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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist in der Probezeit



lefboeuf
19.07.2014, 09:39
Hallo,

wenn bei einem Vertrag nach TV-Ä TdL explizit eine Probezeit von 6 Monaten vertraglich vereinbart ist, gilt dann
- eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (wie in §622 BGB)
- eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende (§34 TV-Ä)

Was ist da höherwertig? Gilt die zweiwöchige Frist zum Monatsende nur dann, wenn keine Probezeit vereinbart wurde, oder wie ist das zu verstehen?

Vielen Dank!

Pflaume
22.07.2014, 23:19
Ich bin kein Rechtsanwalt und kann nur meine laienhafte Meinung wiedergeben. Aber im §622 Absatz 4 ist ausdrücklich erklärt, daß auf der Basis eines Tarifvertrags vom BGB abweichende Regelungen vereinbart werden können. Entsprechend gilt dann die Frist im §34 der Tarifvertrags TVÄ (2 Wochen zum Monatsende). Die erklärte Probezeits von 6 Monaten ist auch schon im §2 TVÄ genannt.