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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 4 A11/B49 Meldepflicht



26.08.2003, 15:32
Bei der Frage kann ich mir keinen Reim machen. Sicher auch Tetanus ist nicht falsch...aber im Exaplan (Teil Hygiene) stehen sowohl Tetanus als auch Diphtherie (habe ich gekreuzt) unter der Rubrik "bei Erkrankung und Tod" also nicht bei Krankheitsverdacht zu melden. Was ist nun richtig?

26.08.2003, 15:33
Hi!

Ich glaube, das Schlüsselwort in der Frage ist NAMENTLICHE MELDEPFLICHT.

Ich habe allerdings keine Ahnung, was die korrekte Antwort ist.
Ich habe auf Tetanus getippt.

26.08.2003, 15:35
Namentlich ist alles ausser Geschlechtskrankheiten - das ist also nicht der Schlüssel.

Ich habe auf Virushepatitis getippt. Wirklich schon bei Verdacht melden???

Netzelch
26.08.2003, 15:45
virushepatitis soll bei verdacht gemeldet werden... kam mir och unpraktikabel vor, hab aba grad im gesetz gekuckt...

Holla_die_Waldfee
26.08.2003, 16:13
so, wenn das hier klappt, müßtet ihr den richtigen paragraphen sehen, demnach ist zu meinem bedauern "tetanus" die gesuchte falschantwort
http://www.gapinfo.de/gesundheitsamt/alle/gesetz/seuche/ifsg/absch03/p06.htm#§ 6

Pünktchen
26.08.2003, 16:45
Herold 2003, S.760

Demnach müssen von diesen Infektionskrankheiten Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod gemeldet werden:
- Cholera
- Diphtherie
- Masern
- Polio
- Meningokokken- Meningitis/Sepsis
- Milzbrand
- Pest
- Botulismus
- Tollwut
- alle akuten Formen der Virushepatitis
- Thyphus/Para-
- HUS
- HSE
- hämorrhagische virusbedingte Fieber


och menno genau dat gleiche findet ihr unter obengenannten link :-((