lefboeuf
19.07.2014, 09:39
Hallo,
wenn bei einem Vertrag nach TV-Ä TdL explizit eine Probezeit von 6 Monaten vertraglich vereinbart ist, gilt dann
- eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (wie in §622 BGB)
- eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende (§34 TV-Ä)
Was ist da höherwertig? Gilt die zweiwöchige Frist zum Monatsende nur dann, wenn keine Probezeit vereinbart wurde, oder wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank!
wenn bei einem Vertrag nach TV-Ä TdL explizit eine Probezeit von 6 Monaten vertraglich vereinbart ist, gilt dann
- eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (wie in §622 BGB)
- eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende (§34 TV-Ä)
Was ist da höherwertig? Gilt die zweiwöchige Frist zum Monatsende nur dann, wenn keine Probezeit vereinbart wurde, oder wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank!