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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtiges rund ums Thema Wartezeit



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pillango
11.06.2016, 18:50
für alle Zahlenfreaks:
https://www.slaek.de/de/04/pressemitteilungen/2016/029_Steigende_Arztzahlen.php
LG

Haematopoesie
27.07.2016, 10:56
Hi,

ich bin mir gerade nicht mehr sicher - gelten die fixen Ortspräferenzen der Unis (also zB. nur Bewerber mit OP1, alle anderen fliegen eh raus) auch für das Wartezeitverfahren? Oder ist das da egal?

ich hoffe man versteht was ich meine, danke

Nurbanu
27.07.2016, 11:03
Nein. Das ist egal. Man fliegt nur raus, wenn die Plätze schon für OP 1 Leute vebraucht wurden und man selbst nur OP2 hatte. Aber nur aufgrund der Nachfrage und nicht prinzipiell.

nie
27.07.2016, 11:10
Du kannst die Unis auf allen Ortpräferenzen angeben.

Relevant werden die Ortpräferenzen halt, wenn es an die Verteilung an die Unis geht.
Es werden eben zuerst die Leute zugelassen, die die Kriterien erfüllen (Wartesemester, Note, Sozialkriterium) und die entsprechende Uni auf OP 1 gesetzt haben. Sind dann noch Plätze übrig, wird weiter mit Leuten der niedrigeren Ortspräferenzen aufgefüllt.
So kannst du z.B. Dresden schon als OP 6 angeben und fliegst auch nicht von vorne herein aus dem Verfahren. Aber du wirst keine Chance in Dresden haben, weil die eben ihre Plätze schon mit Leute vollkriegen, die Dresden auf OP 1 gesetzt haben. In Ulm wiederum wurden auch noch Plätze an Leute vergeben, die diese Uni auf OP 6 gesetzt haben.

Siehe hier:
http://hochschulstart.de/index.php?id=4854

Requin
13.08.2016, 10:17
Das ist jetzt eventuell eine blöde Frage, aber weshalb steigen zum Wintersemester die Wartemester immer in Zweierschritten? Weil alle Bewerber im Vergleich zum vorigen Wintersemester wieder zwei Wartesemester mehr auf dem Buckel haben?

EVT
14.08.2016, 13:54
Ja. Die meisten studieren ja gar nicht und haben im Sommer Abi gemacht.

Requin
14.08.2016, 14:04
Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass es im nächsten Wintersemester 16 WS sein werden, oder?

EVT
14.08.2016, 14:16
Kommt ja auf dein Abi an. Generell nicht denke ich.

Requin
14.08.2016, 14:29
Habe 2,6. Dieses Jahr Rang 2606 bei Grenzrang 2091. Danke für deine Antworten :)

DrMeredithGrey
14.08.2016, 15:35
Hey Leute, ich hätte eine kleine Frage zum Masterplan 2020:
Ich hab 2013 mein Abitur leider nur mit einer 3,7 bestanden und benötige somit die vollen 15 Wartesemester, wenn ich mich jetzt also jedes Semester bewerben würde, könnte ich frühstens im Sommersemester 2021 einen Studienplatz bekommen, wahrscheinlich aber eher zum Wintersemester. Jetzt meine Frage: Gilt die Übergangsregel sich zu jedem Semester zu bewerben auch noch nach 2020 oder nur bis 2020? Also werden die Abiturienten vor 2020 noch berücksichtigt oder ist ab 2020 die Wartezeitquote komplett gestrichen?
Tut mir leid, falls die Frage hier schon einmal beantwortet wurde, habe bisher nur rausfinden können, dass man sich jedes Semester bewerben muss.
Wäre lieb, wenn ihr mir eine Antwort geben könntet. :-)

EVT
14.08.2016, 15:39
Das weiß man alles noch nicht. Es wird aber Übergangsregelungen geben denke ich.
Sich immer zu bewerben war immer schon eine gute Idee, schon allein wegen der Teilstudienplätze.

davo
14.08.2016, 15:59
Man weiß noch nichts, da noch nichts offiziell ist. Verschiedene Quellen haben gemeint, dass einem alle Semester zwischen Abitur und WS 2018/19 automatisch gutgeschrieben werden sollen, wohingegen man sich danach dann auch tatsächlich bewerben muss, um das Semester gutgeschrieben zu bekommen. Aber niemand weiß, ob das nur eine Vermutung ist, ob das aus einem tatsächlichen Entwurf stammt, usw. Und noch nichts ist beschlossen, noch nichts ist offiziell. Das wirst du also glaube ich frühestens im Herbst erfahren, wenn alles fix beschlossen ist.

Ich würd mich da aber echt eher in Österreich bewerben, statt so lange zu warten ;-)

DrMeredithGrey
14.08.2016, 17:06
Danke erstmal für eure Antworten! :)
Achso ich dachte, dass das Schreiben vom März, das ich hier in einem anderen Thread gesehen habe, schon geltend ist.
Nagut, dann werde ich mich wohl weiter bewerben.
An Österreich hatte ich auch schon gedacht, habe allerdings eine kleine Tochter und deswegen ist es eigentlich leider keine Option für mich.
Aber trotzdem dankeschön! :)

knauberschuss
19.08.2016, 10:43
Könnte bitte noch mal das Formular mit der Änderung zur Wartezeit verlinkt werden?
Ist die Regelung "ab WS 18/19" auch von hochschulstart bestätigt? So steht es nämlich in einem anderen Faden

davo
19.08.2016, 10:51
Es ist noch nichts offiziell beschlossen. Also gibts auch noch nichts von Hochschulstart :-p

knauberschuss
19.08.2016, 11:00
Es ist noch nichts offiziell beschlossen. Also gibts auch noch nichts von Hochschulstart :-p

In einem anderen Thread schrieb jemand, dass ein HSS-Mitarbeiter meinte, dass die Regelung ab WS 18/19 greifen würde und bis dahin auf jeden Fall Übergangsregelungen bestehen würden.
Mehrere Anwälte hätte ähnliches gesagt.
(Ich kann das mal suchen).

-nookie-
19.08.2016, 13:21
Und mehr als das weiß auch niemand, da es keine offiziellen Aussagen dazu gibt. Die getätigten Aussagen sind auch nur Spekulationen oder Insiderinfos.

Blume24
19.08.2016, 13:31
In dem Staatsvertrag der in diesem Thread hier verlinkt ist (Seite 11, #52), steht, dass es "frühestens" ab WS 18/19 zum Tragen käme. Kann also genauso gut auch 1 oder 2 Jahre später erst kommen, wenn es denn kommt. Am besten man geduldet sich noch bis Herbst. Dann soll der Masterplan ja beschlossen werden. So mach ich es inzwischen jedenfalls.;-)

davo
19.08.2016, 13:32
Wie gesagt, es ist noch nichts offiziell beschlossen. Deshalb ist es auch unsinnig, diesen Statements viel Bedeutung beizumessen.

papillon92
10.02.2017, 09:44
Auswahl der Uni oder: das Sozialkriterium
Ein Begriff, über den du hier im Wartezeitforum häufig stolpern wirst, ist das Sozialkriterium.
Hochschulstart berücksichtigt dabei bei der Auswahl bestimmte Kriterien, die es einem Bewerber unmöglich oder sehr schwer machen, an einer weiter entfernten Uni zu studieren.
Also bekommen Bewerber, die einen dieser Gründe (ich komme gleich noch dazu, welche das sind) nachweisen können, bevorzugt einen Platz an der Uni, die dem Wohnort am nächsten ist.

Besonders bevorzugt werden Menschen mit Schwerbehinderung, sie erhalten das Sozialkriterium 1 und bekommen als erste einen Platz in Wohnortnähe. Meines Wissens nach muss der GdB min. 50% sein, um dieses SK (=Sozialkriterium) geltend zu machen, damit kenne ich mich aber nicht so aus.
Als nächstes werden all jene bevorzugt, die verheiratet sind oder Kinder haben (SK 2).
Dann sind die dran, die aus wirtschaftlichen, gesundheitlichen, ehrenamtlichen, etc (Liste auf hochschulstart.de) Gründen an den Wohnort gebunden sind. Hier reicht zum Beispiel ein unbefristeter Arbeitsvertrag für das magische SK 3, das an den meistens Unis ausreicht.
Wenn du noch bei den Eltern wohnst, kannst du SK 4 beantragen, SK 5 haben dann alle anderen Bewerber, die keins der Kriterien für sich geltend machen konnten/gemacht haben.

Und wie funktioniert das nun?
Nachdem du also (hoffentlich) die ausreichende Zahl an Wartesemestern gesammelt hast und deine Note auch gereicht hat, wirst du nach der ersten Runde der Zulassung in einen Topf mit allen anderen über die wartezeit zugelassenen geworfen.
Du hast in dieser zweiten Instanz keinen Vorteil mehr, wenn du länger gewartet hast, dafür einen gewissen Vorteil, wenn du eine gute Abinote hattest.

In dieser Runde werden alle Zugelassenen an die Studienorte verteilt. Da geht es zuerst nach dem Sozialkriterium. Alle mit SK1 bekommen nen Platz an "ihrer" Uni, dann alle mit SK2, usw.
Da sich an manchen Unis (zb Köln, Berlin) viele ortsgebundene leute bewerben, ist es dort schwierig bis unmöglich ohne gutes SK einen Platz zu bekommen.
Die Plätze sind dort einfach schon voll, wenn noch Bewerber übrig sind...
Unter Bewerbern mit gleichem SK gilt dann noch als nachrangiges Kriterium die Durchschnittsnote.
Also zusammenfassend:
-SK1 sticht SK2 sticht SK3 sticht SK4 sticht SK5
-SK1 mit DN 3,9 sticht SK4 mit 1,8
-SK5 mit 2,0 sticht SK5 mit 2,5


Ich hab noch eine kleine Ergänzug zur Änderung des Originalbeitrags:


Der Nachweis der Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. einem Elternteil wird seit dem Wintersemester 2015/16 in der Quote nach Wartezeit für die Ortsverteilung nicht mehr berücksichtigt. Dadurch entfällt das bisherige Sozialkriterium 4 und es werden insgesamt nur noch vier statt fünf Sozialkriterien angewendet.
(Quelle: hochschulstart.de)