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jennyli
12.09.2014, 14:07
Möchte mal ein bisschen erzählen, wie HSS nach meinem Eindruck so 'tickt':

Nachdem ich beim Verwaltungsgericht nach meiner Ablehnung (Fallgruppe 5 bei Note 1) einen Eilantrag auf sofortige Zulassung gestellt habe, musste HSS zu ihrer Entscheidung Stellung nehmen. Zusätzlich habe ich Akteneinsicht beantragt.

Was soll ich sagen: So ignorant, wie es auch anderen Antragstellern hier vorkommt, ist HSS anscheinend leider auch (meine Meinung). Nachdem die Gegenbegründung teilweise so schien, als hätten die Mitarbeiter meinen Antrag noch nicht mal vollständig gelesen (z.B. wurde einfach die Behauptung aufgestellt, ich wolle praktizierender Arzt werden, was schlicht und ergreifend nicht stimmt: Ich möchte in einem interdisziplinären Beruf arbeiten und habe dies ausführlich dargelegt), hat sich dieser Eindruck bei Akteneinsicht leider bestätigt. Auf meiner Begründung stand nur ein Satz, nämlich dass ich für den angestrebten Beruf keine medizinische Ausbildung bräuchte. Mehr nicht. Völlig außer Acht gelassen wurde dabei, dass das Verwaltungsgericht letztes Jahr bereits zu meinem Antrag ausgeführt hatte, dass das Medizinstudium für meinen Beruf notwendig ist.

Ich empfinde es mehr als dreist, dass sich HSS anscheinend sogar über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen will und daneben einfach Mutmaßungen äußert, die keinerlei Bezug zu meiner Begründung hat. Die Ablehnungsbegründung schien letztlich fast nur ein Zusammenschnitt von vorgefertigten Satzbausteinen zu sein, die mit meiner eigentlichen Begründung nur teilweise zu tun hatte.

Letztlich läuft es nun darauf hinaus, dass das Gericht/der Richter selbst einen Entschluss fällen muss. Die Gegenbegründung von HSS hat so nämlich weder Hand noch Fuß und damit wohl auch keinen Einfluss.

Maaaan, ich bin echt sauer. Soviel Aufwand nur, weil da bei HSS anscheinend jemand sitzt, der lieber selbst Richter spielen möchte. Wie gesagt: das ist mein persönlicher Eindruck und hat hoffentlich keine allgemeine Gültigkeit. Aber es ist schon ein starkes Stück...

Schubbe
12.09.2014, 16:04
"Sachbearbeiter", ich sags ja immer wieder... ;)

Mir hat man übrigens auch unterstellt ich würde einen Berufswechsel anstreben, allerdings habe ich da keine weitere Handlungen gegen unternommen - mein Chef und ich haben nur darüber gelacht.

Ich würde da aber nichts in "über die juristischen Grenzen hinwegsetzen" interpretieren, sondern viel eher die öffentliche Meinung darin sehen:

"Ob ein Antrag positiv oder negativ bewertet wird, hängt in erster Linie von der Laune des Sachberarbeiters ab."

Lies: Eigentlich haben die Sachbearbeiter auch keine Ahnung, da keine klar definierten Grenzen vorhanden sind.

hoppel228
12.09.2014, 16:36
@jennyli ich finds toll, dass du so mutig bist den weg zu gehen und auch hier drüber berichtest. berichte doch bitte auch, wie es ausgeht. was du über vorgehensweise bei hss berichtest, war auch mein subjektives gefühl. würd mich so freuen, wenn du über gericht erfolg hättest

ehemaliger User_11062015
12.09.2014, 18:05
und was soll ein ein Gerichtsbeschluss nun genau bewirken?
Wenn deine Begründung unzureichend war und zu viel Raum für Interpretation gelassen hat, dann is es so. Kannst du dir ja denken, dass ein 'Eilantrag auf sofortige Zulassung' nicht wirklich Hand und Fuß hat, wenn du durchs Raster fällst.
Könnte sonst ja jeder so handhaben.

Schade finde ich es jedeglich, dass du keine ausführlichere Erklärung bekommen hast, wie du deine Begründung fürs nächste mal hand und stichfester formulieren kannst. Wüsste vermutlich auch nicht, wie ich es anders schreiben sollte, wenn kein ordentliches Feedback dazu kommt.

Brutus
13.09.2014, 06:29
Nachdem ich beim Verwaltungsgericht nach meiner Ablehnung (Fallgruppe 5 bei Note 1) einen Eilantrag auf sofortige Zulassung gestellt habe, musste HSS zu ihrer Entscheidung Stellung nehmen. Zusätzlich habe ich Akteneinsicht beantragt.
Wie war denn der Eilantrag begründet? Bzw. was willst Du denn machen / machst Du beruflich?


Was soll ich sagen: So ignorant, wie es auch anderen Antragstellern hier vorkommt, ist HSS anscheinend leider auch (meine Meinung). Nachdem die Gegenbegründung teilweise so schien, als hätten die Mitarbeiter meinen Antrag noch nicht mal vollständig gelesen (z.B. wurde einfach die Behauptung aufgestellt, ich wolle praktizierender Arzt werden, was schlicht und ergreifend nicht stimmt: Ich möchte in einem interdisziplinären Beruf arbeiten und habe dies ausführlich dargelegt), hat sich dieser Eindruck bei Akteneinsicht leider bestätigt. Auf meiner Begründung stand nur ein Satz, nämlich dass ich für den angestrebten Beruf keine medizinische Ausbildung bräuchte. Mehr nicht.
Hmm, man muss es wohl einfach auch aus der Sicht der Sachbearbeiter sehen: ich würde wohl gerne mal ein "Best-of" der Begründungen sehen, mit denen Abiturienten ihre Zulassung zum Studium begründen. Von daher wundert es nicht, dass i.d.R. da ein Autotextbaustein als Antwort kommt. Denn davon werden ja nicht 10 kommen, die man ausführlich prüfen und beantworten kann, sondern das werden zu viele sein.


Völlig außer Acht gelassen wurde dabei, dass das Verwaltungsgericht letztes Jahr bereits zu meinem Antrag ausgeführt hatte, dass das Medizinstudium für meinen Beruf notwendig ist.
Und? Was soll das jetzt der HSS sagen? Was für ein Urteil ist das denn? Ging es da um die Zulassung zu Studium? Oder ist da allgemein gesagt worden, dass für DEN Beruf (welcher eigentlich?) ein Meidzinstudium nötig ist?


Ich empfinde es mehr als dreist, dass sich HSS anscheinend sogar über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen will und daneben einfach Mutmaßungen äußert, die keinerlei Bezug zu meiner Begründung hat. Die Ablehnungsbegründung schien letztlich fast nur ein Zusammenschnitt von vorgefertigten Satzbausteinen zu sein, die mit meiner eigentlichen Begründung nur teilweise zu tun hatte.
Also ich bin mir ja nicht zu 100% sicher. Aber HSS dürfte ein solcher Gerichtsbeschluß relativ egal sein! Denn man kann die Begründung ja auch gegen Dich verwenden. Für den Beruf des Arztes ist ein Medizinstudium i.d.R. wichtig. ;-)
Und wenn Du jetzt mit der Begründung kommst, dass für DEINEN Beruf ein Medizinstudium wichtig ist, und Du deswegen zugelassen werden musst, dann kann JEDER andere Abiturient ebenso argumentieren. "Ich will Landarzt werden, dazu ist ein Medizinstudium zwingend notwendig, also lasst micht zu!" :-nix


Letztlich läuft es nun darauf hinaus, dass das Gericht/der Richter selbst einen Entschluss fällen muss. Die Gegenbegründung von HSS hat so nämlich weder Hand noch Fuß und damit wohl auch keinen Einfluss.
Sehe ich nicht so. Selbst wenn der Richter beschließen sollte, dass Du für Deinen Beruf ein Medizinstudium brauchst, was soll Dir das dann bringen? Dann sage ich, dass mein (imaginärer) Sohn für die Praxisübernahme meiner gut gehenden MRT-Praxis ;-) unbedingt jetzt Medizin studieren muss... :-nix
Damit wäre wieder die gleiche Situation da wie jetzt. Jeder würde studieren wollen und "müssen", hätte die gleichen Argumente und die Wartezeit ist doch wieder die einzige Möglichkeit, irgendwann ins Studium zu kommen!


Maaaan, ich bin echt sauer. Soviel Aufwand nur, weil da bei HSS anscheinend jemand sitzt, der lieber selbst Richter spielen möchte. Wie gesagt: das ist mein persönlicher Eindruck und hat hoffentlich keine allgemeine Gültigkeit. Aber es ist schon ein starkes Stück...
Bei allem Verständnis für Deinen jetzigen Ärger! Aber ich glaube kaum, dass bei HSS jemand Richter spielen will... Dafür haben die gar keine Zeit und keine Muße. Denen kann es nämlich egal sein, ob die Uni XY 250 oder 300 Studenten aufnehmen kann. Die kriegen eine Zahl, und die Zahl kann vergeben werden! Und wenn jemand meint, dass er zu unrecht keinen Studienplatz bekommen hat, dann kann er versuchen, sich bei der UNI einzuklagen. Damit hat HSS nix mehr zu tun.
Und zum Schluß: wenn HSS jetzt ein Gerichtsbeschluß bekommen sollte, dass sie Dir einen Platz zuweisen müssen, dann gehen die halt in die Revision, und damit hast Du immer noch keinen Platz. Und ein Ganz durch die Instanzen kann ja auch mal ein bißchen dauern und kosten... :-nix

cavalorn
13.09.2014, 09:27
Brutus, du hast schon verstanden, dass jennyli keine Abiturientin ist sondern bei HSS als Zweitstudienbewerberin läuft? Scheint mir irgendwie nicht so. Und damit ist dein Beitrag eher... wie soll ich sagen... für mich jedenfalls sinnlos.

Coxy-Baby
13.09.2014, 13:51
Naja sie hat Wirtschaftsrecht an einer FH studiert, für welchen Beruf sie jetzt Medizin studieren muss wäre wirklich interessant...

hoppel228
13.09.2014, 15:01
selbst wenn du keinen platz über den eilantrag bekommen wirst (was sehr wahrscheinlich ist, bei den vielen ablehnungen auch über gericht), hast du dann zumindest schon mal eine ausführliche begründung, warum es nix geworden ist.
würd es darüber werden, natürlich umso besser :)

Trianna
13.09.2014, 16:41
Ach, ich dachte Jura an der Uni?

Brutus
13.09.2014, 23:54
Brutus, du hast schon verstanden, dass jennyli keine Abiturientin ist sondern bei HSS als Zweitstudienbewerberin läuft?
Naja, ich hoffe, dass sie schon Abiturientin... ;-)
Vielleicht keine aktuelle, aber immerhin. Dass sie als Zweitstudienbewerberin läuft weiß ich nicht, steht hier aber auch nicht. :-nix

Arrhythmie
13.09.2014, 23:56
Wir hier im Oldie Forum sind meist Zweitstudenten :-) Ich glaub da gibts nur wenige Ausnahmen... Und Jenny hat schon recht viele Topics hier zum Thema Zweitstudium :-blush

Schubbe
14.09.2014, 01:00
Ich sags ja: Zweitstudiumsforum bitte!

Dann landen die Threads auch nicht überall :D

Absolute Arrhythmie
14.09.2014, 08:53
Aber das ändert doch nichts an brutus post?!

EVT
14.09.2014, 16:30
Naja, der wäre bestimmt etwas anders ausgefallen, wenn er gewusst hätte, dass sie Zweitstudentin ist. ;-)

Absolute Arrhythmie
14.09.2014, 16:36
Der letzte Absatz vielleicht, aber prinzipiell hat er doch recht: jeder, der Arzt werden will, muss Medizin studieren.

Schubbe
14.09.2014, 17:14
Der letzte Absatz vielleicht, aber prinzipiell hat er doch recht: jeder, der Arzt werden will, muss Medizin studieren.

Nicht jeder studiert Medizin, um Arzt zu werden. Manchmal sind es schlichtweg rechtliche Belange oder die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten.

Muriel
14.09.2014, 17:36
Darum geht es ja nicht. Es ging Brutus nur darum, zu sagen, dass das Argument, ein Gericht habe festgestellt, dass dieses Studium für den Berufswunsch unabdingbar sei, kein Argument dafür sei, dass man nun auch einen Anspruch auf den Studienplatz habe. Denn mit diesem Argument, hätte ja jeder mit dem Berufswunsch Arzt eben diesen Anspruch.

EVT
14.09.2014, 19:04
Wenn sie bei der Zweitstudienbewerbung mit beruflichen Gründen argumentiert und ihr das Gericht Recht gibt, müsste HSS ihr dann die ihr zustehenden Punkte geben, sie in die richtige Fallgruppe stecken und ggf. wäre sie über der Grenze, würde also einen Platz bekommen.
Daher finde ich das alles nicht so unerheblich.

Nurbanu
14.09.2014, 19:25
So leicht ist das mit den beruflichen Gründen auch nicht.


Zwingende berufliche Gründe: beide Studienabschlüsse sind Voraussetzung für den Beruf (MKG-Chirurg)
Besondere berufliche Gründe: Verbesserung der beruflichen Situation, Zweitstudium soll Erststudium sinnvoll ergänzen und die angestrebte Tätigkeit nachweisbar verfolgt worden sein
Sonstige berufliche Gründe - selbstbezeichnend

Und wer will, kann das ganze ab Seite 9 selbst nachlesen (http://hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M08.pdf)

Hubär
14.09.2014, 22:30
Wenn sie bei der Zweitstudienbewerbung mit beruflichen Gründen argumentiert und ihr das Gericht Recht gibt, müsste HSS ihr dann die ihr zustehenden Punkte geben, sie in die richtige Fallgruppe stecken und ggf. wäre sie über der Grenze, würde also einen Platz bekommen.
Daher finde ich das alles nicht so unerheblich.

Das stimmt jedoch auch nur, wenn das Gericht dabei zusätzlich festgestellt hätte, dass für den Berufswunsch ebenfalls das Erststudium nötig wäre. Ansonsten klassische Situation... Medizin mit entsprechender Spezialisierung reicht für den Berufswunsch aus -> keine zwei Studienabschlüsse nötig -> also wird nur ein Berufswechsel angestrebt -> Fallgruppe 5