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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überleitung Ärzteversorgung



abcd
07.07.2014, 20:32
Ich stehe nach dem ÄK Wechsel von Bayern nach Nordrhein vor der Frage der Überleitung der Anwartschaften der ÄV.
Wie habt ihr euch bei einem Kammerwechsel bzgl. der Überleitung informiert? Sinnvoll, nicht sinnvoll, Kriterien, habt ihr euch Anwartschaften hochrechnen lassen?

Patella
15.07.2014, 14:58
Das interessiert mich aus aktuellem Anlass auch gerade sehr! Freu mich über Antworten!

DrSkywalker
16.07.2014, 17:11
Das interessiert mich aus aktuellem Anlass auch gerade sehr! Freu mich über Antworten!

Ich habe es damals einfach gemacht, ich habe erst 2 Jahre eingezahlt und hoffe/gehe davon aus, dass es sich so oder so nicht viel geben wird. Wie es bei z.B. 15 Beitragsjahren ist, weiss ich leider nicht...

Evil
16.07.2014, 18:57
Es gibt sich tatsächlich nicht viel, allerdings bekommst Du, wenn Du nicht überleitest, 2 getrente Renten, die in der Summe wahrscheinlich geringer sind als die Einzelrente bei Überleitung. Das muß man aber im Einzelfall ausrechnen.
Ich hab beim Wechsel von Bayern nach WL überleiten lassen.

lala
16.07.2014, 19:03
Übrigens geht Überleiten nur wenn du noch nicht mehr als 60 Monate eingezahlt hast (so war es zumindest vor ein paar Jahren noch - ggf nachfragen!). Habe von NRW nach BaWü übergeleitet, dort bleibt es jetzt da - beim nächsten Kammerwechsel kommt halt eine zweite ÄV dazu....hab auch mehrere ZVK da das auch nicht so einfach war/ist...

abcd
16.07.2014, 19:05
Danke für die Info. Werde ich wohl um das Rechnen/Rechnen lassen nicht herumkommen. Bin gerade noch unter den 96 Monaten bis zu denen man überhaupt überleiten darf.

abcd
16.07.2014, 19:09
@lala die Zeit ist inzwischen erhööhrt worden (allerdings ist die HP von der bayr. ÄV noh nicht angepasst worden)