet hält.
@fosforito
Vielleicht fährst Du mal bei einem Deiner Kollegen ein paar mal mit, dann kannst du ja sehen ob es wirklich gar nix ist für Dich. Es stimmt sicherlich, dass es nicht schadet wenn man notfallmedizinisch fit ist, keine Frage, jedoch glaube ich wird man das auch nur wenn man ein bisschen Interesse daran hat und es sich auch dauerhaft zutraut (am Anfang hat man immer Muffe, das ist ja normal).

P.S: gibt es eigentlich irgendwo noch die Fachkunde?Müsste doch mittlerweile überall die Zusatzbez.Notfallmedizin sein, oder?

Shizr
11.06.2014, 16:04
P.S: gibt es eigentlich irgendwo noch die Fachkunde?Müsste doch mittlerweile überall die Zusatzbez.Notfallmedizin sein, oder?
In NRW gibts die Fachkunde noch, m.W. auch ohne Übergangsfrist oder geplantes Auslaufdatum.

Die anderen Bundesländer haben wohl mittlerweile vollständig auf die Zusatzbezeichnung umgestellt.


Und während ich auch glaube, dass Notarztdienste einem in mancherlei Hinsicht viel bringen... wenn man nicht möchte, ist das sicherlich auch in Ordnung. Es bringt nix, die Leute "zwangszuverpflichten".

Ausprobieren würde ich es an deiner Stelle allerdings auch, fosforito. Und sei es nur, um wirklich sicher zu sein, dass es nicht deins ist.

Strodti
11.06.2014, 18:14
In Niedersachsen scheint man keine Fachkunde und keine Zusatzbezeichnung für den Einsatz als Notarzt zu benötigen. Der einzige Schutz den ich habe ist, dass im Tarifvertrag MB-VKA drin steht:

§ 4
Allgemeine Pflichten
(1) [...]
(2) 1Zu den aus der Haupttätigkeit obliegenden Pflichten der Ärztinnen und Ärzte gehört es ferner, am Rettungsdienst in Notarztwagen und Hubschraubern teil-zunehmen. 2Für jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhalten Ärztinnen und Ärzte einen nicht zusatzversorgungspflichtigen Einsatzzuschlag ab 1. Januar 2013 in Höhe von 23,40 Euro und ab 1. Januar 2014 in Höhe von 23,87 Euro. 3Dieser Betrag verändert sich zu demselben Zeitpunkt und in dem gleichen Ausmaß wie das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe II Stufe 1.

Protokollerklärungen zu Absatz 2:
1. Eine Ärztin/Ein Arzt, die/der nach der Approbation noch nicht mindestens ein Jahr klinisch tätig war, ist grundsätzlich nicht zum Einsatz im Rettungsdienst heranzuziehen.

Das niedersächsische Rettungsdienstgesetz besagt lediglich:
Personal muss fachl. und gesundheitl. geeignet sein und die
erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
Das für den Rettungsdienst zuständige Ministerium wird er-
mächtigt, durch Verordnung nähere Vorschriften zu erlassen.

Eine weitere Verordnung besteht nicht. Mein Oberarzt ist nun auch ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes in meiner Stadt. Wenn er jemanden für geeignet hält, dann wird der auf das NEF eingeteilt.

mary-09
11.06.2014, 20:32
Eine weitere Verordnung besteht nicht. Mein Oberarzt ist nun auch ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes in meiner Stadt. Wenn er jemanden für geeignet hält, dann wird der auf das NEF eingeteilt.

Ganz unriskant ist das aber nicht, oder? Ich meine, wenn da mal was schieflaufen sollte, muss man gerichtlich die "Eignung" ja irgendwie nachweisen können und ob man da ohne die Zusatzbezeichnung als "geeignet" angesehen werden kann/wird?? Das wäre doch vielleicht eine Möglichkeit, die unliebsamen NEF-Dienste abzulehnen? Also ich persönlich habe nix gegen Notarztdienste (irgendwann mal), aber da zwangsraufgesetzt werden, OHNE die Möglichkeit gehabt zu haben, den Kurs zu machen und v.a. die 50 Einsätze mitzufahren..das finde ich nicht wirklich verantwortbar und würde das nicht mit mir machen lassen wollen...

Strodti
11.06.2014, 20:48
Das ist natürlich überspitzt formuliert. Er schaut schon, dass man mehrere Einsätze mit dem Assistenten zusammen gefahren ist und man dort etwas Sicherheit gewinnen konnte. Weiter hat er auch noch niemanden ohne Einarbeitung auf der Intensivstation (bei uns meist Anfang 2. Jahr) fahren lassen.