PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Todesbescheinigung - Sterbezeitpunkt vs Zeitpunkt der Leichenfindung



chil-i
26.06.2014, 19:16
Hallo miteinander,

grundsätzliches Problem:
In meiner Klinik gibt es auf der Todesbescheinigung zwei Felder, eines für Sterbezeitpunkt und eines für den Zeitpunkt der Leichenauffindung, letzteres mit dem Vermerk, es sei nur auszufüllen, wenn der Sterbezeitpunkt nicht sicher zu bestimmen sei (oder ähnlicher Wortlaut).
Wenn in den frühen Morgenstunden ein Patient verstirbt und beim ersten Rundgang der Pflege gefunden wird (z.B. 7.30h), trage ich nach meiner Logik den Zeitpunkt des Auffindens ein mit 7.30h und lasse den Sterbezeitpunkt offen, denn den kann ich ja beim besten Willen nicht wissen.

Heute erhielt ich einen Anruf aus der Verwaltung, "das Standesamt mache massiven Druck, denn ich MÜSSE einen Sterbezeitpunkt eintragen, das zweite Feld sei lediglich Notärzten vorbehalten, sie mache das seit 15 Jahren und kenne sich damit aus, der Patient kann so nicht bestattet werden, ich verursache dadurch massive Kosten und die armen Angehörigen ect..."

Habe mich zunächst geweigert, da ich das eben anders sehe und meinen Chef gefragt. Der wusste es auch nicht, meinte aber, "das sei schon okay, hier in der Klinik machen wir das wahrscheinlich so"

Okay, wenn er es halt so will und ich die genaue Rechtslage nicht kenne, hätte ich dann halt mitgemacht. Allerdings konnte mir die Dame aus der Verwaltung auch die originale Todesbescheinigung nicht mehr bringen, denn "die sei weg", ich solle einfach eine neue ausstellen.
Aber ich kann doch keine zwei Todesbescheinigungen für einen Patienten ausstellen, vor allem wenn dann der nicht vertrauliche Teil schon auf dem Amt oder bei den Angehörigen ist und der Rest wer-weiß-wo...

Kennt sonst noch wer diese Problematik? Was stimmt denn nun?

WackenDoc
26.06.2014, 19:40
Mir hat man damals in der Klinik erklärt, dass ich einen Todeszeitpunkt eintragen soll, weil es nicht gut aussieht, wenn die Klinik nicht weiss, wann der Patient gestorben ist, zumal es sich normalerweise ja um einen recht engen Zeitraum handelt (wegen den Rundgängen der Pflege).
Aber davon, dass man in der Klinik keinen Auffindezeitpunkt eintragen darf, hab ich noch nichts gehört.

Mondschein
26.06.2014, 19:49
Ich hab schon ab und an mal "Auffindezeitpunkt" eingetragen, wenn der Pat. tot aufgefunden wurde beim Rundgang. Da kamen noch nie Beschwerden zurück.

denkstdu
26.06.2014, 19:51
Also ich schreibe auch immer den Auffindezeitpunkt als Sterbezeitpunkt. Da unsere Pflege ja eh regelmäßig ihre Rundgänge macht und somit wäre halt eine Zeitdifferenz von ca 1h evt. möglich, das habe ich einfach so für mich akzeptiert. Viel nerviger fande ich die Tatsache, dass ich eine Todesbescheinigung nicht 0.00 Uhr als Sterbezeitpunkt ausstellen darf auch wenn der Monitor auf der ITV 0.00Uhr eine Asystolie anzeigt. Da 0.00Uhr auch der andere Tag sein könnte, also wenn dann 23.59Uhr oder 0.01Uhr.

WackenDoc
26.06.2014, 20:02
Das hat mir noch keiner gesagt. Bei 00:00 hat der neue Tag ja begonnen.

Eilika
26.06.2014, 20:09
Bei unseren (ok, anderes Land) steht bereits drin, dass man den Auffindezeitpunkt eintragen soll, wenn sich der Todeszeitpunkt nicht eingrenzen lässt. Dafür kann man alternativ eine Zeitspanne angeben, wenn es nicht klar ist (also zum Beispiel zwischen 2:00 und 4:00). Auffindezeitpunkt dann, wenn sich der Todeszeitpunkt nicht auf ich glaub 3 Tage eingrenzen lässt. Wir einigen uns aber auch meist auf eine Todeszeit...

Muriel
26.06.2014, 20:18
Einen natürlichen Tod vorausgesetzt, zumindest keinen durch Fremdverschulden, ist der genaue Zeitpunkt auf zwei Stunden oder so (um beim Rundgangbeispiel zu bleiben), sofern das nicht Mitternacht überschreitet, doch auch eigentlich egal, oder?

WackenDoc
26.06.2014, 20:32
In den meisten Fällen von natürlichem Tod wird es egal sein. Spannend wird es eigentlich nur, wenn mehr oder weniger zeitgleich noch jemand aus der Erbenreihenfolge gestorben ist.

Muriel
26.06.2014, 20:37
Ach herrje. Das sind ja mal Konstrukte :-D

Relaxometrie
26.06.2014, 20:37
Spannend wird es eigentlich nur, wenn mehr oder weniger zeitgleich noch jemand aus der Erbenreihenfolge gestorben ist.
Genau daran habe ich auch gedacht, bzw. hatten unseren Rechtsmedizin-Prof. im Ohr.

Grombühlerin
26.06.2014, 20:38
Oh das Problem kenne ich!

Ich wurde mal (im post-Dienst-Tiefschlaf) vom Standesamt (?) zuhause angerufen, als ich den Auffinde-Zeitpunkt angegeben habe und bekam große Vorwürfe zu hören. Leider habe ich die Erklärung aufgrund des og. Zustandes nicht so ganz kapiert. Aber das ist wohl wirklich ein Problem, teilweise wegen "wie steht die Klinik dann da wenn die Angehörigen sich beschweren, dass keiner was gemacht hat als die Oma gestorben ist"...

Ich kann also nur davon abraten, das Feld "Auffindezeitpunkt" zu benutzen.

WackenDoc
26.06.2014, 20:40
Deswegen hatte ich auch im Krankenhaus keine Bauchschmerzen, den Auffindezeitpunkt als Todeszeitpunkt anzugeben.
Im Notarztdienst mache ich es lageabhängig. Aber hier gibt es auch einen Punkt, wo man eintragen kann, welcher Zeitraum in Frage kommt.
Aber gerade wenn Dritte angeben, wann sie denjenigen noch lebend gesehen hat, kann man sich nie 100%ig sicher sein, ob das stimmt.

Rico
26.06.2014, 20:59
Aber das ist wohl wirklich ein Problem, teilweise wegen "wie steht die Klinik dann da wenn die Angehörigen sich beschweren, dass keiner was gemacht hat als die Oma gestorben ist"...Aber das ist doch ne bescheuerte Begründung. Es sollte doch auch einem Standesbeamten klarzumachen sein, dass auch in einer Klinik nicht ununterbrochen jemand mit der Hand am Puls neben dem Patienten steht. Von daher ist das ja durchaus irgendwie eine Auffindesituation. Wenn das tatsächlich so gedacht ist, dass es nur für das Auffinden von Moorleichen und Co. benutzt werden soll, dann sollen sie das in die Anleitung zum Ausfüllen schreiben.

Habt Ihr ne Rechtsabteilung? Die kann man ja auch befragen...

Evil
26.06.2014, 21:13
Wenn die Verwaltung oder ein Standesbeamter auf eine gewisse Art der Dokumentation besteht, dann können die einem das doch sicher auch schriftlich geben, so als Erinnerungshilfe, das sollte man mal als Antwort sagen :-))

Ich hab bisher bloß Scherereien gehabt, wenn ich im NA-Dienst keinen Stempel dabei hatte. Insbesondere, wenn mein Brüderchen kurze Zeit später denselben Fehler gemacht hat :-oopss

WackenDoc
26.06.2014, 21:18
Wir haben auf den NEFs und teilweise den RTWs die Notarztstempel des Landkreises bzw. der Stadt drauf.
ich schreib immer nur noch meinen Namen in leserlich hinter die Unterschrift.

Grombühlerin
26.06.2014, 21:48
Aber das ist doch ne bescheuerte Begründung. Es sollte doch auch einem Standesbeamten klarzumachen sein, dass auch in einer Klinik nicht ununterbrochen jemand mit der Hand am Puls neben dem Patienten steht. Von daher ist das ja durchaus irgendwie eine Auffindesituation. Wenn das tatsächlich so gedacht ist, dass es nur für das Auffinden von Moorleichen und Co. benutzt werden soll, dann sollen sie das in die Anleitung zum Ausfüllen schreiben.

Habt Ihr ne Rechtsabteilung? Die kann man ja auch befragen...

Ja, das wäre gut gewesen, dann hätte man was gelernt!

Aber ich war damals maximal gestresst, und hatte wegen der allgemeinen Situation keinen Nerv mehr für sowas. Habe diese Klinik auch längst verlassen....