Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachrückverfahren Zweitstudium
Soweit ich weiß, gibt es für die Zweitstudienbewerber kein Nachrückverfahren. (Lasse mich aber gerne eines besseren belehren).
Ich frage mich, ob das nicht eine unverhältnismäßige Benachteiligung darstellt... oder?
Absolute Arrhythmie
11.08.2014, 12:17
In der Wartezeitquote gibt es auch keins. und in der abibestenquote auch nicht, afaik. Alle Plätze gehen ans ADH.
Das gab es wohl mal (wenn ich mich nicht irre). Wurde aber abgeschafft.
Ähnliche Frage: Weiß jemand, wie es mit Teilstudienplätzen aussieht? Auf der Homepage von hochschulstart.de verstehe ich es so, als würden Teilstudienplätze nur an Bewerber vergeben, die sich über die Wartezeitquote beworben haben, aber ganz eindeutig sind die Ausführungen dazu nicht... (allerdings wäre dann die Frage, ob man als Zweitstudienbewerber so einen Teilstudienplatz überhaupt annehmen sollte, da es sich ggf. als schwieriger herausstellen könnte, später einen Vollstudienplatz zu bekommen)
ehemaliger User_25062015
25.08.2014, 22:58
Teilstudienplätze werden über die Wartezeitquote verlost...was da nicht eindeutig ist..:-nix Sorry, aber da Zweitstudienbewerber sich in dieser Quote nicht bewerben können, ist das wohl für euch nicht möglich :-/
Ja, ich hatte es zunächst auch als eindeutig betrachtet. Meine Frage rührt daher, dass ich auf eine E-Mail-Nachfrage bei hochschulstart.de (ging um eine Verfahrensfrage) eine Antwort erhielt, in der folgender Satz stand: "Sie werden auch an der Verlosung von Teilstudienplätzen als Zweitstudienbewerber beteiligt, wenn Sie diese Hochschulen genannt haben bzw. wenn Sie bei der Studienortwahl andere Ort nicht ausgeschlossen haben." Damit haben die zwar nicht meine eigentliche Frage beantwortet, aber eine neue aufgeworfen. ;-)
ehemaliger User_25062015
25.08.2014, 23:31
Okay, das ist wieder interessant...natürlich findet man dazu nirgends Infos..hmpf. Ich hoffe nur, dass da nicht wieder eine Pfeife am Werke war, die deine Frage nicht verstanden/eigentlich keinen Plan vom Prozedere hat. Ist bei hochschulstart ja leider nicht ausgeschlossen, dass die falsche Infos geben. Darf ich fragen, wie deine Frage an hss formuliert war?
Wir hatten hier doch mal einen Pharmazie-Zweitstudiumsbewerber, der dann einen Teilplatz erhalten hat und keinen Platz als Zweitstudent. Die rutschen also auch in den Lostopf.
Da kann man also auch der Verteilung an andere Orte zustimmen? Ich habe mich ja noch nie als Zweitstudentin beworben. ;-)
ehemaliger User_25062015
25.08.2014, 23:34
Aber hat derjenige den Platz auch über hss bekommen? Oder übers Uni-Losverfahren? Da werden z.T. ja auch Teilstudienplätze verlost. Finds auch komisch, dass das in keinem Wort irgendwo erwähnt wird.
Ne, ich meine schon ueber HSS. Er hatte sich doch auch so gewundert und dort nachgefragt. Das deckt sich ja auch mit der Aussage aus der Mail.
ehemaliger User_25062015
25.08.2014, 23:38
Ach krass, dann nehm ich alles zurück, sorry!
Hier ist was dazu: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=36121&page=2543
Und auf der Seite davor und danach. Es gibt anscheinend da auch ein Kaestchen zum Ankreuzen.
Danke für die Antworten, damit gibt's ja jetzt doch noch eine gewisse Chance (auch wenn ich mir noch nicht so ganz sicher bin, was ich von Teilstudienplätzen im Allgemeinen halte). Ich habe aber nun auch noch mal auf die Mail von hochschulstart.de geantwortet und angeregt, die Informationen zu dem Thema auf ihrer Homepage vielleicht mal etwas klarer zu formulieren - scheint ja so, dass nicht nur ich das bisher anders verstanden habe...
In der Wartezeitquote gibt es auch keins. und in der abibestenquote auch nicht, afaik. Alle Plätze gehen ans ADH.
Wie ist das denn dann bei den Hochschulen, die kein AdH haben?
Absolute Arrhythmie
28.08.2014, 08:34
Alle Hochschulen haben ein adh. Bzw vergeben Plätze in dieser Quote.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.