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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tetanus Impfung nach Verletzung



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bremer
30.08.2014, 13:18
Fiktiver Fall vom IMPP, der aber durchaus realitätsnah ist:
Patienten,63, keine Vorerkrankungen, ist im Garten in einen rostigen Nagel getreten und kommt mit einer stark blutenden Wunde in die Ambulanz. Letzte Tetanus Impfung lieft 7 Jahre zurück.

Laut STIKO heisst es jetzt nochmalige aktive Impfung. Das scheint mir doch arg übertrieben, nach 7 Jahren ist der Impfschutz normalerweise noch gegeben (Impfschutz hält tendenziell ja sogar noch länger als 10 Jahre), Tetanus ist eh selten und bei einer stark blutenden Wunde ist das Risiko nochmalig stark vermindert.

Also ich würde nicht impfen. Wie seht ihr das?

Kackbratze
30.08.2014, 13:29
Empfehlung RKI sagt impfen. Deswegen impfe ich. Was nützt mir mein Gefühl, wenn der Patient nicht empfehlungsgerecht behandelt wird und am Ende Tetanus entwickelt?

bremer
30.08.2014, 13:48
Müsste man sich da rechtlich absichern, weil man nicht nach den Empfehlungen handelt? Also den Patienten eine Aufklärung unterschreiben lassen o.ä.?

Kackbratze
30.08.2014, 13:52
Wenn der Patient etwas verweigert was medizinisch indiziert ist, muss das sauber dokumentiert werden. Im Zweifel eine Ablehnung unterschreiben lassen.
Wenn man evidence-based Empfehlungen nicht umsetzt, wie es der Threadersteller vorschlägt, ist man als Arzt voll verantwortlich.

bremer
30.08.2014, 14:18
Die obigen Empfehlung wird wohl kaum evidence-based sein, das werden maximal Expertenmeinungen sein.

Coxy-Baby
30.08.2014, 14:34
Jupp aber selbst Expertenmeinung dürfte deine schlagen, und wenn es hart auf hart kommt, heisst es dann vor Gericht Du vs. RKI.....

McBeal
30.08.2014, 14:40
Wobei interessanterweise viele Kollegen da falsch informiert sind. Ich hatte jetzt selbst eine dicke Verletzung im Garten acht Jahre nach Impfung und meine Hausärztin meinte, sie sei erst letztens auf einer Impffortbildung gewesen und man müsse da nicht impfen. Sie hat es dann aber auf meinen "Wunsch" hin getan...


LG
Ally, die selbstverständlich auch die Empfehlung kennt und daher bei der Kollegin war

bremer
30.08.2014, 15:00
Man findet immer Experten, die eine bestimmte Meinung haben. Stiftung Warentest rät zum Beispiel von der Windpocken-Impfung ab. Das finde ich schon bedenklich, dass man sich aufgrund von Meinungen in eine rechtliche Grauzone begibt.
Aber dann wird halt abgesichert. Wenn man impft, sollte man das ja auch, sonst wird man aufgrund von Impfschäden verklagt ...

Kackbratze
30.08.2014, 15:04
Impfen ist böse. Wir haben es verstanden.

bremer
30.08.2014, 15:08
Den Unterschied zwischen genereller Impfablehnung und begründeten Verzicht auf eine Impfung hast du offensichtlich nicht verstanden.

Kackbratze
30.08.2014, 15:23
Wenn die STIKO und das RKI dir als Experten für Impfempfehlungen nicht ausreichen, wer denn dann bitte?

Eilika
30.08.2014, 15:35
Auffrischung ist hier nur noch alle 20 Jahre notwendig mittlerweile bei Personen zwischen 25 und 65 Jahre. Nach Verletzungen wird gemäss Bundesamt für Gesundheit aufgefrischt, wenn die letzte Impfung länger als 10 Jahre her war...

bremer
30.08.2014, 16:06
Jedenfalls ist es auffällig, dass in anderen europäischen Ländern anders verfahren wird. In England wird nicht einmal die 10-jährige Auffrischimpfung empfohlen, sondern propagiert einen lebenslangen Impfschutz nach der Grundimmunisierung. In der Schweiz gilt die 10-jährige Auffrischempfehlung erst ab >=65. Ist das RKI und das STIKO schlauer als alle anderen? Oder Deutschland ein Land, in dem zu viel geimpft wird?

Das sollte aber nicht in eine Grunddiskussion ausarten, ich wollte ja nur wissen, ob ihr impfen würdet oder nicht und die Frage hast du ja nun beantwortet.

Relaxometrie
30.08.2014, 16:28
Jedenfalls ist es auffällig, dass in anderen europäischen Ländern anders verfahren wird.
Während einer Famulatur in England ist mir die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der einzelnen Länder auch aufgefallen. Man müsste mal gucken, wie industrienah die "Experten" der STIKO sind. Ich denke schon, daß die STIKO-Empfehlungen einem gewissen Sicherheitswahn unterliegen, aber auch pharmaindustriephil sind.
Dennoch würde ich mich sowohl in einer Prüfung, als auch bei der Behandlung von Patienten, streng an die STIKO-Richtlinien halten. Denn diese werden bei Streitigkeiten wohl am ehesten als Entscheidungsgrundlage genommen.

Kackbratze
30.08.2014, 16:29
Die Argumentation "woanders wird das aber soundso geregelt" beinhaltet bedauerlicherweise nicht den Freifahrtschein für eigene Medizin. Die Empfehlungen bei uns stehen, wenn es Probleme gibt, wird Anwalt der Kläger sich auf die deutschen Empfehlungen berufen. Und dann liegt der Zonk in deinem Tor.

Hoppla-Daisy
30.08.2014, 17:12
Und dann liegt der Zonk in deinem Tor.

Dat weiß doch heute keine Sau mehr (zumindest nicht unter dem Jungvolk!), was der Zonk ist :-))

Eilika
30.08.2014, 18:03
Gg, ich kenne den Zonk. Was waren das noch Zeiten ;-)
Und ich halte mich an die jeweiligen Empfehlungen und für mich (bzw. mein Kind) gerne noch etwas mehr Impfung, als das schweizer BAG empfiehlt (ich will zum Beispiel dann Varizellen und Rota-Viren impfen...)

Miss_H
30.08.2014, 19:19
Dat weiß doch heute keine Sau mehr (zumindest nicht unter dem Jungvolk!), was der Zonk ist :-))

Oh nein, ich bin also doch alt :-heul Wann ist das nur passiert?!

Hoppla-Daisy
30.08.2014, 19:41
Es kam plötzlich und unerwartet, und das erste graue Haar bekam noch einen Namen, bevor es irgendwann ausgerissen wurde. Dann wurden es mehr, und dir fielen nicht mehr so viele Namen ein. Sie alle auszureißen, wäre auch zuviel des Guten gewesen. Also hast du es irgendwann gelassen. DAS war der Zeitpunkt, an dem du alt wurdest :-))

Rico
30.08.2014, 20:26
Jedenfalls ist es auffällig, dass in anderen europäischen Ländern anders verfahren wird. In England wird nicht einmal die 10-jährige Auffrischimpfung empfohlen, sondern propagiert einen lebenslangen Impfschutz nach der Grundimmunisierung.Im englischen Gesundheitssystem der institutionalisierten Unterversorgung würde ich jede Empfehlung bis zum Beweis des Gegenteils als eher den ökonomischen als den medizinischen Belangen geschuldet ansehen. ;-)