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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BAföG Darlehen- Rückzahlung



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Nette
15.07.2014, 11:40
Hallo zusammen!

Ich bräuchte bitte einmal jemanden der mir mit verständlichen Worten ausdrücken kann wie das mit der Tilgung des BAföG-Darlehens funktioniert!

Meine Infos:
- Höchsttilgungsgrenze sind 10.000€
- erste Rate muss erst nach 5 Jahren gezahlt werden
- wenn man allerdings in 5 Jahren 8.000€ direkt zahlen kann, werden 2.000€ erlassen
...stimmt das erstmal bis hierher?

Dann habe ich vom Studentenwerk gehört: wenn man immer den Höchstsatz ausgezahlt bekommen hat, dann werden nochmal 50% erlassen????

Weiß da zufällig jemand was drüber? Find mich in den wirrwarr nicht zurecht und das Studentenwerk konnte es auch nicht wirklich 100%ig erklären und 100%ig bestätigen.... :-((

Danke schonmal!!!!!

Lieben Gruß

Viehdoc
18.07.2014, 07:38
Hey Nette,

also du musst tatsächlich erst nach 5 Jahren anfangen zurückzuzahlen. Die Mindestrate sind dann 105€ monatlich. Eltern und Ehepartner können nicht zur Rückzahlung verpflichtet werden. Wenn du es auf einen Schlag alles zurückzahlst, wird dir einiges erlassen, hab grad mal nachgeschaut, bei 8000€ müsstest du 6000 zurückzahlen ;). Genau kannst du das hier nachlesen: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/200.php
Da steht aber auch irgendwas von wegen man muss dafür einen Antrag stellen. Das würde ich mir nochmal nachfragen beim Studentenwerk ;)

Zu der Sache mit dem Höchstsatz konnte ich leider nichts finden ;).

Liebe Grüße

Nette
21.07.2014, 21:06
Danke Viehdoc!
Immer wieder schwer für mich durch diese Thematik durch zu blicken, wenn noch net mal das Studentenwerk genau Bescheid weiß :-))

Viehdoc
22.07.2014, 10:41
Ja, leider sind die Studentenwerke bzw. deren Mitarbeiter anscheinend oft ein bisschen unfähig... hatte da auch schon mehrmals ne totale Pappnase am Telefon -.-

Hellequin
22.07.2014, 11:20
Hier findest du ein Großteil der Infos im Überblick: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

Und hier kannst du ausrechnen lassen wieviel du zurückzahlen musst: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/rueckzahlung.php

Nette
22.07.2014, 20:54
Hier findest du ein Großteil der Infos im Überblick: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

Und hier kannst du ausrechnen lassen wieviel du zurückzahlen musst: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/rueckzahlung.php

Dankeschön!!!!!

DrJoa
23.07.2014, 13:43
oh super, wusste nicht, dass man sich auch die rückzahlung ausrechnen kann :). dann weiß man ja schonmal, mit was man dann rechnen muss ;)

Nickel1992
25.07.2014, 08:14
@ Nette: hast du denn noch irgendwas rausgefunden zum Thema Höchstsatz und Rückzahlung? Kann dazu auch irgendwie nichts finden... Falls du da noch schlauer wirst, dann sag mal Bescheid :)

Nette
28.07.2014, 09:11
@ Nette: hast du denn noch irgendwas rausgefunden zum Thema Höchstsatz und Rückzahlung? Kann dazu auch irgendwie nichts finden... Falls du da noch schlauer wirst, dann sag mal Bescheid :)

Leider nein. Habe nochmal mit den Beschäftigten vom Studentenwerk gesprochen und im Internet recherchiert, aber finde nichts dazu! Vielleicht ist das ja was ganz neues wovon man dann in ein paar Monaten erfährt!? Ich warte einfach nochmal was ab und informiere mich Ende des Jahres nochmal.

Absolute Arrhythmie
28.07.2014, 10:35
@ Nette: hast du denn noch irgendwas rausgefunden zum Thema Höchstsatz und Rückzahlung? Kann dazu auch irgendwie nichts finden... Falls du da noch schlauer wirst, dann sag mal Bescheid :)

Was genau willst du denn wissen? Meines Wissens nach muss man maximal 10.000 € zurück zahlen. Zahlung beginnt man wohl meistens fünf Jahre nach Abschluss, raten mindestens 100 €/Monat.

Nette
28.07.2014, 11:10
Was genau willst du denn wissen? Meines Wissens nach muss man maximal 10.000 € zurück zahlen. Zahlung beginnt man wohl meistens fünf Jahre nach Abschluss, raten mindestens 100 €/Monat.

Als ich jetzt meinen letzten Bafög Antrag abgegeben hatte sagte mir eine Mitarbeiterin, dass wenn man stetig den Höchstsatz ausgezahlt bekommen hatte, man dann noch einen Bonus hat. Also es würde dann noch eine Summe X von den 10.000€ abgezogen werden...
Und zu dieser Info finde ich halt nichts

Hellequin
28.07.2014, 11:20
Als ich jetzt meinen letzten Bafög Antrag abgegeben hatte sagte mir eine Mitarbeiterin, dass wenn man stetig den Höchstsatz ausgezahlt bekommen hatte, man dann noch einen Bonus hat. Also es würde dann noch eine Summe X von den 10.000€ abgezogen werden...
Und zu dieser Info finde ich halt nichts
Wäre mir neu das es so eine Regelung gibt, du hast ja schon einen Bonus dadurch das die Summe auf 10.000€ gedeckelt ist. Weitere Boni gibt es für die Rückzahlung am Stück, die Bestenquote und wenn du vorzeitig deinen Abschluss machst.

Absolute Arrhythmie
28.07.2014, 11:20
Das steht auch so nicht auf der offiziellen BAföG-Seite, dementsprechend würde ich mich nicht darauf verlassen und von 10.000€ ausgehen. Meines Wissens wird davon gar nichts mehr abgezogen, also auch nicht wenn du alles auf einmal bezahlst.

Rhiannon
28.07.2014, 11:23
Mein Mann zahlt seit ner Weile zurück, hatte immer den Höchstsatz und da gabs keine Abzüge mehr. Er zahlt die volle Summe von 10.000€ zurück. Das mit dem größere Anteile zurückzahlen auf einmal hatte er sich durchgerechnet, hatte sich aber nicht gelohnt, aber warum genau kann ich nicht sagen.

Absolute Arrhythmie
28.07.2014, 11:32
Steht übrigens alles hier:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/darlehensrueckzahlung-200.php
Ist also nicht so als könnte man das nicht raus finden.

Hellequin
28.07.2014, 11:51
Mein Mann zahlt seit ner Weile zurück, hatte immer den Höchstsatz und da gabs keine Abzüge mehr. Er zahlt die volle Summe von 10.000€ zurück. Das mit dem größere Anteile zurückzahlen auf einmal hatte er sich durchgerechnet, hatte sich aber nicht gelohnt, aber warum genau kann ich nicht sagen.


Steht übrigens alles hier:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/darlehensrueckzahlung-200.php
Ist also nicht so als könnte man das nicht raus finden.
"Auszubildende, die nach dem 28. Februar 2001 ein mit BAföG-Darlehen gefördertes Studium aufnehmen, müssen insgesamt nur maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Maßgeblich ist die tatsächlich gezahlte Summe. Die Deckelung reduziert also nicht sogleich den ursprünglich mit Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid verbindlich festgestellten Darlehensbetrag, sondern wirkt erst nach Abzug etwaiger Teilerlasse (§ 18bBAföG) oder Nachlässe (§ 18 Abs. 5b BAföG) bei Erreichen von 10.000 Euro in der Rückzahlung selbst und wird automatisch und ohne gesonderten Antrag durch das Bundesverwaltungsamt berücksichtigt."
@ Rhiannon: Dürfte daran liegen, das wenn er durchgehend den Höchstsatz hatte, sehr deutlich über der Deckelung von 10.000€ lag, dann kommst du selbst mit Abzug von den Boni nicht unter 10.000€ Rückzahlungsumme weg. Und in dem Fall fährst du mit der Ratenzahlung besser.

Rhiannon
28.07.2014, 12:29
@ Rhiannon: Dürfte daran liegen, das wenn er durchgehend den Höchstsatz hatte, sehr deutlich über der Deckelung von 10.000€ lag, dann kommst du selbst mit Abzug von den Boni nicht unter 10.000€ Rückzahlungsumme weg. Und in dem Fall fährst du mit der Ratenzahlung besser.

Ja, das kann sein. Jetzt wo du es sagst, hab ich wieder irgendsone Aussage von ihm im Kopf. Hatte mir das nur nicht genauer gemerkt, weil ich selber sowieso kein Bafög krieg.

Nette
28.07.2014, 16:10
Danke euch!
Ich wäre ja auch niemals von alleine drauf gekommen das noch was von den 10.000€ abgezogen werden kann, wenn meine Bafögantrag-Bearbeiterin nicht sowas behauptet hätte ;-)
Solang es nicht mehr wird is ja ok

Viehdoc
29.07.2014, 08:31
Das mit dem Abzug hatte ich aber ehrlich gesagt auch anders verstanden, dachte auch irgendwie von den 10.000€ würde dann noch was abgezogen werden, wenn man sofort zahlt. Hätte ich aber auch drauf kommen können dadurch, dass in der Tabelle viel höhere Werte stehen.
Ich finde wirklich, dass das mit dem BAFöG nicht so einfach ist. Hab da jedes Jahr wieder Ärger mit und dann ist das alles so undurchsichtig...

Absolute Arrhythmie
29.07.2014, 09:58
Wieso, was verstehst du denn sonst nicht? Ich finde es schon nachvollziehbar, wenn man sich mal intensiv damit beschäftigt hat. Auf den Bafög Seiten steht doch alles.