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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein Streit mit HSS



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Brutus
14.09.2014, 22:44
Naja, der wäre bestimmt etwas anders ausgefallen, wenn er gewusst hätte, dass sie Zweitstudentin ist. ;-)
Nö. Die Fragen und die Argumente bleiben die Gleichen...

Und warum sollte der letzte Absatz anders ausfallen, AA?

EVT
14.09.2014, 23:00
Aber seit wann müssen Abiturienten bei HSS eine Begründung einreichen? ;-)

Dein letzter Absatz bezieht sich auf eine "normale" Studienplatzklage, Zweitstudiumsbewerber würden wohl aber tatsächlich HSS wegen der Punktevergabe verklagen. Die werden ja nicht von den Unis vergeben.

Absolute Arrhythmie
15.09.2014, 08:11
Genau Brutus. Normale Bewerber brauchen ja gar keine Begründung.

EVT
15.09.2014, 16:02
Vielleicht in der Zukunft. :-D
Aber da kann ja sowieso jeder schreiben, was er will. Beim Zweitstudium muss man ja schon Belege dazutun.

jennyli
22.09.2014, 09:08
Die meisten haben es ja schon richtig erfasst: Ich bin Zweitstudienbewerber und möchte, wie vermutlich die meisten davon (?), kein Arzt werden, sondern strebe einen interdisziplinären Beruf an, der beide Studiengänge notwendig macht. Ähnlich den Medizincontrollern, die sowohl Controlling als auch Medizin studieren, aber nachher im Büro sitzen.

HSS ist in meinem Fall aber einfach hingegangen und hat mir unterstellt, ich wolle Arzt werden, was in keinster Weise mit meiner Begründung übereinstimmt und möchte es so als Berufswechsel hinstellen, was mich fälschlicherweise durchs Raster fallen ließe.

Aufgabe des Gerichtes ist nun festzustellen, dass es a) kein Berufswechsel ist, weil ich kein Arzt werden will und b) soll es beurteilen, ob es sich aus deren Sicht um einen interdisziplinären Beruf handelt, der beide Studiengänge notwendig macht (was Voraussetzung für eine Zulassung wäre). Letztes Jahr hat das Gericht bereits geäußert, dass das Medizinstudium für den angestrebten Beruf notwendig ist. HSS ist das aber völlig übergangen und meint einfach, das sei nicht so. Das soll nun das Gericht korregieren.

Leider sind wir zeitlich nun bereits über die Frist zur Klageerhebung hinaus, ich musste also Klage erheben, weil über den Eilantrag in der Zwischenzeit noch nicht entschieden wurde. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Ich berichte gerne weit

Nurbanu
22.09.2014, 10:59
Schreib doch einfach mal, was du anstrebst und wieso du dafür ein Medizinstudium brauchst statt das Forum ausschließlich als Tagebuch zu nutzen!

jennyli
22.09.2014, 11:12
Schreib doch einfach mal, was du anstrebst und wieso du dafür ein Medizinstudium brauchst statt das Forum ausschließlich als Tagebuch zu nutzen!

Ich möchte darauf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingehen. Wenn dir die Information so zu oberflächlich ist, musst Du sie ja nicht lesen.

Mich würden die Erfahrungen anderer Mitstreiter vor Gericht aber auch so durchaus interessieren...

Feuerblick
22.09.2014, 11:45
Tja, aber ohne konkrete Angaben kann man dir hier nun wirklich nicht weiterhelfen und du wirst auch niemanden finden, der Ähnliches erlebt hat. Wie auch? Es weiss ja keiner, was "ähnlich" ist. Im Übrigen fiele mir spontan kein interdisziplinärer Beruf zwischen Jura und Medizin ein, für den ein Medizinstudium ZWINGEND (!!!) notwendig wäre - sonst müssten alle Richter an Sozialgerichten nebenher noch ein Medizinstudium hinter sich gebracht haben... Für so etwas gibt es Gutachter. :-nix

Nurbanu
22.09.2014, 11:48
Ich habe hier einmal was von Jura und einmal was von Wirtschaftsrecht gelesen. Auch hier gibt es Unterschiede, sodass man wissen muss, was nun der erste Studiengang war.

jennyli
22.09.2014, 13:14
Ich habe Wirtschaftsrecht studiert (ca. 40% BWL, 60% Jura). Alles andere möchte ich nicht öffentlich preis geben.

Es geht mir hier auch nicht um Hilfe, sondern darum, andere an meinen Erfahrungen teilhaben zu lassen, die vielleicht ebenfalls rätseln, wie HSS so tickt und die es interessiert, wie mein Gerichtsverfahren ausgeht. Ich tausche mich halt gerne im Internet mit Gleichgesinnten aus... da steckt nicht immer eine konkrete Erwartungshaltung (Hilfe) hinter ;)

LotF
22.09.2014, 15:47
du könntest auch noch verraten welchen Beruf du nun genau anstrebst. "Austausch" ist ja ein etwas bilateral angehauchter Begriff und wie soll man bitte wissen, ob man überhaupt Interesse an dir, deinen Erfahrungen, deinem Gerichtsverfahren usw. hat, wenn man nicht weiß, worum es eigentlich geht?

Coxy-Baby
22.09.2014, 15:55
Naja wie ichs auch immer sage, das Medizinstudium qualifiziert nur zu einem: der Facharztausbildung... Und zum Beispiel Medizincontrolling.... Was denkst du was nach 6 Jahren Studium Medizin befähigt irgendwelche medizinische Abläufe zu controllen?

LotF
22.09.2014, 16:14
Coxy-Baby,
wodrauf möchtest du mit deiner Frage hinaus?

Coxy-Baby
22.09.2014, 16:18
Es war jennyli gemeint......

LotF
22.09.2014, 16:34
das habe ich verstanden, wodrauf du mit deiner Frage hinaus möchtest allerdings nicht. Daher die Nachfrage :)

Muriel
22.09.2014, 17:14
Das Anforderungsprofil an einen Medizincontroller mag ja durchaus neben den wirtschaftlichen Qualifikationen ein Medizinstudium sein (ist es nicht mal, Pflege reicht). Aber das alleine reicht ja nicht. Gefordert sind eigentlich eine mehrjährige Tätigkeit im medizinischen Bereich. Und die kann man mit dem Studium dann nun mal nur mit dem Arztberuf ausüben. Und das wollte Coxy wohl damit sagen, sprich nur Studium reicht nicht für die Erfahrung.

Coxy-Baby
22.09.2014, 17:52
Danke muri genau so war es gemeint...

LotF
22.09.2014, 18:39
Im strategischen Medizincontrolling ist eine Ausbildung in der Pflege nicht hinreichend. Die darüber hinausgehende verlangte Berufserfahrung als Mediziner kann man dann nunmal nur mit der Approbation sammeln. Daher vergibt HSS hierfür ja auch FG3. Ich verstehe folglich immer noch nicht, wodrauf ihr mit dieser Aussage hinweisen wollt?

Trianna
22.09.2014, 19:09
Ich würde mir hier auch mehr Offenheit von Jenny wünsche und finde diese Geheimnistuerei sehr strange ^^

EVT
23.09.2014, 00:47
Naja, warum sollte sie ihren Konkurrenten um die heiß umkämpften Zweitstudienplätze ihre Begründung frei Haus liefern? ;-)