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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anträge auf Nachteilsausgleich



MCM1994
16.06.2014, 14:54
Hallo liebe medi-learn Community,

Ich stehe momentan kurz davor, mich zum ersten Mal bei Hochschulstart zu bewerben. Gemeinsam mit dem Zulassungsantrag wollte ich einen Antrag auf Verbesserung der Durchschittsnote (Sonderantrag E) stellen. Hierzu wollte ich mich mal erkundigen, ob jemand hier damit Erfahrungen gemacht hat?

Antragsgründe sind sind in meinem Fall längere krankheitsbedingte Abwesenheit sowie Schwerbehinderung GdB 50.

Mir ginge es besonders darum zu erfahren, in welcher Größenordnung sich eure (bewilligten) Verbesserungen bewegt haben. Gerade weil sich meine Schule (die mich bei dem Ganzen natürlich unterstützt) fragt, wie groß der Unterschied sein dürfte ohne nicht mehr realistisch zu sein. :-))

Ich freue mich über jede Art von Erfahrungsbericht, auch über PN.

Liebe Grüße

smanpodg
16.06.2014, 15:05
"Leistungsbeeinträchtigungen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, würden sich daher bei der Studienplatzvergabe negativ auswirken. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird Ihr Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt.
Es können hierbei nur Umstände berücksichtigt werden, die Sie nicht selbst zu vertreten haben.

Beispiel:
Bernd bewirbt sich zum Wintersemester. Seine Durchschnittsnote im Abitur 2013 beträgt 2,3. Er weist jedoch nach, dass er im ersten Halbjahr 2012 einen schweren Verkehrsunfall mit monatelangem Krankenhausaufenthalt erlitten hat. Aus den Zeugnissen vor dem Unfall (Durchschnittsnote: 2,0) ist ersichtlich, dass er ohne den folgenschweren Unglücksfall wahrscheinlich eine Abiturnote von 2,0 erreicht hätte. Die Auswirkungen der unfallbedingten Beeinträchtigung äußern sich also in einer Verschlechterung der Durchschnittsnote im Abitur von 0,3. Bernd wird deshalb mit der Durchschnittsnote von 2,0 an der Auswahl beteiligt. Falls die Auswahlgrenze für den gewünschten Studiengang bei 2,1 liegt, bekommt Bernd einen Studienplatz. Bildet sich die Auswahlgrenze aber bei 1,9, muss er trotz verbesserter Durchschnittsnote abgelehnt werden.

Das Beispiel verdeutlicht, dass der Nachweis des Antragsgrundes (hier: Krankheit) für die Anerkennung des Antrages allein nicht ausreicht. Sie müssen zusätzlich nachweisen, wie sich dies auf die Durchschnittsnote ausgewirkt hat."

Was heisst, das bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen (Belege, die das erhärten wie Atteste und Bescheinigungen der behandelnden Kollegen, ein Rehanachweis und ein Abdruck der Begutachtung des MDK, der den GDB von 50 festgestellt hat) UND einer signifikanten Verschlechterung der Durchschnittsnote, wovon im Falle einer Krankheit auszugehen ist, wird die Durchschnittsnote des Zeugnisses vor dem Eintreten der Beeinträchtigung zur Bildung der Durchschnittsnote herangezogen. Wenn du aber vorher 3,4 hattest und danach 3,5 hat es keinen Sinn...

Kandra
16.06.2014, 22:51
Stimmt nicht ganz, bzw nicht überall. Ich habe damals für mein Erststudium an der FH auch einen Nachteilsausgleich beantragt und wurde von 2,6 auf 2,3 hochgestuft. Begründet habe ich den Antrag damit, dass ich wegen meiner Krankheit nicht mehr so leistungsfähig wie normal war und deswegen nicht in dem Unfang lernen konnte, wie es für eine bessere Note nötig gewesen wäre. (Geplant) ins Krankenhaus gegangen bin ich dann 3 Wochen nach der letzten Abschlussprüfung. Beigelegt habe ich in Ermangelung eines Zwischenzeugnisses (habe mein Fachabi neben der Arbeit nachgeholt) glaube tatsächlich nur meinen SBA und nen Arztbrief.
Im Endeffekt betrug der NC dann 2,9, ich hätte mir das also auch sparen können ;)

smanpodg
16.06.2014, 23:03
Du hast genau das beschrieben, was ich ausgeführt habe und was HSS auf den Seiten an Infos zur Verfügung stellt.
Ob und wann du dann wie wo eingewiesen warst, spielt doch keine Rolle, aber im Groben ist es immer derselbe Ablauf.

Kandra
17.06.2014, 08:02
Mit dem Unterschied, dass bei mir keine vorherige Durchschnittsnote herangezogen wurde.

Rico
17.06.2014, 08:15
Wobei die Zulassung zu einer FH ja nicht den gleichen Regeln folgen muss wie HSS. Das war jetzt halt ein Bonus, den Dir jetzt diese eine FH nach ihren Regeln gegeben hat, bei HSS hast Du Dich ja dann wieder mit Deiner normalen Abinote (bzw. der Wartezeit) beworben.
Bei HSS ist es schon so wie smanpodg schreibt.

smanpodg
17.06.2014, 08:20
Bei vielen ist ja der nachträglich Glücksschock dafür verantwortlich, dass sie vergessen, was war und so, das nehme ich bei dir auch an, denn ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen, dass HSS komplett auf den Nachweis der Vorbenotung verzichtet hat, weil sie in der Regel jeden Antrag unter einer gewissen Note direkt ablehnen, weil eine Verbesserung bei zu schlechten Noten keinen Erfolg hat. Sei es wie es sei, aber ein Nachweis zur vorherigen Notenlage ist unverzichtbar zur Prognoseerstellung der Zulassungswahrscheinlichkeit. So lautet im übrigen auch die Aussage von HSS. Wenn die bei dir ne Ausnahme gemacht haben, freu dich. Vielleicht hat die Sachlage das bereits ohne Zeugnis hergegeben, was ich mir schlecht vorstellen kann, aber der TE sollte nicht drauf hoffen.

smanpodg
17.06.2014, 08:21
Ach gott... der redet von Kartoffeln, wo es im Thread eigentlich um Goldnuggets ging.... jetzt ging mit das Licht erst auf! FH, da bewirbt man sich doch garnicht bei HSS. Also das kann man doch garnicht vergleichen.... Als wenn ich sagen würde, beim Rewe kostet ein Kilo Äpfel 1,99 und er beim Aldi 1.39...

Kandra
17.06.2014, 08:54
Ich dachte Nachteilsausgleich ist Nachteilsausgleich. Aber wenn dem nicht so ist, habe ich nichts gesagt ^^ Aber du hast schon recht, das mit HSS hab ich nicht ganz überrissen. Bin ja nur Zweitstudentin und hatte mit HSS nur dahingehend was zu tun, dass die das Gutachten über wissenschaftliche Gründe meiner Uni und die restlichen Bewerbungsunterlagen bekommen haben.

MCM1994
17.06.2014, 08:57
Vielen Dank für die Antworten bisher. :-)
Mein Problem besteht vorallem darin, dass es praktisch nicht "das eine" einschneidende Ereignis (in gesundheitlicher Hinsicht) gab, nachdem sich meine Noten verschlechtert haben. Stattdessen ist es eher ein Dauerproblem während meiner Schulzeit gewesen.
Trotzdem musste ich aus gesundheitlichen Gründen nach der 11. Klasse die Schule wechseln, und habe mich auf der neuen Schule von 1,7 auf 1,9 verschlechtert. Zusätzlich erkennt meine jetzige Schule mir an, dass ich in 12 und 13 auch einiges mehr an Punkten hätte kriegen können.

Was ist denn nun maßgeblicher, die vorhergehende Notenlage oder die ausgewiesenen Notenverbesserungen im Schulgutachten?

Liebe Grüße

smanpodg
17.06.2014, 09:10
Also ich kenne zwei Fälle:
Einer hat langjährigen Mißbrauch von weichen Drogen begangen und ist dadurch abgesackt, das war auch in einem Psychiatrischen Gutachten als medizinischer Grund verkauft worden und von HSS mit einer Zurückweisung gebilligt worden.

Der zweite Fall war ein Angehöriger der Modediagnosegruppe AD(H)S. Solchen bedauernswerten Menschen wird ja dann und wann von der einen oder anderen Gruppe, ob nun Sozialpsychiatrie oder Kinder-/Jugendpsychiatrie, bescheinigt, dass sie nur deswegen schlechte Schüler seien. Auch in diesem Fall sah HSS keine Gnade vor. Auch nicht in der dritten Instanz vorm BVerwG.

HSS ist aber im Gewissen Sinne insoweit kulant, dass Sie bei einer klar umrissenen Sache einen Notenvorteil gewähren, wenn das Ärztliche Gutachten die Leistungsminderung auf diese Ursächlichkeit klar bezieht. Ich kann mir aber bei längerwierigen Geschichten kaum vorstellen, dass die da einlenken. Aber es ist, wie immer, wenn es um HSS geht so: Nur die können dir dazu was sagen ;) Ich kann hier noch stundenlang im trüben fischen und was dazu polemisieren, am Ende machen die, was die wollen^^. Nicht zuletzt deswegen ein Rat: Schick den Mist weg, mach dir keine Hoffnungen und freue dich, wenn es klappt ;)
PS: Mit 1,7 siehts in der Notenbestenquote schon mau aus^^
PPS: Das, was maßgeblich ist, entscheidet der Sachgruppenleiter für Sonderanträge E bei HSS, da keiner mit dem zu tun hat und er nicht im Forum ist, wird dir auf die Frage niemand eine verbindliche Antwort geben können^^

ehemaliger User_25062015
17.06.2014, 09:36
Mal blöd gefragt..wieso machst du nicht einfach den TMS und/oder HamNat?

smanpodg
17.06.2014, 09:45
Mal blöd gefragt..wieso machst du nicht einfach den TMS und/oder HamNat?

Wahrscheinlich, weil man da nichts geschenkt bekommt ;) Aber ich denke mal, dass der TE den auch machen wird.

ehemaliger User_25062015
17.06.2014, 09:58
Mmh joa, aber weder mit 1,7 noch mit 1,9 kommt man direkt rein. Klar, man braucht ein weniger gutes Ergebnis, aber vllt spart man sich so den Ärger mit HSS. Aber was weiß ich schon.:D

smanpodg
17.06.2014, 10:03
Nee, du siehst das vollkommen richtig :)

MCM1994
17.06.2014, 10:38
Mir ist natürlich klar, dass man weder mit 1,7 noch mit 1,9 irgendwo direkt an den Platz kommt. Deswegen mache ich den Ham-Nat ja auch.
Ich dachte mir nur, es wäre nicht besonders schlau, den Antrag nicht zu stellen wenn man es begründen kann. Wie schon gesagt wurde, wenn es klappt dann freu ich mich die Chance genutzt zu haben, wenn nicht, dann geht es eben ohne.

EVT
17.06.2014, 17:11
Aber jeder Zehntelpunkt im Abi zaehlt, auch beim Ham-Nat oder TMS, daher wuerde ich es auch versuchen.

MCM1994
17.06.2014, 19:27
Genau das habe ich mir auch gedacht :)