Hemiazygos14
13.06.2014, 15:13
Hallo zusammen.
Wie der Titel schon verrät möchte ich gerne an meiner Heimuniversität in Deutschland promovieren. Meine Universität bietet dabei die Möglichkeit, dass bereits 1 wissenschaftliche Originalarbeit in einem entsprechen peer-reviewed Journal mit Erstautorenschaft des Doktoranden, als Dissertation eingereicht werden kann.
Diese Publikation ist bei mir gerade in der Pipeline...soweit so gut, nur jetzt kommt aber das Problem: Die Laborarbeiten und der Artikel wurden an einer ausländischen Universität von mir angefertigt. An dieser Universität habe ich im Rahmen eines Forschungsaustauschprogrammes mit meiner Heimuniversität teilgenommen.
Nun benötigt man für eine Dissertation in Deutschland offiziell einen Betreuer und daher habe ich den fachlich passendsten Professor meiner Universität gebeten als "Doktorvater" bei meinem Promotionsvorhaben zu fungieren. Dies wurde jedoch abgelehnt, da er nicht garantieren könne, dass die Arbeit auch tatsächlich von mir gemacht wurde.
Jetzt kommt meine Frage: Muss er das denn? Der Promotionsordnung meiner Uni kann ich NICHTS dergleichen entnehmen. Lediglich bei einer Ko-Autorenschaft, müsse der Doktorvater begründen, welchen Arbeitsanteil der Doktorand geleistet hat. Erstautorenschaften heißt doch so viel wie: Ich habe den Großteil der Arbeit geleistet. Zudem muss ja noch eine eidesstaatliche Erklärung vom Antragsteller sowieso abgegeben werden.
Was denk ihr? Hat er recht? Was würdet ihr mir raten, wie ich weiter vorgehen sollte?
Wie der Titel schon verrät möchte ich gerne an meiner Heimuniversität in Deutschland promovieren. Meine Universität bietet dabei die Möglichkeit, dass bereits 1 wissenschaftliche Originalarbeit in einem entsprechen peer-reviewed Journal mit Erstautorenschaft des Doktoranden, als Dissertation eingereicht werden kann.
Diese Publikation ist bei mir gerade in der Pipeline...soweit so gut, nur jetzt kommt aber das Problem: Die Laborarbeiten und der Artikel wurden an einer ausländischen Universität von mir angefertigt. An dieser Universität habe ich im Rahmen eines Forschungsaustauschprogrammes mit meiner Heimuniversität teilgenommen.
Nun benötigt man für eine Dissertation in Deutschland offiziell einen Betreuer und daher habe ich den fachlich passendsten Professor meiner Universität gebeten als "Doktorvater" bei meinem Promotionsvorhaben zu fungieren. Dies wurde jedoch abgelehnt, da er nicht garantieren könne, dass die Arbeit auch tatsächlich von mir gemacht wurde.
Jetzt kommt meine Frage: Muss er das denn? Der Promotionsordnung meiner Uni kann ich NICHTS dergleichen entnehmen. Lediglich bei einer Ko-Autorenschaft, müsse der Doktorvater begründen, welchen Arbeitsanteil der Doktorand geleistet hat. Erstautorenschaften heißt doch so viel wie: Ich habe den Großteil der Arbeit geleistet. Zudem muss ja noch eine eidesstaatliche Erklärung vom Antragsteller sowieso abgegeben werden.
Was denk ihr? Hat er recht? Was würdet ihr mir raten, wie ich weiter vorgehen sollte?