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Hubär
03.08.2014, 19:28
Anbei einige Infos, die ich im Zuge meiner Bewerbung gesammelt habe und die gerne an euch weiter geben möchte! Ich erhebe selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, es handelt sich ausschließlich um ein paar Tipps. :)
Hoffe dies erspart einigen Leuten die teils aufwendige Suche nach Detailinformationen und klärt manch Fragen direkt im Vorhinein.
Für weitere Anregungen bin ich natürlich offen und würde den Beitrag entsprechend ergänzen. Und wer sich hierdurch auf den Schlips getreten fühlt, bei dem entschuldige ich mich hiermit im Voraus...


Bin ich Zweitstudienbewerber?

Zweitstudienbewerber sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium an einer staatlichen deutschen Uni abgeschlossen haben. Wenn jedoch zum Beispiel im Ausland studiert wurde, oder das Studium noch nicht abgeschlossen ist, dann seid ihr keine Zweitstudienbewerber!

Daraus ergeben sich einige strategische Überlegungen, die ihr anstellen könnt, wenn ihr zum Beispiel kurz vor Abschluss eures Studiums steht. Hier kann es Sinn machen, sich noch ohne Abschluss bereits zu bewerben, weil ihr dann offiziell keine Zweitstudienbewerber seid. Als Erststudienbewerber habt ihr im Normalfall nämlich deutlich höhere Chancen auf einen Studienplatz. Denn nur 3% der Studienplätze werden an Zweitstudienbewerber vergeben! Den Abschluss könnt ihr nach der Bewerbung immer noch machen.


Die Bewerbung!

Erste Aufgabe für potentielle Bewerber ist, sich auf den Seiten von Hochschulstart.de ausführlich über die Bewerbung als Zweitstudienbewerber zu informieren. Insbesondere das Merkblatt von HSS sollte bereits mindestens einmal durchgelesen worden sein, bevor ihr auf die Idee kommt hier im Forum irgendwelche trivialen Fragen zu stellen.
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M08.pdf

Wenn ihr das noch nicht gemacht habt, dann los! Im Folgenden setzte ich ein grundlegendes Verständnis der dort gemachten Informationen voraus…

Lest insbesondere die Beschreibung der Fallgruppen als auch den Zusatz für jede Fallgruppe im Anhang genau durch. Prüft kritisch!!! welcher Beschreibung ihr gerecht werden könnt. Solltet ihr feststellen, dass ihr mehrere Fallgruppen erfüllen könnt, dann bewerbt euch im Schreiben für mehrere FG!! Dies ist erlaubt und bietet einige Vorteile, denn wenn eine höhere Fallgruppe nicht genehmigt wird und nun die anderen Fallgruppen überprüft werden, habt ihr euch hierfür wenigstens ein paar Argumente zurecht gelegt. Dies erhöht eure Chancen natürlich ungemein. Aber begründet muss alles trotzdem sein, also nicht wahrlos einfach mal für alle FG bewerben... ;)

Fallgruppe 1 - zwingende berufliche Gründe

Diese Fallgruppe können die meisten von euch sowieso vergessen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann entsprecht ihr der Fallgruppe vermutlich auch nicht! ;)

Fallgruppe 2 - wissenschaftliche Gründe

Wer sich für diese Fallgruppe bewirbt muss beachten, dass er seine Bewerbung auch an die Wunschuni schickt, die dann eure wissenschaftlichen Gründe überprüft (Fristen einhalten! Und seid der Uni gegenüber so fair und gebt nicht alles auf den letzten Drücker ab). Das heißt ihr müsst hier in erster Linie den Gutachter eurer Uni überzeugen, nicht HSS.
Versucht also wenn möglich herauszufinden, wer an der Uni für die Gutachtenerstellung zuständig ist und welche Anforderungen an die Bewerbung gestellt werden. Wenn ihr die/den Gutachter nicht direkt ausfindig machen könnt, fragt zumindest bei der Studienberatung eurer Uni nach. Informationen und ein guter Kontakt sind Gold wert! Nicht nur bei der Bewerbung selber, sondern auch wenn ihr herausfinden wollt wie das Gutachten ausgefallen ist!

Wenn ihr noch nicht wisst an welche Uni ihr wollt, oder einfach durch die Auswahl der Uni eure Chancen auf ein positives Gutachten erhöhen wollt, gibt es auch hier ein paar Punkte zu bedenken. Sicherlich gibt es Unis, bei denen es einfacher ist, ein positives Gutachten zu bekommen. Welche Unis das sind, darüber lässt sich jedoch nur spekulieren! Es ist denkbar, dass Universitäten mit geringerem Einzugsgebiet oder unbeliebte Universitäten weniger Bewerber haben und damit im Verhältnis mehr positive Gutachten erstellen. Jedoch haben diese Universitäten meist auch weniger Studienplätze zur Verfügung, also relativiert sich diese Annahme wieder. Zu diesem Punkt kann ich euch also keinen guten Tipp geben. Wer es jedoch schon zum zweiten der dritten mal bei der selben Uni mit wissenschaftlichen Gründen versucht, sollte definitiv mal darüber nachdenken, ob eine andere Uni nicht mehr Erfolg verspricht.

Worüber sich auch herrlich diskutieren lässt, ist wer tatsächlich wissenschaftliche Gründe gelten machen kann. Hier hilft wieder der Blick aufs Merkblatt. Anhand der Bewertung der wissenschaftlichen Gründe lässt sich darauf zurück schließen, wer den Anforderungen entspricht.
Relevant ist hier zum einen der bisherige Werdegang. Also nicht nur was ihr studiert habt und ob dieser Studiengang inhaltlich mit Medizin zu vereinen ist, sondern ob ihr darüber hinaus schon wissenschaftlich tätig wart. Dh. jemand der schon promoviert hat, seit x Jahren wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, publiziert hat oder ähnliches hat hier natürlich deutliche Vorteile. Erwähnenswert sind hier aber dennoch alle Arbeiten und Tätigkeiten die annähernd mit Wissenschaft zu verknüpfen sind wie z.b. studentische Hilfskraft, Praktika, Kongresse etc.
Hier gibt es Überschneidungen mit dem zweiten Kriterium, der Ernsthaftigkeit des Berufsziels. Zum einen müsst ihr in der Lage sein, euren Berufswunsch spezifisch aufzeigen zu können und dann natürlich auch, dass ihr zielstrebig darauf hin gearbeitet habt. Wenn ihr neben dem Studium gekellnert habt ist das wohl eher nicht hervorzuheben. Wenn ihr dagegen im Studium schon versucht habt medizinische Kurse zu belegen oder in Bereichen gearbeitet habt, die eurem Berufsziel dienlich sind, dann argumentiert entsprechend.
Wenn ihr euer Berufsziel kennt, solltet ihr dann auch in der Lage sein dessen wissenschaftliche Bedeutung darzustellen. Wer hier argumentiert, er möchte Arzt am Lande werden, wird den Gutachter an der Uni wohl kaum überzeugen können. Hier ist es hilfreich eine Verbindung herzustellen zwischen den Bereichen in denen man schon wissenschaftlich tätig war und später sein möchte.

P.S.: Ihr bewerbt euch hier für wissenschaftliche Gründe! Zeigt das auch in eurem Begründungsschreiben, also dass ihr in der Lage seid kurz und prägnant zu argumentieren. Mir wurde von meiner Uni extra gesagt, dass das Begründungsschreiben 4 Seiten nicht überschreiten soll (wird von Uni zu Uni vielleicht unterschiedlich sein). Und wäre ich Gutachter und würde merken, dass es jemand nicht schafft, mir in wenigen Seiten sein Anliegen vorzutragen, dann hätte ich ebenfalls ernsthafte Zweifel daran, dass dieser jemals sinnvoll publizieren wird. Filtert relevante Informationen aus und fasst diese strukturiert zusammen! Dies gilt natürlich auch für alle anderen Fallgruppen...

Fallgruppe 3 - besondere berufliche Gründe

Bei dieser Fallgruppe müsst ihr einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen eurem Erststudium und dem Zweitstudium herstellen können!
Hilfreich ist es hierfür, sich einmal grundlegend einen Überblick über die Studieninhalte der Medizin zu verschaffen und nach Schnittmengen mit eurem Erststudium zu suchen. Einige Studiengänge haben hier im Vergleich zu anderen Bereichen natürlich deutliche Vorteile. Aber es gab schon Leute mit den unterschiedlichsten Abschlüssen, die es geschafft haben, sinnvolle Zusammenhänge herzustellen. Diese dürft ihr euch natürlich nicht aus den Fingern ziehen, sondern belegt diese am besten anhand von den Studieninhalten beider Studiengänge als auch anhand eures Berufswunschs. Dieser Wunsch muss natürlich nicht der Realität entsprechen, es wird kein Gutachter nach 6 Jahren Medizinstudium und 4-5 Jahren Facharzt bei euch anklopfen und fragen, ob ihr nun auch wirklich das macht, was ihr im Begründungsschreiben angegeben habt. Aber sucht euch ein Berufsziel, dass beide Studiengänge voraussetzt und dazugehörige Beispiele in Form von Personen oder Stellenbeschreibungen. Gerade in der Medizin ist das oft schwer, da es hier durch Facharzt und entsprechende Weiterbildungen möglich ist sich zu spezialisieren, ohne dass ein weiteres Studium eines anderen Faches für eine Stelle nötig wäre (genau so wird HSS argumentieren wenn es eure Gründe ablehnt!).

Fallgruppe 4 - sonstige berufliche Gründe

Meiner Erfahrung nach fallen in diese Gruppe nur noch Personen, die mit ihrem Studienabschluss in der Jobsuche eingeschränkt sind und dies über einen längeren Zeitraum auch wirklich nachweisen können! Die Ursachen können unterschiedlich sein. Ob der Arbeitsmarkt in der entsprechenden Branche tatsächlich so schlecht ist, dass man nichts findet, oder eben zum Beispiel durch Krankheit bei der Arbeitssuche benachteiligt ist. Wichtig, und deswegen erwähne ich es noch mal, ist jedoch auch der Nachweis darüber! Hierzu zählen eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitsamt oder gesammelte erfolglose Bewerbungen und Absagen, ärztliche Bescheinigungen etc.

Fallgruppe 5 - sonstige Gründe

Den Punkt habt ihr alle sicher, wenn euch keine andere Fallgruppe zugesprochen wird.


Auswahl der Uni

Wie angesprochen, ist gerade die Auswahl der Uni gerade für Bewerber der Fallgruppe 2 besonders relevant. Ich würde es natürlich erst mal dort versuchen, wo man auch hin möchte. Insbesondere wenn man aufgrund verschiedener Gründe (Arbeit, Familie) an den Ort gebunden ist. Man sollte in der Bewerbung jedoch den Punkt beachten, dass man sich falls es bei den Wunschunis nicht klappt, automatisch bei allen anderen Unis mit bewirbt. Ein kleines Häckchen in der Bewerbung, das aber den Unterschied ausmachen kann. Also wenn ihr unbedingt Medizin studieren wollt, egal wo, dann schließt das auch nicht fahrlässig aus.


Das Begründungsschreiben...

Ich nenne es nicht umsonst Begründungsschreiben und nicht Motivationsschreiben! Ihr sollt hier eure Gründe aufzählen, warum ihr der Einstufung in eine der Fallgruppen gerecht werdet und nicht eure persönlichen Gründe für ein Medizinstudium!
Meiner Ansicht nach ist es zudem wichtig, dass ihr euer Begründungsschreiben sinnvoll strukturiert und dies auch optisch sichtbar macht. Ich hatte hierfür einige Absätze gesetzt und diesen zur Übersichtlichkeit Überschriften hinzu gefügt.
Zudem habe ich all meine Anhänge durchnummeriert und mit Post-its markiert, so dass man bei Nachweisen nicht lange suchen muss.
Was ich auch nicht schadet ist ein Lebenslauf. Insbesondere bei Fallgruppe 2 und 3 hilft dies dem Gutachter den roten Faden im Lebenslauf schnell zu erkennen. Wer jedoch außer seinem Studium nichts weiter gemacht hat, sollte dies vielleicht lieber weg lassen.
Und wie schon erwähnt, informiert euch vorher insbesondere bei wissenschaftlichen Gründen welche Vorlieben eure Uni in Bezug auf das Schreiben hat.
Beachtet zudem, dass eure Nachweise (außer öffentlich zugängliche Informationen wie Stellenanzeigen oder ähnliches) beglaubigte Kopien sein müssen! Ich kann euch nur den Tipp geben, euer Schreiben soweit fertig zu stellen und die Nachweise dann entsprechend euren Ausführungen zu sortieren. Steht die Reihenfolge fest, könnt ihr zum Beispiel beim Notar eine Sammelbeglaubigung durchführen lassen.


Noch Fragen?

Wer jetzt noch Fragen zur Bewerbung hat, kann sich natürlich auch direkt von HSS oder von seiner Uni beraten lassen oder wird auch hier im Forum auf offene Ohren treffen. Aber bedenkt, dass ihr die Hilfe suchenden Personen seid! Dh. gebt bitte für eure Anfragen auch entsprechend viele Informationen über euch preis. Dies hilft den Anderen eure Lage besser einzuschätzen und erhöht damit auch die Qualität der Tipps und Ratschläge die ihr erhalten werdet!


Warten auf den Bescheid... :-kotz

Seid ihr durch mit eurer Bewerbung? Glückwunsch, jetzt heißt es zittern, hoffen und spekulieren.
Ich habe mich in meiner Wartezeit auf das Ergebnis auf Spekulieren konzentriert und anhand der Informationen von HSS, der Uni und der Infos im Forum einige Hypothesen aufgestellt, die sich bisher jedoch bestätigt haben (wie gesagt es handelt sich um Hypothesen!).


Deutung der Kontrollblätter

Annahme ist, dass sich die Kontrollblattnummer ändert, wenn HSS an der Bewerbung etwas ändert.
Dh. Kontrollblatt Nr. 1 entsteht durch Eingang eures Antrages. Die Daten werden aufgenommen und ihr seht nun zur Kontrolle alle Daten in einer Übersicht. Sind jetzt Punkte rot markiert, heißt das vermutlich ihr müsst noch irgendwelche Nachweise nachreichen (beachtet auch hierfür die Fristen).
Reicht ihr nichts mehr nach, wird sich die Nr. erst mal nicht mehr ändern. Falls doch, dann steigt die Nummer natürlich noch mal, wenn ihr etwas nachgereicht habt und dies bei HSS eingegangen ist.

Wird nun euer Antrag im Zuge von FG 1, 3, 4 und 5 bearbeitet und HSS kommt zu einem Ergebnis, ändert sich auch hier wieder die Kontrollblattnummer. Hier könnt ihr leider nicht darauf zurück schließen, ob die Änderung im Kontrollblatt nun ein positives oder negatives Zeichen ist.
Anders sieht das aus bei FG 2! Ändert sich die Nr. ohne für euch ersichtlichen Grund (bevor die Frist zu der die Unis das Gutachten zu HSS schicken müssen rum ist), dann ist bei HSS vermutlich euer Gutachten eingetroffen. Im Normalfall wird dieses dann gleich überprüft und falls positiv, werden die Punkte einfach übernommen. Dann erscheint im neuen Kontrollblatt meist auch die Info, dass der Ortsantrag für eure Uni gestellt wurde (sofern ihr den nicht selber schon in eurem Antrag explizit gestellt habt und das schon im ersten Kontrollblatt stand). Dies ist also als gutes Zeichen zu deuten, dass euer Gutachten positiv ausgefallen ist. Dann sollte sich die Kontrollblattnummer aber bis zum Ende auch nicht mehr verändern!
Wenn sich die Nummer doch noch mal ändert, ist es ein Zeichen dafür, dass das Gutachten negativ war, und dass HSS nun in einem weiteren Schritt noch die Überprüfung der übrigen Fallgruppen vorgenommen hat. Dann heißt es wieder zittern, denn ihr wisst nun nicht mehr, ob HSS euch Gründe anerkannt hat oder nicht.
Ebenfalls negativ war das Gutachten, wenn sich eure Kontrollblatt Nummer bis Ablauf der Abgabefrist des Gutachtens für die Unis nicht geändert hat. Das zeigt dann meist, dass die Uni eure Gründe nicht anerkannt hat und einfach kein Gutachten an HSS geschickt hat. Ich vermute die Unis sind auch gar nicht dazu verpflichtet im Falle einer Ablehnung ein Gutachten zu erstellen (viele machen dies aber einfach, vermutlich kurz und knapp mit Hilfe eines Formblattes). Aber auch hier überprüft HSS noch mal die übrigen Fallgruppen. Jedoch heißt es ab hier wieder zittern, denn ihr könnt hier nicht mehr von der Nummer auf den Stand eurer Bewerbung schließen.

Die Kontrollblatt Nummer "hilft" also nur Leuten mit Antrag auf ein wissenschaftliches Gutachten den Stand ihrer Bewerbung abzuschätzen… und das auch nur zum Teil.


Prognose der Messzahlen

Anderes wichtiges Kriterium neben den Punkten die man erreicht hat, ist natürlich die Messzahl. Im Sommersemester ist diese aufgrund der geringeren Anzahl an verfügbaren Studienplätzen natürlich deutlich erhöht. Auf den Seiten der HSS findet man die Statistiken für die letzten Jahre.
In den Foren kursiert jedoch das Gerücht, dass die Messzahl auch im Wintersemester Ausmaße wie im Sommersemester annehmen könnte. Diesem Gerücht möchte ich gerne widersprechen.
Ich vermute, dass die Messzahl im WS auch in Zukunft nicht über 8/9 steigen wird. Grund hierfür ist, dass HSS Interesse daran hat, dass es zumindest für wenige Personen noch theoretisch möglich sein muss, über Fallgruppe 4 (also 4 Punkte) und einer sehr guten Abschlussnote und eventuell Dienst (also Gesamt 8-9) einen Platz zu bekommen. Wäre die Messzahl permanent über diesem Level, ist die Existenz dieser Fallgruppe bedroht. Und hierbei handelt es sich meiner Meinung nach um einen Personenkreis, denen eine wenn auch geringe Chance eingeräumt werden sollte, einen Studienplatz zu bekommen.
Viel mehr wird HSS mithilfe schärferer Kriterien dafür sorgen, dass selbst bei einem Anstieg der Bewerberzahlen die Messzahl nicht über diesen kritischen Wert steigt. Anzeichen hierfür haben wir bereits zu spüren bekommen. Die Unis wurden ja teilweise bereits dazu angewiesen, bei der Auswahl von wissenschaftlichen Gründen strikter zu selektieren. Ebenso haben Anpassungen bei der Beschreibung der Fallgruppen stattgefunden, die dazu dienen, den Zugang zu den Fallgruppen zu erschweren. Insofern reguliert HSS schon aktiv durch striktere Anforderungen die Anzahl an Zulassungen und sorgt dadurch indirekt für eine niedrigere Messzahl.
Nachteil für späteren Jahrgänge ist offensichtlich (sofern die Bewerberzahlen steigen), es wird so oder so schwerer… aber es besteht dennoch weiterhin für jede Fallgruppe (außer 5) die Möglichkeit einen Platz zu bekommen.
Ich kann mir zudem gut vorstellen, dass HSS in Zukunft vielleicht auch damit beginnen muss, positive Gutachten von den Unis noch mal selber zu überprüfen. Wie schon fest gestellt wurde, gibt es Unis, die vielleicht etwas kulanter bei der Vergabe sind als andere. Um dies auszugleichen, könnte HSS also die Gutachten noch mal selber überprüfen und gegebenenfalls einige positive Gutachten ignorieren. Hierfür spricht im übrigen die Klausel, dass HSS nicht dazu gezwungen ist, die Gutachten der Unsi anzunehmen.

nach der Bewerbung ist vor der Bewerbung

Hat es nicht auf Anhieb geklappt? Dann gebt nicht auf und bewerbt euch erneut! Auch im SS obwohl ihr aufgrund der hohen Messzahl vielleicht nicht rein kommen würdet. Aber schafft ihr es hier durch eure Begründung Punkte zu bekommen, dann könnt ihr diese für die nächste Bewerbung im Wintersemester portieren (probiert es hier vielleicht auch einfach mal bei einer anderen Uni, wenn ihr wissenschaftlich argumentiert). Bei eurer Bewerbung im darauf folgenden Semester müsst ihr HSS dann nur mitteilen, dass ihr euch mit den Punkten aus der vorherigen Begründung Bewerben möchtet. Ihr gewinnt damit also einen weiteren Versuch auf positive Bewertung!

Malven
03.08.2014, 20:31
Wow. Vielen Dank, Hubär für deine Mühe!!!

Schubbe
03.08.2014, 20:35
Für eine richtige Publikationen fehlen hier Grafiken zum Verlauf der Messzahlen, sowie eine explizite Nennung der Punkte für die unterschiedlichen Fallgruppen. Ansonsten aber sehr schöne Übersicht :)

Hubär
03.08.2014, 21:09
Erste Aufgabe für potentielle Bewerber ist, sich auf den Seiten von Hochschulstart.de ausführlich über die Bewerbung als Zweitstudienbewerber zu informieren. Insbesondere das Merkblatt von HSS sollte bereits mindestens einmal durchgelesen worden sein, bevor ihr auf die Idee kommt hier im Forum irgendwelche trivialen Fragen zu stellen.
http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/M08.pdf

Wenn ihr das noch nicht gemacht habt, dann los! Im Folgenden setzte ich ein grundlegendes Verständnis der dort gemachten Informationen voraus…

@schubbe Ein Verweis darauf mit zugehöriger Quelle muss reichen :D

Sebastian1
04.08.2014, 07:47
Schön :-) Ich hab das mal gepinnt.

Schubbe
04.08.2014, 10:02
Wie wäre es eigentlich mal mit einem Forum für das Zweitstudium? :D

jennyli
04.08.2014, 14:01
Danke für die schöne Zusammenfassung und die ganze Arbeit ! Wenn ich die nur früher gehabt hätte ;)


Kleine Anmerkungen von mir:

+ Ich würde unter Zweitstudienbewerber auch die FH-Abgänger berücksichtigen, nicht nur die Uni-Abschlüsse ...

+ Zudem finde ich noch den Hinweis sehr wichtig, dass es, wie Du schon schreibst, kein Motivationsschreiben ist, sondern m.E. eine juristische Argumentation/ Subsumtion. Ich habe mir vor meinem 2. Versuch daher in der Bib alle möglichen Gerichtsurteile zur Zweitstudienbewerbung Medizin durchgelesen. Daraus wird auch recht schnell klar, wie die kurzen Anforderungensprofile der verschiedenen Fallgruppen wirklich zu interpretieren und zu verstehen sind.
Ich finde es auch grundsätzlich richtig, lange aber für die Argumentation unwichtige Ausschweifung bzgl. der eigenen Motivation zu vermeiden. Dennoch sollten aus juristischer Sicht alle Argumente angeführt werden, die einem als Vernünftig in den Sinn kommen: Wenn man später nämlich vor Gericht ziehen will, werden nur die Argumente gewertet, die auch in der Studienbegründung stehen - 'nachreichen' kann man da nichts mehr. Daher war mein Motto: lieber ein Argument oder Nachweis zu viel, als zu wenig... wer aber ohnehin keinen Widerspruch einlegen will, der sollte sich natürlich möglichst kurz halten. (P.S.: Meine reine Argumenation umfasst mit ein paar Tabellen ca. 20 Seiten... Anhang nochmal ca 40 Seiten - natürlich alles nett gegliedert und durchnummeriert).


Wie wäre es eigentlich mal mit einem Forum für das Zweitstudium? :D

Gute Idee! Wäre ich auch für :)

Arrhythmie
04.08.2014, 15:16
20 Seiten Begründung? Im Anhang nochmal 40 Seiten? Ist das `ne Abschlussarbeit? :-))

Die armen HSS Sachbearbeiter.... Was argumentiert man denn 20 Seiten lang, wenn es nicht gerade eine wissenschaftliche Begründung ist, und selbst dann find ich das recht heftig!?

Kandra
04.08.2014, 15:25
Meine wissenschaftliche Begründung war 1,5 Seiten lang + Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnis und einen Ausdruck über die Bekanntgabe eines Preises, den ein Projekt bei dem ich mitgearbeitet habe, gewonnen hat. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die ernsthaft 20 Seiten Begründung lesen. Aber falls du nen Platz bekommst, nehme ich das gerne zurück ;)

Hubär
04.08.2014, 15:25
Sinnvolle Argumente immer rein ins Schreiben... aber wie gesagt ich versetzte mich immer gern in den Gutachter. Und ich würde mir erst mal denken "oh mein Gott" wenn mir jemand 60 Seiten auf den Tisch knallt... und das nur eine von vielleicht 30 Bewerbungen ist, die ich die Woche bearbeiten soll?!

Mag natürlich sein, dass der ein oder andere einen ausschweifenderen Schreibstil hat und der andere sich lieber kurz hält. Aber 20 Seiten, ohne dass sich die Informationen und Argumente wiederholen? Bezweifle ich, sorry :)
Und gerade Juristen sind in der Lage in kurzen Sätzen klar und deutlich Inhalt zu vermitteln. Sonst wäre das BGB bestimmt länger als 370 Seiten...

Arrhythmie
04.08.2014, 15:32
Vielleicht hat sie sich verschrieben und es sind 2 Seiten + 4 Seiten Anhang ;-)

Hubär
04.08.2014, 15:36
P.S.: Ich halte es für strategisch sinnvoller lieber den Gutachter mit stichhaltiger Argumentation zu überzeugen, als alles was einem einfällt in das Begründungsschreiben zu packen, um dann für eine mögliche Klage gewappnet zu sein. Die bei der HSS sind auch nicht doof und lehnen die Leute nicht grundlos ab, auch wenn es der ein oder andere vermutlich anders sieht (Ablehnung muss ja nicht bedeuten dass ihr nicht den Anforderungen entsprecht, sondern dass es x Leute gibt, die den Anforderungen noch besser entsprechen!). Und bei wissenschaftlichen Gründen hat die Uni sowieso relativ freie Hand, dh. wenn sie jemanden nicht haben wollen oder jemand anders bevorzugen, dann hast du rechtlich gesehen vermutlich auch keine Handhabe dagegen.

jennyli
04.08.2014, 16:18
Ich habe ja auf Fallgruppe 3 oder 4 argumentiert, bin zudem fachfremd, was die Sache knifflig macht. 20+40 habt ihr schon richtig gelesen ;) - aber ich habe mich im Anschreiben schon dafür entschuldigt - ist ja nicht so als wäre mir das nicht auch ein wenig unangenehm.
Im ersten Anlauf habe ich nur FG 5 bekommen, aber im Widerspruchsverfahren zumindest schon zugestanden bekommen, dass Medizin für meinen Berufswunsch notwendig ist, was HSS anders sehen wollte. Es ging ja im Prozess um die korrekte Ermittlung der Kennzahl. Ob die dann auch für einen Platz gereicht hätte, steht auf einem anderen Blatt.
Meine diesjährige Argumentation zielte also vor allem darauf ab die Notwendigkeit meines Erststudiums glaubhaft zu machen. Dafür habe ich für alle Fächer die ich dort hatte dargelegt, warum ich das Wissen brauche und dass es nicht möglich ist, sich den Wissensschatz als Gasthörer oder mit Weiterbildungen anzueignen.
Mein Fall ist sehr speziell und dürfte wohl der erste in DE sein, weswegen HSS sich vermutlich sehr schwer tut mit der Anerkennung.
Juristisch dürfte ich da diesmal aber deutlich bessere Chancen haben, hab die Begründung vorher auch von einem kundigen
Anwalt prüfen lassen.
Vor Gericht zählt nicht, ob HSS den ganzen Text nun lesen wollte oder nicht - wenn sie aufgrund des Nichtlesens falsch argumentieren, kann man dagegen natürlich vorgehen. Und diesmal wäre ich auch für die nächste Gerichtsinstanz gewappnet, das war ich im Vorjahr leider nicht.

Hubär
04.08.2014, 16:26
Ich habe ja auf Fallgruppe 3 oder 4 argumentiert, bin zudem fachfremd, was die Sache knifflig macht. 20+40 habt ihr schon richtig gelesen ;) - aber ich habe mich im Anschreiben schon dafür entschuldigt - ist ja nicht so als wäre mir das nicht auch ein wenig unangenehm.
Im ersten Anlauf habe ich nur FG 5 bekommen, aber im Widerspruchsverfahren zumindest schon zugestanden bekommen, dass Medizin für meinen Berufswunsch notwendig ist, was HSS anders sehen wollte. Es ging ja im Prozess um die korrekte Ermittlung der Kennzahl. Ob die dann auch für einen Platz gereicht hätte, steht auf einem anderen Blatt.
Meine diesjährige Argumentation zielte also vor allem darauf ab die Notwendigkeit meines Erststudiums glaubhaft zu machen. Dafür habe ich für alle Fächer die ich dort hatte dargelegt, warum ich das Wissen brauche und dass es nicht möglich ist, sich den Wissensschatz als Gasthörer oder mit Weiterbildungen anzueignen.
Mein Fall ist sehr speziell und dürfte wohl der erste in DE sein, weswegen HSS sich vermutlich sehr schwer tut mit der Anerkennung.
Juristisch dürfte ich da diesmal aber deutlich bessere Chancen haben, hab die Begründung vorher auch von einem kundigen
Anwalt prüfen lassen.
Vor Gericht zählt nicht, ob HSS den ganzen Text nun lesen wollte oder nicht - wenn sie aufgrund des Nichtlesens falsch argumentieren, kann man dagegen natürlich vorgehen. Und diesmal wäre ich auch für die nächste Gerichtsinstanz gewappnet, das war ich im Vorjahr leider nicht.

Dh. 1-2 Seiten der 60 sind schon mal Entschuldigungen weil das Schreiben so lang ist und du sie danach verklagen wirst :D :D

Dann erzähl doch mal, was hast du denn studiert und was ist dein Berufsziel? Und nachdem du die Einzige in D bist, musst ja auch keine Angst haben, dass dich jemand kopiert, wenn du uns das verrätst. :)

Trianna
04.08.2014, 17:26
Ja mich würde auch mal das Erststudium interessieren :)

Schubbe
04.08.2014, 17:47
Meine wissenschaftliche Begründung war 1,5 Seiten lang + Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnis und einen Ausdruck über die Bekanntgabe eines Preises, den ein Projekt bei dem ich mitgearbeitet habe, gewonnen hat.

Ähnlich bei mir, ich hab auch nur 3 Seiten Begründung: Was wollen wir machen? Warum machen wir das? Wieso ist diese Forschung so wichtig? Was haben wir bisher gemacht und warum brauche ich im speziellen jetzt die Doppelqualifikation? Das Ganze habe ich relativ oberflächlich aufgeschrieben, weil ich mir zum einen nicht gedacht hätte, dass eine vollkommend fachfremde Person das bewerten muss (:D). Zum anderen zweifle ich aber auch daran, dass ein fachkundiger Leser hier Details verstanden hätte. Immerhin handelt es sich noch um ein Forschungsgebiet, das gerade erst im Entstehen ist.

Anschließend kamen noch die Empfehlungsschreiben und Bestätigungsschreiben, die eben gezeigt haben, dass meine Universität hier Interesse an dieser interdisziplinären Forschung hat und beide Fakultäten die Notwendigkeit von doppelqualifizierten Forschern sehen. Damit sind wir dann bei 7 Seiten.

Ich kann mir echt nicht vorstellen, wie man mehr als 10 Seiten schafft, um sein Anliegen darzustellen. Natürlich ist das ohne Probleme möglich, wenn man jetzt bis in letzte Detail geht. Aber ich würde mich da eher an publikationsfähige Argumentationen halten, d.h. kurze und prägnante Begründungen. Kurz um ähnlich der Drittmittelbeschaffung (bei Politikern).

jennyli
04.08.2014, 19:24
Ich denke das ist bei wissenschaftlichen Begründungen auch etwas anderes, weil hier insbes. das Gutachten zählt... Oder wisst ihr, wieviele Seiten so ein Gutachten hat?

Ich bin übrigens Jurist.

Arrhythmie
04.08.2014, 19:26
Aber als Jurist bist Du kein Einzelfall!? Es gibt bzw. gab doch schon `zig Juristen die es versucht haben.

Hubär
04.08.2014, 20:13
Ich denke das ist bei wissenschaftlichen Begründungen auch etwas anderes, weil hier insbes. das Gutachten zählt... Oder wisst ihr, wieviele Seiten so ein Gutachten hat?

Ich bin übrigens Jurist.

Wie lang das Gutachten ist, ist reichlich egal... da reichen sicher auch ein paar Sätze von der Uni - "Wir erkennen wissenschaftliche Gründe aufgrund des Werdegangs an und sehen seine bisherigen wissenschaftlichen Leistungen als gewichtig an. Deswegen setzen wir die Messzahl bei xy an..." Die schreiben bestimmt nicht wie du 20 Seiten :D

Und nein, ich glaube das ist nichts anderes. Ich versuche eine andere Person davon zu überzeugen meine Argumente anzuerkennen und mich in Fallgruppe xy zu stecken. Wüsste nicht warum man bei beruflichen Gründen mehr schreiben müsste. Ich habe übrigens sowohl für Fg 2 und 3 begründet... dann hätte ich wohl 120 Seiten abgeben müssen? :D

jennyli
04.08.2014, 21:07
Und so macht es dann mit der Begründung wohl jeder so, wie er es für sinnvoll hält ;) ich denke: Bei wiss. Gründen reicht da vllt ein Satz einer renommierten 3. Partei aus, bei beruflichen Gründen muss man hingegen selbst argumentieren und kann sich idR nicht auf ein Gutachten beziehen.

Meine Fallkonstellation ist sicher nicht selten, aber die individuelle Berufsplanung, die es so nicht nochmal gibt.