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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusage aus letztem Jahr



klotzi
09.06.2014, 11:28
Angenommen, man hat von der ZVS eine Zusage bekommen im letzten Jahr (über Wartezeit), aber den Platz nicht angenommen.
Gilt die Zusage 2 Semester später immer noch, oder müsste man sich erneut bewerben?

ehemaliger User_25062015
09.06.2014, 11:51
Natürlich musst du dich wieder bewerben..

PRIND
09.06.2014, 12:19
Nur zur Info: Die Bewerbungsfrist für Altabiturienten endete am 31.5.2014.

ehemaliger User_25062015
09.06.2014, 12:21
Mensch danke :D Jetz hab ich die Frist doch glatt verpasst :D

PRIND
09.06.2014, 12:25
Offensichtlich galt dieser Hinweis klotzi, der sich scheinbar für das WiSe noch nicht beworben hat... daher ist er mit seiner Frage leider ein paar Tage zu spät dran. Dies wollte ich ihm nur mitteilen.

Davon abgesehen erschließt sich mir der Sinn deines Posts gerade nicht wirklich ...

ehemaliger User_25062015
09.06.2014, 12:36
War auch nur Spaß, cool down ;-)

EVT
09.06.2014, 19:02
Nur bei einem FSJ etc. wird der Platz quasi reserviert.

mtz93x
09.06.2014, 19:14
Aber reintheoretisch müsst er doch trotzdem wieder eine Stelle kriegen (natürlich vorausgesetzt, dass der Antrag fristgerecht einging), weil er ja jetzt wieder 2 WS mehr auf dem Konto hat, oder? Weil dass die Anzahl der WS um 2 zunimmt und dabei noch gleichzeitig der Schnitt runtergeht ist dann doch recht unwahrscheinlich. Oder ist es so, dass wenn man einen Platz ablehnt, von dort an keine Wartesemester mehr gezählt werden? (was ich dann recht hirnrissig finden würde)

MfG

ehemaliger User_25062015
09.06.2014, 19:15
Auf was fuer Ideen man kommen kann.^^ Natuerlich sind die Wartesemester nicht gelöscht,wenn du nen Platz nicht annimmst.

mtz93x
09.06.2014, 19:21
"Gelöscht" und "nicht mehr gezählt werden" ist ein kleiner Unterschied ;) Hab mir den Thread schnell durchgelesen und nach der Aussage "Nur bei einem FSJ etc. wird der Platz quasi reserviert." kam das bei mir irgendwie so rüber. Aber im Grunde machts keinen Sinn :D

Wollte damit sagen, dass man so eventuell den TE in Verwirrung führen kann wenn er auf einmal denkt er hätte jetzt per WS ebenfalls keine Chance mehr, weil der Platz nicht reserviert würde.

ehemaliger User_25062015
09.06.2014, 19:33
Naja wenn die Wartesemester im WiSe auf 16 ansteigen wuerden und er im letzten WiSe nen Platz abgelehnt hätte, dann wuerde er keinen Platz bekommen, eben weil nicht reserviert wird.

mtz93x
09.06.2014, 19:46
Hab ich da jetzt nen groben Denkfehler?

In den meisten Fällen ist es doch so, dass wenn die Anzahl der WS von z.B. 14 auf 16 ansteigt, meistens auch der Schnitt wieder sinkt (z.B. von 2,1 auf 3,5). Und wenn er dann mit 14 WS und Schnitt 2,0 eine Zusage hatte, hätte er mit 16WS und Schnitt 2,0 sowieso wieder eine. Und dass die Anzahl der WS steigt und gleichzeitig auch der Schnitt nochmal hochgeht (also unter 1,9 z.B.) ist ja im Grunde mehr wie unwahrscheinlich :-notify

EVT
09.06.2014, 19:50
Ne, du hast Recht mit deinem Beispiel.

ehemaliger User_25062015
09.06.2014, 19:51
Achso, auf seinen Schnitt hab ich gar nich geachtet.

warumnicht
10.06.2014, 09:07
Die jetzigen 16 er waren die 14er vom letzen WS und davon sind ja schon die weg bis zum angegebenen Schnitt

Absolute Arrhythmie
10.06.2014, 09:12
Aber reintheoretisch müsst er doch trotzdem wieder eine Stelle kriegen (natürlich vorausgesetzt, dass der Antrag fristgerecht einging), weil er ja jetzt wieder 2 WS mehr auf dem Konto hat, oder? Weil dass die Anzahl der WS um 2 zunimmt und dabei noch gleichzeitig der Schnitt runtergeht ist dann doch recht unwahrscheinlich. Oder ist es so, dass wenn man einen Platz ablehnt, von dort an keine Wartesemester mehr gezählt werden? (was ich dann recht hirnrissig finden würde)

MfG

Darums gings ja aber gar nicht, oder? Ob er/sie wieder nen Platz kriegt, kann genau genommen niemand voraussehen, da die Platz-Vergabe sich nach einen System aus Angebot und Nachfrage richtet. Es kann schließlich auch niemand wissen, wieviel der Sprit übernächste Woche Dienstag kostet.
Die Frage des TEs war ja, ob er /sie sich wieder bewerben muss, und da ist die Antwort 1.ja, und 2. zu spät :-))

Rico
10.06.2014, 09:17
Außerdem müßte man sich selbst für den "reservierten" Platz nach Bufdi, FSJ, etc... wieder neu bewerben - man würde dann aber bevorzugt zugelassen.