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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündlich-praktische Prüfung nach dem PJ (3 oder 4 Fächer?)



tyy64
17.08.2014, 10:12
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 30 Mündlich-praktische Prüfung
(1) Die mündlich-praktische Prüfung findet an zwei Tagen statt. Sie dauert an beiden Tagen bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten je Prüfling. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung.
(2) Dem Prüfling sind praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern zu stellen. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen. Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfahren hat.

Wird nach der neuen Approbationsordnung jetzt nur noch in 3 Fächern geprüft oder weiterhin ein Fach zugelost?

§ 15 Mündlich-praktische Prüfung
(1) Der mündlich-praktische Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden jeweils vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die Prüfungskommissionen werden von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestellt. Die Prüfungskommissionen bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden und
2. beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestens drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern.
Für den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder sind Stellvertreter zu bestellen. Als Vorsitzende, weitere Mitglieder und Stellvertreter werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind, bestellt. Als Mitglieder der Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können stattdessen auch dem Lehrkörper einer Universität nicht angehörende Ärzte, wie Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachgebiete, bestellt werden.

Ich dachte zuerst die Prüfungskommision bestünde aus 3 Mitgliedern, aber anscheinend sind es weiterhin mind. 4. Also Vorsitzender + mind. 3 höchstens 4 weitere Mitglieder => D.h. es wird wohl weiterhin in 4 Fächern geprüft.

Hat jemand offizielle Infos, wie viele Fächer im dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geprüft werden?

Laelya
19.08.2014, 23:57
Das steht doch schon lange so in der prüfungsordnung. Es bleibt bei vier Fächern

Elena1989
20.08.2014, 13:17
@Laelya: Naja, sie haben schon ein bisschen den Wortlaut geändert. In der alten Approbationsordnung stand, dass sich der Prüfungsinhalt MINDESTENS auf die Innere, Chirurgie und das Wahlfach bezieht. Dieses mindestens oder im jeden Fall oder was auch immer ist jetzt weggefallen.

Bei uns wurde auch gemunkelt, dass es angeblich nur noch in den drei Fächern seien soll. Aber offizielle Infos gibt's dazu nicht. Wenn man aber nach der Prüfungskommission gehen würde, dann dürften es auch 5 Fächer sein??

Laelya
20.08.2014, 18:00
okay, das wusste ich nicht. bei uns steht sowohl nach alter AO (also mdl und shrftl nach PJ) als auch nach neuer AO der gleiche Wortlaut auf der LPA-Seite. Ich hatte mir diese Frage nämlich schon letztes Jahr gestellt und eben diese (meine) Antwort bekommen ;-) Ich denke daran wird sich bisher nichts geändert haben....aber ich lasse mich sehr gerne eines besseren Belehren

Elena1989
20.08.2014, 18:05
Ja, wie gesagt, ist ja auch nur eine Vermutung. Wir haben praktischerweise gar keine Website vom LPA :)

Nur wenn man den Originalwortlaut der Prüfungsordnung anschaut, ist da eben ein "mindestens" verschwunden. Ich kann nur leider die ursprüngliche Approbationsordnung, die ich da letztes Jahr mal zu hatte nicht mehr finden, ist wohl aktualisiert worden.

Aber vermutlich wird sich nichts dran ändern, auch wenn ich das seeeeeehr schade finde....

EDIT: Hab's gefunden.

Alter Text:

Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.

Neuer Text:

Dem Prüfling sind praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern zu stellen. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen. Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling seine praktische Ausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 erfahren hat.

Dafür steht aber noch ganz viel weiterer Kram drin, den man können muss (Gesprächsführung, Pathologie, Prävention, Rehabilitation usw. usw....)

Shizr
21.08.2014, 15:00
@Laelya: Naja, sie haben schon ein bisschen den Wortlaut geändert. In der alten Approbationsordnung stand, dass sich der Prüfungsinhalt MINDESTENS auf die Innere, Chirurgie und das Wahlfach bezieht. Dieses mindestens oder im jeden Fall oder was auch immer ist jetzt weggefallen.
Der neue Wortlaut ist tatsächlich exklusiv. "erstreckt sich auf" heißt für den Juristen "das, genau das und nur das". Da ist kein Platz für mehr.

Ich habe den Marburger Bund angeschrieben, die gehen - unter m.E. etwas fragwürdiger Berufung auf Kommentare aus dem Gesetzgebungsverfahren, wo dieser Absatz als "Folgeänderung" tituliert wird - davon aus, dass der Gesetzgeber nicht gesagt hat, dass er das ändern wollte, er es also auch nicht geändert hat.

Tatsache ist: Im Wortlaut steht in der neuen AO, dass in Innere, Chirurgie und dem Wahlfach geprüft wird. Und ich bin nicht sicher, inwieweit Absichtserklärungen aus dem Gesetzgebungsverfahren den Wortlaut eines Gesetzes beeinflussen können.

Ich denke, da müsste jemand mal nach Erhalt der Ladung zum Mündlichen nach neuer AO das LPA anschreiben und die fragen, wie sie denn aufgrund der geänderten AO noch das vierte Prüfungsfach rechtfertigen.

Im Zweifel hilft wohl eh nur ne Klage, und das dauert und ist unsicher.



Bei uns wurde auch gemunkelt, dass es angeblich nur noch in den drei Fächern seien soll. Aber offizielle Infos gibt's dazu nicht. Wenn man aber nach der Prüfungskommission gehen würde, dann dürften es auch 5 Fächer sein??
Ja, das ist ziemlich witzig. Die alte AO hat es formal auch gestattet, in vier, fünf, zehn Fächern zu prüfen. Oder auch nur in dreien.

Unregistriert
07.10.2014, 18:57
Die Frage hab ich mir auch schon gestellt und da ich glücklicherweise aus einer Juristenfamilie komme, prompt erklären lassen. Dann teile ich doch gern den juristischen Rat mit euch: Im § 15 Abs. 1 ÄApprO steht, dass die Prüfungskommissionen jeweils aus dem Vorsitzenden und beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus mindestens drei, höchstens vier weiteren Mitgliedern bestehen muss. Also Vorsitzender+ mind. 3 weitere Mitglieder, sinds immer noch 4 Prüfer und damit wohl auch weiterhin ein 4. Fach.
Und der Wille des Gesetzgebers (in der Gesetzesbegründung) warum er nun ein Wort im § 30 geändert hat, spielt leider auch eine viel größere Rolle als die Auslegung nach dem Wortlaut. Und dann gibs noch andere Auslegungstheorien, aber da hab ich dann auch kaum noch zugehört :D
Fazit: Alles wie gehabt, 4 Fächer -.-