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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 400€ Job und PJ Vergütung



mieze
21.08.2014, 18:34
zum Thema Bafög und PJ Vergütung findet man hier ja einiges, aber wie sieht es mit der Kombi Job und PJ aus?

Das Lehrkrankenhaus in dem ich anfangen werde zahlt 597€. Leider bleibt da nach Wohnheimszimmer, Krankenversicherung nur knapp 150€ übrig und meinen minijob wollte ich eigentlich bis zum ende des Studiums behalten. Geht das steuerlich überhaupt?

Nurbanu
22.08.2014, 07:47
Gehaltstechnisch kann man Mini-Job (bis 450 €) und Midi-Job (450 - 850 €) kombinieren. Minijob bedeutet brutto=netto, da der AG alle Abgaben allein zahlt. Beim Midi-Job wird mit Steuerkarte gearbeitet, es fallen Steuern und SV-Abgaben an. Das Tolle am Midi-Job ist, dass man dadurch schon krankenversichert ist :-)) Das ist günstiger als die studentische Versicherung, egal ob man Gleitzone hat oder nicht. Bei dem dauerhaften PJ-Gehalt muss das aber auf Gleitzone laufen, notfalls mit der Personalabteilung reden.

Meines Wissens nach machen nur mehrere Mini-Jobs, die zu einem Gesamtgehalt im Monat > 450 € führen, ein Problem. Die werden zu einem Midi-Job zusammengefasst.

Frag mal nach, ob die das PJ-Gehalt als Midi-Job in Gleitzone einstufen.

mieze
22.08.2014, 07:58
:-top

jemand der Ahnung hat. Das mit dem Midijob hört sich gut an, v.a. da der Minijob nicht einberechnet wird. Hoffe da gibt es keinen Hacken bei...wäre eine finanzielle Erleichterung!
so wie ich das verstanden habe zahl ich bei max 850€ ca 80€ rentenversicherung, dafür entfällt meine KV komplett?

Nurbanu
22.08.2014, 08:10
www.nettolohn.de (http://www.nettolohn.de)

Gleitone: ja

Ich würde nur mit den 597 € rechnen, die du auch tatsächlich erhältst ;-) Da liegst du bei knapp 122 € SV-Abgaben (RV, AV, PV, KV). Je nachdem, wie hoch deine studentische Versicherung ist, sprich ob du unter oder über 30 bist, ist es günstiger.

Das was ich geschrieben habe gilt nur unter der Prämisse, dass das PJ-Gehalt als Midi-Job eingestuft wird und das weiß ich nicht.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass man als PJler der Depp vom Dienst ist, in jeglicher Hinsicht. Krankentage werden von den Fehltagen abgezogen, einen Urlaubsanspruch hat man auch nicht, manche (oder alle?) Kliniken scheinen die Fehltage vom Gehalt abzuziehen (was in einem normalen Beschäftigungsverhältnis mit Kranken- oder Urlaubstagen nicht der Fall ist).

mieze
22.08.2014, 08:19
ja dem stimm ich zu, ursprünglich habe ich mich aufs PJ gefreut, aber der ganze Stress bevors es losgeht, Zuteilung in ein LEhrkrankenhaus am A der W, Probleme mit Bafög und PJ Vergütung, Wohnung und Zimmer vor Ort bezahlen, so wie es aussieht weniger Geld als bisher im Studium (lächerlich!) usw...Studientage gibts bei uns ja garnicht mehr...Fehltage muss ich am Schluss nehmen um nicht sofort ohne Unterbrechung an der mündlichen Prüfung teil zu nehmen...alles TOLL!
falls es Probleme wegen dem Midijob gibt steig ich denen auf den Tisch, die sollen froh sein überhaupt einen PJler für mehr als nur ein Pflichtertial zu bekommen!

ach ja: Semesterbeitrag von ca 150€ pro Semester darf man hier während des PJ auch noch zahlen!

Nurbanu
22.08.2014, 08:29
Ich habe bisschen im Internet gelesen. Es scheint wohl so zu sein, dass Pflichtpraktika sozialversicherungsfrei sind. Wenn dem so ist, würdest du keine 122 SV-Abgaben zahlen sondern weiterhin deine studentische KV, die über 30 Jahre höher liegt.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-praktikant/als-praktikant-sozialversicherungspflichtig-ist-man-beim-praktikum-unfallversichert.html

Wie es in dem Fall mit einem Minijob aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.

Bekommst du denn Bafög?

mieze
22.08.2014, 08:35
bisher ja, hab jetzt keinen weiteren Antrag gestellt da ich dachte die 597€ Vergütung würden das komplett schlucken...

zusätzlich besteht ev de Möglichkeit Dienste im selben KH zu machen, ist aber noch nicht sicher...

Nurbanu
22.08.2014, 08:50
Für mehr Infos kannst du mal diese Seite lesen http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/praktikum.php?seite=3

Thunderstorm
22.08.2014, 09:20
Moin :-)

Da möchte ich mich gleich mal mit einer weiteren Frage anschließen:

Ich arbeite während des kompletten Studiums (also auch während des PJs) auf einer halben Stelle; dort ist auch die Lohnsteuerkarte (Kategorie 1) hinterlegt.
Im 1. Tertial scheine ich Glück zu haben, denn das KH zahlt 597€.
Brauche ich dann da auch eine Lohnsteuerkarte? Falls ja, würde das ja dann auf Kategorie 6 rauslaufen oder? Das wäre dann ja total unwirtschaftlich oder bekomme ich dann die gezahlten Steuern hinterher wieder? Oder läuft das Ganze als "Minijob" nebenher ohne Lohnsteuerkarte?

Solara
22.08.2014, 16:28
Thunderstorm,

Bei mir lief das damals über die 6er mit nachträglicher Rückerstattung. War aber viel weniger Geld damals ... ;-)

mieze
22.08.2014, 16:34
wie läuft das denn normalerweise ab? muss man im KH fürs PJ eine Steuerkarte abgeben?

Solara
22.08.2014, 16:53
Ja, musst du.

mieze
23.08.2014, 08:57
und wo liegt für den Arbeitergeber der Unterschied ob ich jetzt mit Steuerkarte oder als Midijobber angeheuert werde?

macht es für mich überhaupt einen Unterschied bzgl meines parallel laufenden 450€ Jobs?

Nurbanu
23.08.2014, 11:11
Zur Info: Midijobber arbeiten auch auf Steuerkarte ;-)

mieze
15.09.2014, 16:30
also falls es noch jemanden interessiert: laut unserem Dekanat ist ein Nebenjob 400/450€ und die max Vergütung im PJ von 597€ kein Problem, da die Vergütung als Praktikumsentschädigung gezahlt wird und somit nicht sozialversciherungspflichtig wird. Kommen jedoch zusätzlich Dienste (Wochenende oder Hackenhalter) hinzu muss das auf den 400€ Job angerechnet werden. Auch kann es zu Problemen kommen sollte die Klinik nicht automatisch Essen und Unterkunft von der Vergütung abziehen, da diese LEistung in den 597€ inbegriffen sein müssen.

Nurbanu
15.09.2014, 17:49
Danke für die Info :-top