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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erststudium verschweigen und als 'Ersti' bewerben



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jennyli
19.08.2014, 17:59
Habe nun schon mehrfach gehört, dass von HSS nicht zwingend geprüft wird, ob irgendwann mal ein Erststudium angetreten worden ist. Das wäre bei so vielen Erststudienbewerbern wohl auch zu viel verlangt.
Ferner muss man wohl auch nicht befürchten, dass einem der Studienabschluss oder abgelegte Prüfungen im Nachhinein aberkannt werden, sollte eine 'Nach'prüfung von HSS tatsächlich mal erfolgen. Durch Ablegen der Prüfungen wird der Rechtsmangel geheilt, wobei eine Nachprüpfung von HSS ansich aber schon sehr unwahrscheinlich ist.

Mir wurde dieser Weg als Winkelzug nun schon mehrfach nahegelegt - aber zum einen ist bei mir der Sonderfall gegeben, dass ich meine allg. Hochschulreife erst durch mein Erststudium erlangt habe, was ich deshalb nicht verschweigen kann - zum anderen bin ich auch einfach eine zu ehrliche Haut. Kann aber jeden verstehen, der der Versuchung nicht wiederstehen kann ... gerade wenn es bei der aktuellen Messzahl immer unwahrscheinlicher wird, doch noch reinzukommen.

ehemaliger User_11062015
19.08.2014, 18:55
Quelle?
Das würde ich mich nun wirklich nicht trauen.

jennyli
19.08.2014, 19:44
Der Bruder eines Kollegen ist wohl so reingekommen und heute in der Facharztausbildung. Schützt aber nicht vor einer Ordnungswidrigkeit, wenn es doch rauskommt...

Möglicherweise ungefährlicher wäre es, sich den Abschluss des Erststudiums aberkennen zu lassen, indem man einen Täuschungsversuch nachweisen kann (Zitate alle angegeben?). Frage mich aber, ab wann das wirklich gemacht wird....

ehemaliger User_11062015
19.08.2014, 19:52
aha
also die schwester eines Bruders von einem Bekannten eines Freundes von mir meinte, dass das ein Betrugsversuch ist und sie es wohl nicht mehr riskieren würde, da sie dafür belangt wurde.

Trianna
19.08.2014, 21:39
Jenny... versteh mich nicht falsch, ich verstehe deine Wut etc. Aber so langsam werden die Threads ein bisschen abstrus mMn.

Zanza
19.08.2014, 21:58
Außerdem unterschreibst du bei Immatrikulation in der Regel, dass du noch nie an einer anderen Deutschen Hochschule immatrikuliert warst... Was natürlich auch wieder nicht zwingend nachgeprüft wird, aber in der Zusammenschau sind das dann doch recht viele potentiell approbationsgefährdende Handlungen ;)

jennyli
19.08.2014, 22:04
Ja, denke auch dass das alles ziemlich heikel ist. Man macht sich halt über alle Anmerkungen die man so aufschnappt Gedanken

Nurbanu
19.08.2014, 22:07
Du musst bei hochschulstart angeben, was für eine Hochschulzugangsberechtigung du hast und diese nachweisen. Viel Spaß.

ehemaliger User_11062015
19.08.2014, 22:13
ich hab dazu mal einen älteren Medilearn Beitrag gefunden
http://www.medi-learn.de/foren/archive/index.php/t-34302.html
Quintessenz: man handelt ordnungswidrig, wenn man falsche Angaben macht (und dabei erwischt wird), kann man anscheinend mit bis zu 5000 Euro Strafe belangt werden und lebt aus emotionaler Sicht in ständiger Angst erwischt zu werden. Ist das nämlich der Fall, wird auch die Zulassung zurückgezogen.
Ob die bis dahin erbrachten Leistungen nun aberkannt werden oder nicht, weiß ich nicht.

Jenny, ich kann deine verzweiflung verstehen. Andererseits hattest du damals nach dem Abitur einfach die Wahl, ob und was du studieren möchtest und da du ja bereits die Zweitstudienbewerber-quote in Anspruch nehmen musst, gehe ich davon aus, dass du in eben jenem besagten anderen Studiengang in irgeneiner Form einen Abschluss gemacht haben musst. Das ist jetzt einfach nicht rückgängig zu machen.
Sie zu, dass du beim nächsten mal noch ein, zwei pünktchen rausholen kannst oder ne super Begründung hast.
Aber so etwas zu posten, geht nicht, esseidenn zu willst als Juristin so deine Konkurenten loswerden. Das wär moralisch zwar höchst verwerflich, allerdings auch ziemlich clever.

Snowcake
19.08.2014, 22:15
Außerdem unterschreibst du bei Immatrikulation in der Regel, dass du noch nie an einer anderen Deutschen Hochschule immatrikuliert warst... Was natürlich auch wieder nicht zwingend nachgeprüft wird, aber in der Zusammenschau sind das dann doch recht viele potentiell approbationsgefährdende Handlungen ;)

Soweit ich mich erinnere, unterschreibt man bei der Immatrikulation nur, dass man noch keine Prüfung in selbigem Fach endgültig nicht bestanden hat, sprich seinen Prüfungsanspruch noch hat.
Aber wie auch immer, in der Bewerbung muss man bereits absolvierte Hochschulabschlüsse ja angeben und auch generell die Semester, die bislang an deutschen Hochschulen studiert wurden, wann und in welchen Fächern und so weiter.
Am Ende versichert man nochmals die Richtigkeit der Angaben und wird darauf hingewiesen, dass die Zulassung bei Falschangaben versagt wird.

Es gibt ja noch diese Nummer, sich für ein "Zweitstudium" als Erststudium zu bewerben, wenn das erste zum Zeitpunkt der Bewerbung tatsächlich noch nicht abgeschlossen ist, sondern erst zum Ende des Semesters, sodass dann pünktlich mit dem zweiten als offizielles Erststudium begonnen werden kann, da ist soweit ich weiß auch alles korrekt.

Aber wenn du den ersten Abschluss wirklich schon in der Tasche hast, ist dein Vorhaben schon grenzwertig bis kriminell.
Ich würde das nicht machen. Wie sieht es denn mit Auslandsstudium aus?

EVT
19.08.2014, 22:49
Sie will es ja auch nicht machen.

jennyli
19.08.2014, 23:15
Sie will es ja auch nicht machen.
Danke Eve.

Sonicuser
28.02.2016, 22:58
Hab nicht alles gelesen, antworte aber trotzdem kurz. War eingeschriebener Politikstudent und hab mich immer weiter beworben und dabei halt gelogen. Tja dann kam die Zuweisung zum Medizinstudium, hatte die ersten zwei Semester etwas schiss, ist aber nie was gekommen. Mittlerweile Dr. med !

danilo45
06.07.2017, 02:57
Hab nicht alles gelesen, antworte aber trotzdem kurz. War eingeschriebener Politikstudent und hab mich immer weiter beworben und dabei halt gelogen. Tja dann kam die Zuweisung zum Medizinstudium, hatte die ersten zwei Semester etwas schiss, ist aber nie was gekommen. Mittlerweile Dr. med !


Wie hast du das geschafft ohne dass es jemand mitbekommt? dass du schonmal studiert hast weiß ja deine krankenkasse? hast du dich selber exmatrikuliert?

dehov
06.07.2017, 10:14
Naja sich während man irgendwo eingeschrieben ist, heißt noch keinen Abschluss, hat ist das doch egal. Ein lediglich angefangenes Studium kann man jederzeit abbrechen und was anderes studieren. Man gilt erst mit Abschluss als Zweitstudent und dann wäre verheimlichen Kritisch.

THawk
06.07.2017, 15:36
Das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn du immatrikuliert bist sammelst du keine Wartesemester. Falls er also am Ende über die WS Quote den Platz bekommen hat war das ein Betrug.

danilo45
07.07.2017, 16:06
Das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn du immatrikuliert bist sammelst du keine Wartesemester. Falls er also am Ende über die WS Quote den Platz bekommen hat war das ein Betrug.

aber wie will die Uni bzw die ZVS das denn nachprüfen, dass man schon mal studiert hat? ich studiere bereits Pharmazie aber ich fand das ganze System schon immer etwas fragwürdig.. ich kann mir nicht vorstellen dass die Uni nach der Einschreibung bei der Krankenkasse nachfragt ob schonmal eine Immatrikulationsbescheinigung eines erststudiums vorlag, und wenn schon, die Krankenkasse dürfte das glaube ich aus datenschutzrechtlichen gründen gar nicht weitergeben, oder?

Mojo01
10.07.2017, 12:19
Ich habe mich letztes Semester als Erststudent beworben, obwohl ich einen fertigen Bachelor hatte und Zweitstudent bin. Warum ich das gemacht habe weiß ich gar nicht genau, vermutlich war es teils Frust, teils Routine nach 11 regulären und gültigen Erstbewerbungen.

Wie es der böse Zufall so will wurde ich ausgerechnet dieses Mal von der Universität angenommen und habe eine Einladung zur Immatrikulation bekommen.

Weder die ZVS noch die Universität selber prüft nach, ob du bereits einen Abschluss hast oder nicht. Trotzdem würde ich dringend davon abraten dein Studium auf Betrug aufzubauen. Ich habe extra einen Anwalt kontaktiert und eine juristische Meinung eingeholt mit folgendem Fazit: Fällt irgendwann im Laufe deines Studiums auf, dass du Falschangaben bei der Immatrikulation angegeben hast, werden dir alle bis dato erbrachten Leistungen aberkannt und für ungültig erklärt. Die Universität ist VERPFLICHTET dich zu exmatrikulieren, die haben keinerlei Verhandlungsspielraum.

Letztendlich habe ich die Karten offen auf den Tisch gelegt und zugegeben, dass ich bereits einen Abschluss habe. Die Uni hat mich natürlich darauf hingewiesen, dass ich mich nicht bei Ihnen einschreiben darf und meine Einladung zurückgezogen.

Die Ironie an der Geschicht: Ich habe mein Bachelorstudium bewusst um 1,5 Jahre verlängert, damit mir oben gennanter Fall nicht passiert. Murphys Law, hät ich mal lieber mein Studium abgebrochen...

danilo45
13.07.2017, 18:32
Ich habe mich letztes Semester als Erststudent beworben, obwohl ich einen fertigen Bachelor hatte und Zweitstudent bin. Warum ich das gemacht habe weiß ich gar nicht genau, vermutlich war es teils Frust, teils Routine nach 11 regulären und gültigen Erstbewerbungen.

Wie es der böse Zufall so will wurde ich ausgerechnet dieses Mal von der Universität angenommen und habe eine Einladung zur Immatrikulation bekommen.

Weder die ZVS noch die Universität selber prüft nach, ob du bereits einen Abschluss hast oder nicht. Trotzdem würde ich dringend davon abraten dein Studium auf Betrug aufzubauen. Ich habe extra einen Anwalt kontaktiert und eine juristische Meinung eingeholt mit folgendem Fazit: Fällt irgendwann im Laufe deines Studiums auf, dass du Falschangaben bei der Immatrikulation angegeben hast, werden dir alle bis dato erbrachten Leistungen aberkannt und für ungültig erklärt. Die Universität ist VERPFLICHTET dich zu exmatrikulieren, die haben keinerlei Verhandlungsspielraum.

Letztendlich habe ich die Karten offen auf den Tisch gelegt und zugegeben, dass ich bereits einen Abschluss habe. Die Uni hat mich natürlich darauf hingewiesen, dass ich mich nicht bei Ihnen einschreiben darf und meine Einladung zurückgezogen.

Die Ironie an der Geschicht: Ich habe mein Bachelorstudium bewusst um 1,5 Jahre verlängert, damit mir oben gennanter Fall nicht passiert. Murphys Law, hät ich mal lieber mein Studium abgebrochen...

was hätte es denn für einen Unterschied gemacht wenn du abgebrochen hättest? kommt die zvs schneller auf ein abgeschlossenes Studium als auf ein abgebrochenes? Sorry aber ich finde dieses ganze zvs System ein wenig fragwürdig.. wie wollen die denn bitte nachprüfen, ob du schon einen abschluss hast oder nicht?

Mojo01
13.07.2017, 18:55
was hätte es denn für einen Unterschied gemacht wenn du abgebrochen hättest? kommt die zvs schneller auf ein abgeschlossenes Studium als auf ein abgebrochenes? Sorry aber ich finde dieses ganze zvs System ein wenig fragwürdig.. wie wollen die denn bitte nachprüfen, ob du schon einen abschluss hast oder nicht?

Abgebrochen oder noch in einem laufenden Studium zählt als Erststudienbewerbung. Zweitstudent bist du erst, wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung ein abgeschlossenes Bachelorstudium (oder Staatsexamen, etc.) hast.