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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatz - Klage?!



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ehemaliger User_25062015
06.08.2014, 14:15
die Unterhaltung ist ja recht amüsant, aber worum ging es hier nochmal...:) achja Studienplatz-Klage. Also wollen Kläger oder Schuldiger noch etwas äußern?

Tut mir Leid, aber das Thema ist schon so übelst ausgelutscht und da die Kläger hier zudem gar keinen Plan haben was so ne Klage ist, konnte man es einfach nicht mehr ernst nehmen. :)

Lissminder
06.08.2014, 14:25
okay versteh ich. und da sich die "Schuldigen" hier wohl schlecht äußern können, hat die Diskussion wohl wenig Sinn. Zumal man die Schuldigen erstmal ausfindig machen müsste. Sind es die Unis, die Länder? Wer entscheidet denn eigentlich über die Vergabe von Studienplätzen. In letzter Instanz sicher der Geldbeutel. Aber dass würde wohl nun noch ein Juristen-Unterforum erfordern ;)

Schubbe
06.08.2014, 14:32
Äh, die Uni entscheidet darüber wie viele Studienplätze sie vergeben möchte. Eine Klage baut darauf auf, dass diese Zahl falsch ist (genauer: zu niedrig), sodass eigentlich noch Kapazitäten vorhanden sind, aber nicht genutzt werden.

Die "Schuldigen" sind damit die Universitäten oder nicht?

Tamii
06.08.2014, 14:43
Tamii, schalt doch mal die PN- Funktion frei :)

würde dir gerne schreiben

Hab ich

Tamii
06.08.2014, 14:56
Also,

ihr müsst doch nicht darauf rumreiten. Meine Güte,ist ja fast Cybermobbing. Einige haben es wohl nicht genau gelesen: ich habe hier nur nachgefragt, ob hier jemand schon die Erfahrung gemacht hat, einen Studienplatz durch Einklagen zu erhalten und wie das Verfahren abläuft, weil ich vorher eben nichts darüber wusste. In keinem Wort schrieb ich was davon, dass ich das auf jeden Fall tun werde. Was die Wartezeit betrifft, ist es wohl ein persönliches Empfinden, was man als lang ansieht.
Falls es mit dem Studienplatz nicht klappt, weiß ich mich auch anders zu beschäftigen.:-) Also liebe Leute, entspannt euch mal bitte. :-)

Ganz liebe Grüße

Brutus
06.08.2014, 20:10
Naja, wenn Du die Suchfunktion angeworfen hättest, dann hättest Du viele verschiedene Themen gefunden, unter anderem auch mit Beschreibungen des Klagewegs. :-nix
Aber mal davon abgesehen: persönliches Empfinden, was lang ist? => Nun ja, natürlich kann man auch bei 2 WS klagen...
Allerdings muss man eben wissen, dass dieser Weg eben dauert. Und ob es sinnvoll ist, bei 2 WS den Rechtsweg zu gehen, der ebenfalls so lange dauern kann, aber eben viel Geld kostet, und dann noch nicht mal sicher ist, dass man den erklagten Studienplatz auch zu behalten, kann man ja durchaus mal hinterfragen...
Wenn die Wartezeit mind. 6 Jahre dauert, dann kann man schon die Klagenden verstehen. Bei 2 WS fehlt mir jegliches Verständnis...

Und Cybermobbing? :D
Da hast Du uns aber noch nicht richtig in "Fahrt" erlebt... :D

Rico
06.08.2014, 20:28
Äh, die Uni entscheidet darüber wie viele Studienplätze sie vergeben möchte. Eine Klage baut darauf auf, dass diese Zahl falsch ist (genauer: zu niedrig), sodass eigentlich noch Kapazitäten vorhanden sind, aber nicht genutzt werden.

Die "Schuldigen" sind damit die Universitäten oder nicht?Das ist so einfach nun auch nicht.
Ist ja nicht so, dass die Unis zu blöd wären und nach 50 Jahren immer noch nicht ihre Kapazitäten korrekt berechnen können oder es gar mutwillig nicht täten - das Kapazitätsermittlungsverfahren ist einfach ungenau und hat auch einen gewissen Ermessensspielraum bzw. bietet Platz für Interpretationen. Bestes Beispiel vor ein paar Jahren in Ulm: Da würde ein Anatomiekurs mit höhersemestrigen studentischen Tutoren installiert, daraufhin argumentierten die Klagenden, dass dadurch Kapazitäten bei den eigentlich Lehrenden frei würden und daraufhin eine hohe zweistellige Zahl Studienplätze erklagt (und in Revision wieder kassiert, aber egal). Darauf bauen die Klagen, auf eine Paragraphenklauberei und möglichst kreative Interpretation der Regeln zur Kapazitätsermittelung.
Da wird kein "Unrecht" gerade gerückt, das ist einfach juristische Trickserei - zudem eine, die nur denen zur Verfügung steht, die es sich leisten können, bzw. denen, die die Kosten trotz der minimalen Chancen nicht scheuen. Was ja zumindest mein Gerechtigkeitsempfinden schon stört.
Deshalb haben Kläger halt auch keine allzu dolle Lobby - sowohl hier im Forum als auch in echten Leben.

Kackbratze
06.08.2014, 22:08
Da würde ein Anatomiekurs mit höhersemestrigen studentischen Tutoren installiert, daraufhin argumentierten die Klagenden, dass dadurch Kapazitäten bei den eigentlich Lehrenden frei würden und daraufhin eine hohe zweistellige Zahl Studienplätze erklagt (und in Revision wieder kassiert, aber egal).

Die Revision ist nicht egal! Es gibt genug von den Klagenden, die denken, dass der Rechtsanwalt das schafft und dann ist der Drops gelutscht...immerhin machen die Werbung damit!

Schubbe
06.08.2014, 23:37
Ist ja nicht so, dass die Unis zu blöd wären und nach 50 Jahren immer noch nicht ihre Kapazitäten korrekt berechnen können oder es gar mutwillig nicht täten - das Kapazitätsermittlungsverfahren ist einfach ungenau und hat auch einen gewissen Ermessensspielraum bzw. bietet Platz für Interpretationen.

Jetzt komm mir nicht mit optimierten Verwaltungsabläufen in der Universität. Ich wurde schon mal zwangsexmatrikuliert, weil ich angeblich drei mal in einer Klausur durchgefallen bin, die ich nie gehört habe. Seitdem traue ich den Fischköppen kein Stück mehr :P

Ohne dabei jetzt übriegns die Klagen in ihrer Form verteidigen zu wollen (im Gegenteil, die gehen meiner Meinung nach auch zu weit), seien wir mal ehrlich: bis zu einem gewissen Punkt ist Kontrolle tatsächlich sinnvoll und nützlich. Wie diese Kontrolle institutioniert ist und wer davon profitiert ist eine ganz andere Frage.

Minoo
07.08.2014, 08:11
An diesem Beispiel sehen wir wieder. Universität ist in erster Linie Politik. Bin ich froh, dass ich diese Institution hinter mir habe.